Archie-Verschnitt,
>ich glaube, du hast nicht so richtig gelesen und verstehst den
Unterschied nicht zwischen gefälschten Münzen, die keine Zahlungs-
mittel sind und solchen, die es sind.
da gibts keinen, wenn den Gesetzen entsprechend deutlich Kopie oder so draufsteht
> Falschgeld von Amts wegen mit Sonder-
gesetzen zu verfolgen und zu bestrafen.
replicas mit Copy sind keine Fälschungen im Sinne des Gesetzes
>"Kopie" auf die Rückseite von nachgemachten in Verkehr befind-
lichen Zahlungsmitteln zu drucken, entlastet den Fälscher nicht.
scheinbar schon, wie z.b. hier auf Seite2
http://www.swissmint.ch/upload…rplayImMunzenhandel-d.pdf
für aktuelle schweizer Münzen
und hier
http://www.all-met.info/goldsilberrepliken.html
für USA nachzulesen ist
es gibt ja durchaus sinnvolle Anwendungen für solche Teile, nämlich ähnlich den Handydummis: kostengünstige Schaufenster/Vitrinendekoration
>Selbst wenn ein nachgemachter Krügerrand denselben Inhalt
eines vom Staat geprägten hat, bleibt es ein Fälschungsdelikt.
nicht, wenn groß copy draufsteht
>Ich kann mit deinem Link nichts anfangen.
dann ist dir nicht zu helfen, bei dem link gibts jedenfalls replikas von aktuellen Kursmünzen zu kaufen, was kannst du damit nicht anfangen?
>Mit deiner Realität kann ich nicht viel anfangen.
das ist nicht meine Realität, sondern die von Milliarden Menschen auf der Welt
aber scheinbar hast du eine andere, sitzt du etwa in der Matrix?
Grüße