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Für einen ausländischen Hersteller welcher unter marktwirtschaftsähnlichen Bedingungen produzieren darf ist jede Abgabe - an wen auch immer - eine Behinderung um mit anderen Mitbewerbern zu konkurrieren welche diese Abgabe nicht leisten müssen.
Da kann diese Abgabe Einfuhrumsatzsteuer, Zoll oder foxl's Meinungsabgabe heißen.
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Es sind Abgaben, die die Waren für die Endverbraucher verteuern. Ob Zoll oder Steuer genannt ist egal.
Auf die Gefahr hin, dass ihr es auch weiterhin nicht versteht:
Einfuhr-Umsatzsteuern können von Unternehmern als Vorsteuern von ihrer Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, gehen nicht in die Kosten ein und sind deswegen gewinnneutral. Da sie gewinnneutral sind, gehen sie nicht in die Preiskalkulation ein und verteuern nicht die Waren für den Endverbraucher.
Zölle werden nicht vergütet, verbleiben also in den Kosten eines Unternehmens und mindern dessen Gewinn. Zölle verteuern deswegen die Preise für den Endverbraucher.