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Zitat von »juergen1228«
hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...
In einem solchen Fall würde ich als Käufer meine Willenserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB wegen Eigenschaftsirrtums anfechten.
Eine Schadensersatzpflicht nach § 122 BGB sehe ich auch nicht gegeben, da ein Vertrauen des Verkäufers in die Gültigkeit der Willenserklärung meines Erachtens nicht bestehen kann (Absatz 2 der genannten Vorschrift). Der Grund der Anfechtbarkeit ist offensichtlich bei der Höhe des Gebots.
Soweit die Theorie. Ob man, wenn man schon gezahlt hat, das Geld auch in der Praxis wiederbekommt, ist natürlich eine andere Frage.
Hier noch was dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to…opic_id=124790&
Die Plattierung sieht mir von der Farbe her übrigens nach 999er aus und nicht wie angegeben nach 916er. Ich habe so ein Ding aber auch noch nie in der Hand gehabt.
Vielleicht zum grundsätzlichen Problem auch noch interessant, http://www.autobahngold.de/ . Unter Ebay und Gesetze.