Hallo Smithm,
Alles anzeigenDiana
Genau, obwohl es bei der diskutierten Frage von clarius ja eben gerade NICHT im Speziellen nur um die Finanzbranche ging.
Wäre ja schön gewesen, wenn clarius wenigsten mal aufgelöst hätte ...
Gruß
Smithm
es ging beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz primär um mittelständische Industriebetriebe. 60% dieser Unternehmen waren (in D) zu Beginn des Weltfinanzzusammenbruchs 2008 nach der alten Definition von "Überschuldung" überschuldet. (Die Zahl 60% stammt übrigens von einem Verein der Wirtschaftsprüfer vielleicht VDW oder IDW, weiß ich nicht mehr genau).
"Überschuldet" bedeutet nach alter Definition Eigenkapital < Fremdkapital. Nach neuer Definition existiert der Tatbestand der Überschuldung de facto nicht mehr, denn die Phrase "Positive Fortführungsprognose" bedeutet in der Realität nichts weiter als "wenn ich Bock hab".
Daraus resultiert auch meine !persönliche Annahme!, dass wir heute bei ungefähr 80% überschuldeter Unternehmen _vor_ der Abschaffung des Überschuldungsbegriffes liegen - wie gesagt, diese 80% entsprechen meiner persönlichen defensiven Schätzung, vermutlich sind es aber deutlich mehr.
Daraus folgt nun aber auch, dass durch diese Maßnahme insbesondere die Banken "gerettet" werden sollten (mussten), denn diese sind die primären Gläubiger der defacto überschuldeten Industriebetriebe. Wenn ein Industriebetrieb aufgrund seiner Überschuldung "pleite geht", dann verliert die Bank i.d.R. ihre Investition in diesen Betrieb teilweise oder vollständig. Und genau aus diesem Grund könnte man schlussfolgern, dass das sog. "Finanzmarktstabilisierungsgesetz " letzendlich den Banken diene.
Tatsächlich diente es aber dazu, den real stattfindenden völligen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verschleiern.
LG clarius