Bei der Hausdurchsuchung mußte er diesen öffnen und das ganze Zeug wurde beschlagnahmt. Er durfte dann X-Tausend Euro zahlen wegen angeblicher Steuerhinterziehung und ist jetzt vorbestraft....! Eine echt heikle Sache das ganze...
Ja, soviel zur Unschuldsvermutung. Ähnliche Geschichten kenn ich auch.
Das hat schon seine Gründe, warum der Ort der Varusschlacht von einem Sondengeher gefunden wurde, der als britischer Soldat hier stationiert war. Ein anderer kann sich das in manchen Bundesländern kaum trauen lustig in der Freizeit mit der Sonde durch Feld und Flur zu marschieren, und wenn er was bedeutendes findet einfach damit zu Zeitung und Archäologen zu marschieren.
Ähnlich das Theater um den Chiemseegoldtopf, wo der Freistaat auf Biegen und Brechen einen keltischen Fund zu einer Nazifälschung umdeklarieren wollte, um ihn entschädigungslos einkassieren zu können. (In Bayern gehören Bodenfunde 50:50 Grundeigentümer:Finder)
In BaWü gibts meines Wissens entgegen der BGB Rechtslage ein Schatzregal, damit ist sowieso jeder Fund, auch Pfennigstücke, der behalten wird, Fundunterschlagung.
Und die Denkmalschutzgesetze sind absichtlich so schwammig formuliert, daß ein williger Richter auch ein Eurocentstück notfalls zum Bodendenkmal erklären kann.
Die Leistungsfähigkeit von Metalldetektoren wird gemeinhin maßlos überschätzt.
Wen das Thema interessiert, dem kann man wohl schatzsucher.de empfehlen, ist der "Branchenriese" unter den entsprechenden Foren. Die dortige Sichtweise der Rechtslage ist aber mit Vorsicht zu genießen. Viele hauptberufliche Archäologen, die gerne eine "unfreiheitliche Sichtweise" vertreten. Auf deutsch, der Bürger darf ihnen das Gehalt bezahlen, aber er sollte sich strafbar machen wenn er seinen Gemüsegarten umgräbt.
Lesenswert ist auch das sog. "Mythos-Urteil".