Ich denke die von fw77 genannte gesetzliche Regelung ist eindeutig:
Der Umtausch aller Euro-Gedenkmünzen durch die Bundesbank würde gebührenpflichtig werden, wenn es zu einer entsprechenden Ausführungs-Verordnung kommt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch § 3 Abs. 1 des Münzgesetzes vom 16.12.1999 ( geltendes Recht !!! ![]()
Sinngemäß ist danach niemand verpflichtet mehr als 200 Euro in Gedenkmünzen als Zahlung zu akzeptieren.
Habe ich bisher auch nicht gewusst.