Achtung!!!! Betrug bei Ebay Kleinanzeigen


  • Ich hoffe für dich, daß du noch einen Teil deines Geldes wiedersiehst. Den Rest schreibst du am Besten unter "Lehrgeld" ab.


    Eine kleine Empfehlung habe ich noch für dich: Nachdem du jetzt alle rechtstaatlichen Einrichtungen der BRD in Anspruch genommen hast, solltest du vielleicht die Bananenflagge einholen und ein besseres Logo auswählen.


    Gruss Avance33


  • Ich lese in letzter Zeit immer häufiger, dass Geldbeträge welche schon verbucht sind, aufgrund von "Rückrufen" des Auftraggebers wieder retourniert werden. Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall und das widerspräche auch den AGB`s der Banken.
    Sobald der Zahlungsempfänger "Kenntnis" von dem Zahlungseingang hat, kann ohne Seine Zustimmung der Betrag nicht mehr vom Auftraggeber zurückgerufen werden.
    Basierend auf dem Zahlungsdienstevertrag (Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrags) §675p Abs.1 BGB.

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Ich lese in letzter Zeit immer häufiger, dass Geldbeträge welche schon verbucht sind, aufgrund von "Rückrufen" des Auftraggebers wieder retourniert werden. Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall und das widerspräche auch den AGB`s der Banken.
    Sobald der Zahlungsempfänger "Kenntnis" von dem Zahlungseingang hat, kann ohne Seine Zustimmung der Betrag nicht mehr vom Auftraggeber zurückgerufen werden.
    Basierend auf dem Zahlungsdienstevertrag (Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrags) §675p Abs.1 BGB.


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    Weiss nicht ob es stimmt aber wenn das Geld statt per normaler Überweisung als Dauerauftrag (mit einmaliger Ausführung) rausgeht dann soll die Möglichkeit bestehen es zurückgebucht zu bekommen. Habe ich jetzt nur mal so gehört und es würde mich Interessieren ob das der Wahrheit entspricht.
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  • Weiss nicht ob es stimmt aber wenn das Geld statt per normaler Überweisung als Dauerauftrag (mit einmaliger Ausführung) rausgeht dann soll die Möglichkeit bestehen es zurückgebucht zu bekommen. Habe ich jetzt nur mal so gehört und es würde mich Interessieren ob das der Wahrheit entspricht.
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    Auch diese Aussage geistert irgendwie schon lange durch die Welten des www und ist dennoch falsch 8)

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Eine kleine Empfehlung habe ich noch für dich: Nachdem du jetzt alle rechtstaatlichen Einrichtungen der BRD in Anspruch genommen hast, solltest du vielleicht die Bananenflagge einholen und ein besseres Logo auswählen.


    Stimmt, ein Haufen Scheixxe wäre näher an der Realität. :D
    Das einzige, was molch bisher hat, ist bedrucktes Aktenzeichen-Papier. Mehr wird er auch nicht bekommen. In diesem Staat helfen nur Gauner anderen Gaunern.
    Siehe Abmahnwesen / richterliche Selbstherrlichkeit / Selbstbedienungsmentalität von Bankstern / Verfolgung von 30 Cent Bonhinterziehern / Einbuchtung von Klopsessern / ...........................................

  • also ich habe mit ebay kleinanzeigen schon gute erfahrungen gemacht,
    aber dein fall ist schon ne wucht.

    'Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns herum
    immer wieder gepredigt wird. Und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse.'

    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von ux01 ()

  • Betrüger offensichtlich erwischt. Gewerbsmäßiger Betrug laut Staatsanwaltschaft ;)
    Eine Frage habe ich dabei. Es wurden Vermögenswerte von der Betrügerin gesichert und nun heißts: Wer zuerst kommt mahlt zuerst und kann seine Forderung als Geschädigter geltend machen. Hierzu muss ein Titel erworben werden. Wie sieht es aus, wenn die gesicherten Vermögenswerte "aufgebraucht sind", ich jedoch meinen Schaden noch nicht geltend machen konnte, da jmd "schneller" war? Gehe ich dann definitiv leer aus, oder da der Titel ja glaube 30 Jahre(?) gilt, kann ich dann auch noch mit Rückerstattung inenrhalb dieses Zeitraums rechnen, sofern der Schuldner "genug zum Pfänden zur Verfügung" hat?

