Beiträge von vonnullaufnix

    @ vonnullaufnix


    Ne das ist nicht ganz richtig habe ja noch persönlich mit ihm gesprochen und der Verkäufer hat mir auch gesgat, dass es keines wegs versichert war also habe ich nur die Wahrheit gesagt bzw. so auch geschrieben.

    Ok..Du weisst das der VK sich nicht EXTERN versichert hat...hat er auch bestätigt, dass er im Schadensfall nicht aufkommen würde?


    Und mal ganz davon abgesehen, hast Du das alles schriftlich was Du behauptest? Woher sollen andere Ebayer wissen, was Du mit dem VK gesprochen hast?


    Bei gewerblichen gelten halt andere Regeln...ich als Verbraucher mache mich da vorher schlau und mecker nicht im Nachhinein rum, wenn ich korrekte Ware zu dem mir bekannten GESAMT-Preis bekomme.....


    Da dein Problem ja halt nen Ebay Problem ist, solltest Du evtl das mal im Ebay-Forum posten..aber ich weiss jetzt schon was da für Feedback kommen wird... ;)


    Dein BW-Text könnte Tatsache den Verkäufer in seinem Gewerbe schädigen....wenn er schlau ist lässt er es auf sich beruhen und gut ist..aber wenn 2 Streithähne aufeinander treffen ist alles möglich.... :wall:


    Habe in der Bewertung geschriben, dass das Paket trotz 25 euro nicht ausreichen versichert war. Neutrale Bewertung

    Kreeya:


    Ok, das hatte ich scheinbar überlesen. WENN das jedoch wirklich der Original Text Deiner Bewertung war, ist es durchaus verständlich das dagegen geklagt wird.


    Mit diesem BW-Text sugerierst Du anderen Käufern, dass im Schadensfall NICHT ausreichend gehaftet wird. Dies kann man schon als geschäftsschädigend deuten und ist auch eine Behauptung die Du NICHT beweisen kannst.


    Du hättest besser schreiben sollen: Habe ein normales DHL Paket (mit Porto 6,90) trotz 25,- Versandkosten erhalten.


    Dies wäre neutral gewesen und jeder hätte sich selbst seinen Teil denken können.

    Bei so einer Ausgangslage mit Klage zu drohen, ist dreist.

    Ich denke um das beurteilen zu können, sollte man erstmal den Text der Bewertung kennen; dieser wurde bisher leider nicht gepostet vom TE :boese:


    Jmd wegen einer neutralen BW bzw generell wegen BWs zu verklagen ist natürlich ziemlich dämlich, da BWs eben halt immer subjektiv sind. Werden im BW-Text jedoch Unwahrheiten geschrieben ist eine Klage durchaus gerechtfertigt.


    Mir persönlich ist es egel, WIE ein VK versichert....Hauptsache im Schadensfall wird gehaftet und da ist der gewerbliche VK sowieso IMMER mein erster Ansprechpartner. Da kann man im Schadensfall natürlich Pech haben (VK ist pleite)..man kann aber auch jahrelange Rechtsstreite mit dritten (Versicherungen) haben.


    Dem Threadersteller würde ich empfehlen die Ware zurückzugeben; ab 40,- Warenwert ist der Rückversand kostenlos für den Käufer (VK muss die Kosten tragen)......aber ich denke mal, dass wird der Käufer nicht machen, da er immer noch seine Ware zu einem guten Preis bekommen hat......daher einfach nur rummoserei seitens des Käufers um die Versandkosten und damit den Gesamtpreis zu drücken.


    Nur meine Meinung....vonnullaufnix

    Allerdings muss dann wohl noch ein wenig Dreisatz gerechnet werden. Denn der Goldpreis zum damaligen Schadenszeitpunkt (endgültige Verweigerung der Vertragserfüllung) weicht von dem logischerweisen späteren Zeitpunkt eines Ersatzkaufes ab, denn es gibt da bestimmt andere Tagespreise. Also ist etwas Mathe angesagt.

    Hmm..ich denke der REALE Verlust entsteht zum Zeitpunkt des Ersatzkaufs. Da zum Zeitpunkt der Nichtvertragserfüllung ein Ersatzkauf nicht erfolgt ist, handelt es sich dann nur um einen fiktiven Wert.


    Ein REALER Schaden entsteht ja erst, wenn auch Geld ausgegeben wird, oder?


    Der Kaeufer hat eine VERSICHERUNG mitgekauft (welche Form der Versicherung ist egal) aber dann bitte dafuer einen Nachweis.

    Seit wann muss der Versicherer (in diesem Fall der Verkäufer) einen Nachweis dafür bringen? :hae: ..Es reicht doch wen er im Schadensfall haftet, oder?


    Das ich ne Versicherung kaufe, wenn ich bei Ebay was abstaube wäre mir neu..ich bezahle einen versicherten Versand..bzw einen Schadensanspruch falls beim Versand was schiefgeht.


