@juergenlangen
hier im Tread geht es darum dass bei einem Verkauf die Grundschuld unabhängig vom zu dem noch offenen Restdarlehensbetrag ( zuzüglich der dort verbrieften Zinsen i.d.R. 18% - rückwirkend für 3 Jahre)
eingefordert werden können. Dies ist auch schon bei bislang gut und regelmäßig bedienten Darlehen geschehen. Es stellt wohl eine Gesetzeslücke da hier in D-Land, dass die Sicherungsvereinbarung dass die Sicherheit nur für den offenen Betrag bei einem Verkauf nicht unbedingt auf den neuen Käufer übergeht.
Bei einem Verkauf von Darklehen werden im Mix wohl auch immer bislang einwandfrei bediente Darlehen mitverkauft + dann brutalst in voller Höhe der Grundschuld eingefordert. 
>>> Daher beobachte ich den Tread sehr aufmerksam, da es mir potentiell auch wiederfahren kann... 
Wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre dass der Darlehensnehmer zu entsprechenden Konditionen auch sofort sein Darlehen zurückkaufen kann - bei einem Verkauf könnte er ggf. zu neuen (höheren) Konditionen neu finanzieren ( die Rückkauf % wären dann ein Ausgleich dafür) er würde aber nicht den Kreditaufkäuferheuschrecken zum Fraß vorgeworfen werden. 