  • Titel reinzuholen ist nicht so einfach, hab selber 2 aus ebay-Käufen. Dauert erst mal einige Wochen, bis man ihn hat (kostenpflichtiges Mahnverfahren).
    Hauptproblem ist dann die Eintreibung. Meine 2 Burschen machten dem Gerichtsvollzieher nicht auf.Irgendwann wurde dann mit Haftbefehl gedroht, dann leisteten beide eine eidesstattliche Versicherung ab. Angeblich nix zu holen. Kosten für den Spaß trägt man selber.
    Nun kann man es sich aussuchen, wie oft in den nächsten 30 Jahren man die Gerichtsvollzieher erneut beauftragen will.
    Hab auch gehört: wenn der Betrüger irgendwann Privatinsolvenz anmeldet, ist der Titel ohnehin weg.
    Ziemlich frustrierend.

  • Zitat

    Betrüger offensichtlich erwischt. Gewerbsmäßiger Betrug laut Staatsanwaltschaft
    Eine Frage habe ich dabei. Es wurden Vermögenswerte von der Betrügerin gesichert und nun heißts: Wer zuerst kommt mahlt zuerst und kann seine Forderung als Geschädigter geltend machen. Hierzu muss ein Titel erworben werden. Wie sieht es aus, wenn die gesicherten Vermögenswerte "aufgebraucht sind", ich jedoch meinen Schaden noch nicht geltend machen konnte, da jmd "schneller" war? Gehe ich dann definitiv leer aus, oder da der Titel ja glaube 30 Jahre( gilt, kann ich dann auch noch mit Rückerstattung inenrhalb dieses Zeitraums rechnen, sofern der Schuldner "genug zum Pfänden zur Verfügung" hat?


    Wenn wir das vorhandene und gepostete Halbwissen um unser Halbwissen ergänzen dürfen:


    Zunächst einmal müssen die Forderungen ANGEMELDET werden und zwar fristgerecht. Dann geht es nicht nach "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sondern alle bekommen die gleiche Quote (von Ausnahmen wie Unterhalt etc. abgesehen).


    In einer Privatinsolvenz wird der Schuldner in der Tat ggf. nach ca. 6-7 Jahren von seinen Schulden befreit, - dies gilt aber nicht bei durch Straftaten erworbenem Vermögen und getätigtem Schaden, - dies muß man allerdings bei Gericht erst geltend machen... insoweit macht es sicher Sinn, ggf. einen RECHTSANWALT mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen...

  • Hatte es bereits vor längerem den Anwälten übergeben und befinde mich momentan im gerichtlichen Mahnverfahren. Die Zeit dürfte bald verstrichen sein, sodass der Vollstreckungsbescheid rausgehen dürfte. Sehe dem Ganzen nach der Nachricht nun eigentlich relativ positiv gegenüber, auch wenn klar ist, dass noch lange nichts gewonnnen ist. Mal gespannt wie es weiter geht ;)

  • Wie schon geschildert, der Titel selber bringt bringt alleine nichts.


    Jetzt kannst Du erst mal für den Gerichtsvollzieher zahlen. Übrigens: als einer meiner Schuldner nicht zum Termin für die eidesstattliche Erklärung kam, wurde ihm Haft angedroht. Weiß nicht mehr, wie lange man in in Beugungshaft nehmen kann, aber das war ein ganz netter Zeitraum.


    Und jetzt kommt der Knaller: weißt Du, wer die Haft in Deinem Fall finanzieren darf: DU :)

    Mich hat diese ganze Mahnerei nur Geld und Nerven gekostet. Am meisten frustrierte es, dass auch die Gerichtsverfahren eingestellt wurden. Ja ja, die Polizei und die Gerichte sind halt völlig überfordert mit der Internetkriminalität.


    Von daher: mach Dir nicht zuviel Hoffnung, die Kohle wiederzusehen. Ich habs inzwischen als (teures) Lehrgeld abgeschrieben.

  • der ist doch schon verurteilt worden...und sitzt irgendwo... :)


    Da mußt Du den Mahnbescheid in SingSing zustellen... und der Täter hat eine höhere Strafe bekommen, weil er seine Immobilie in Rumänien nicht zur Schadensminimierung einsetzen wollte...


    Da wünsche ich doch viel Freude bei der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in Transsilvanien... das geht sicher ziemlich flüssig.... :D :D :D


    Wenn Du selber hinfährst, solltest Du einen Geländewagen mit Alarmanlage mitnehmen und eine Risikolebensversicherung abschließen... :)

  • Na das hört sich ja vielversprechend an ;(
    Aber was wäre die Alternative? Einfach so zusehen, wie die damit über alle Berge kommt? Ich habe mich mit dem Anwalt vorher beraten, dass ich im schlimmsten Fall ca 75% der ursprünglichen Schadens zusätzlich übernehmen müsste (bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners). Daher dieser Schritt und ich habe einkalkuliert, dass ich dies wohl leisten muss. Die Horrorszenarien lasse ich mal außen vor.
    Fakt ist jedenfalls dass mein Mahnverfahren läuft, bald die Vollstreckung ansteht und Vermögenswerte ca. in vierfacher Höhe meines Schadens bereits sichergestellt wurden.
    Aufgeben ist also nicht - schließlich müssen solche Leute das bekommen, was Sie verdienen.
    Und das werden Sie im Laufe Ihres Lebens, denn "Gottes Mühlen mahlen langsam,aber sie mahlen".

  • Es ist richtig, dass Forderungen bis zu einem gesetzten,
    veröffentlichten Termin anzumelden sind, die dann nach
    Rang (Steuer, Sozialversicherung zuerst etc.) und Konkurs-
    masse anteilig an die Gläubiger desselben Ranges verteilt
    werden, jedenfalls in Luxemburg.


    Ich habe 30 Jahre gültige Vollstreckungsbefehle wieder
    aufleben lassen - die meisten Gerichtsvollzieher kümmern
    sich nach den ersten erfolglosen Versuchen nicht mehr darum -
    als ich die Schuldner in Rente vermutet habe.


    Die Rentenanstalt gibt Auskunft bei Vorlage eines VB, ob
    der Schuldner Rente bezieht und führt in erlaubten Raten
    die Schuld an den Gläubiger ab.


    In einem Falle war der Schuldner schon Rentner, aber auch
    schon wieder verstorben. Da habe ich mir überlegt, ob ich
    die Erben, die ein eventuelles Erbe angenommen haben, zur
    Kasse bitten soll. Nach Recherche im entsprechenden Register
    habe ich wegen Aussichtslosigkeit dann darauf verzichtet.


    Seit 2004 laufen hier Zinsen von der geschuldeten Summe, die
    aus dem halbjährlich vom Staat festgesetzten Zinssatz, z.B.
    4,5% + 7% für für diese Fälle vorgesehenen Festzinssatz. Bei
    11,5% lohnt sich schon einmal das lange Warten bis hin zu den
    Erben.

  • schade ist nur, daß die pfändungsfreibeträge so hoch sind, über 900 Euro darf selbst ein Lediger behalten... bis der Rentner ist, ist der Pfändungsfreibetrag auf 1500 Euro un Du kannst Dir das sonstwohin schmieren :)


    Es sei denn, er hat noch unterhaltspflichtige Kindern oder Eltern... dann ist sein Freibetrag noch höher...

  • So weit richtig - und der Ärger und die Zeit die man für so eine Sache aufwendet, sind nicht zu verachten.


    Aber .....


    das folgende gilt zumindest für Gewerbetreibende:


    die Kosten für Mahnverfahren Anwälte etc gelten als Betriebskosten und senken also den zu versteuernden Gewinn


    das selbe gilt, wenn man einen Titel hat und Pfändung etc nichts einbringt.


    Dann kann man auch die Grundforderung als "nicht eintreibbare Forderung" in der Bilanz geltend machen. Das wirkt dann gewinnmindernd - und damit steuermindernd. (Soweit ich weiß, in voller Höhe von der Steuerschuld abzuziehen, aber das weiß ich nicht genau)


    Vorausgesetzt man hat also Gewinne auszuweisen, kosten einen Gewerbetreibenden "verlorene Forderungen" außer dem Ärger gar nichts, oder kaum etwas.

  • gewinnmindernd - und damit steuermindernd. (Soweit ich weiß, in voller Höhe von der Steuerschuld abzuziehen, aber das weiß ich nicht genau)


    Vorausgesetzt man hat also Gewinne auszuweisen, kosten einen Gewerbetreibenden "verlorene Forderungen" außer dem Ärger gar nichts, oder kaum etwas.


    jetzt wird wieder mal steuerpflichtiges einkommen mit steuer vermixt


    mag sein, daß diese uneinbriunglichen forderungen vom einkommenssteuerpflichtigen einkommen abziehbar sind
    aber ganz sicher nicht von der steuersumme
    dann würde ja der staat für die forderungen 1:1 aufkommen, und DAS gibts doch nur bei milliardensummen von banken

  • Vorausgesetzt man hat also Gewinne auszuweisen, kosten einen Gewerbetreibenden "verlorene Forderungen" außer dem Ärger gar nichts, oder kaum etwas.

    ?)


    Angenommen mir schuldet jemand 5.000 € und ich habe einen durchschnittlichen Steuersatz von 30 %, dann senke ich mein zu versteuerndes Einkommen um 5.000 € und spare somit 1.500 € Steuern. Bleiben mir immer noch von den ursprünglichen 5.000 € 3.500 € Miese. Als "kaum etwas" würde ich das nicht gerade bezeichnen.

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