    Fragst Du auch jedes Jahr bei Deinen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc) nach dem Businessplan..und bekommst Du diesen dann auch ? :wall:

    Sorry für off-topic erstmal...


    Du hast da wohl was falsch verstanden, oder ich hab das missverständlich formuliert... :S


    Ich meinte damit Verkäufer die nach Bewertungen drängeln, bevor sie selbst eine abgeben. Diese welche bekommen von mir als KÄUFER ein neutral wegen BW-Drängelei ;)


    Als VK handhabe ich das so, dass ich bewerte wenn ich das Geld habe..als K wenn ich eine BW vom VK bekommen habe..AUSSER irgendwas lief völlig daneben wenn ich was gekauft habe...dann bewerte ich auch zuerst..aba NICHT positiv ;)


    Zm Thema ansich habsch alles getextet, was der momentanen Rechtslage entspricht...nur noch ein Hinweis:


    Als VK kann man bei dem Versand nur Auswahlfelder klicken..und eines iss nu mal halt versicherter Versand...ein Feld mit "versichert über Versicherung" oder so ähnlich gibt es da nicht...


    Also wenn ihr wen verklagen wollt..dann Ebay wegen missverständlichen Auswahlfeldern... :D


    Gruss..vonnullaufnix


    Die Frage ist, ob die Klausel "versicherter Versand für 25 Euro" bei ebay eben als solcher Vertagsbestandteil (Versicherung bei dritter Partei) angesehen werden kann oder nicht. Dazu gibt es noch keine Rechtssprechung. Aber irgendwann wird eine kommen, gerade wenn es um große Summen im Versand geht.

    Auch das bietet keine weitere Sicherheit, da momentan so einige Banken/Versicherungen auf Schlingerkurs sind.


    Deshalb denke ich mal, dass es eine solche Rechtsprechung NICHT geben wird.


    Nach was soll das Gericht urteilen? Nach dem Rating der Versicherungen und der Bonität des Verkäufers?


    Weisst Du wie lange Rechststreite mit Versicherungen dauern können? Da ist es mir doch glatt lieber, wenn ich mich direkt an den Verkäufer wenden kann. ;)


    Die Rechtsprechung momentan ist, dass das Risiko halt der Verkäufer trägt, egal wie er das absichert (für sich).


    BTW: Artikel die mehrere tausend Euros kosten würde ich persönlich ehrlich gesagt auch nicht bei Ebay ordern mit Versand sondern NUR mit Selbstabholung (wenn überhaupt) ..aba das ist nen anderes Thema....

    Wenn ein Verkäufer bei nicht völlig wertlosen Waren durch Angabe eines angemessen hohen Versandentgeltes den Eindruck erweckt, er würde versichert versenden und tut das dann nicht, kann das als Täuschungshandlung verstanden werden.

    Nöö...siehe auch vorherige Postings ("da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage")


    Ein Verkäufer ist GESETZLICH dazu verpflichtet den Versand zu versichern bzw bei Verlust für den Schaden aufzukommen. Die Wahl der Versicherung ist jedoch nicht vorgegeben (wieso sollte sie auch). Eine Täuschung ist dementsprechend gar nicht möglich.


    Getäuscht hat sich hier nur der Threadersteller, der aufgrund mangelnder Kenntnis der Gesetzeslage etwas erwartet hat, was so nicht geleistet werden MUSS. Im Schadensfall hätte er trotzdem Ersatz bekommen...also so what? :wall:

    wahrscheinlich seid Ihr selbst öfters Verkäufer...
    [..]
    Für mich hat er alles richtig gemacht: er hat versucht, Kontakt aufzunehmen.
    [..]
    sondern zur unmittelbaren Androhung einer Klage! Sorry, aber wie Ihr so einen Verkäufer in Schutz nehmen könnt, in dem Ihr versucht, dem Käufer den schwarzen Peter zuzuschieben, kann ich echt nicht nachvollziehen.

    Sowohl Verkäufer, als auch Käufer...ich kenne also beide Seiten.


    Der Käufer hat versucht die Versandkosten im NACHHINEIN zu drücken. DIES war der einzige Grund der Kontaktaufnahme..wieso sollte ein VK da reagieren?


    Um die Klage besser einordnen zu können müsste man den Bewertungstext kennen..evtl wurde da ja sogar etwas klagewürdiges (z.B. unwahre Behauptungen) geschrieben.


    Der Verkäufer hat doch auch alles RICHTIG gemacht...er hat die ersteigerte Ware zu den BEKANNTEN Kosten dem Käufer übersendet. Im Falle eines Verlustes hätte er gehaftet.


    WAS also hat der Käufer da rumzumosern? :wall:

    Es ist nur so eine Frage von mir:
    "Ist es nicht wurscht ob die Ware Wochen oder Monate später kommt, wenn die Barren dann erst die nächsten Jahre im Tresor liegen".

    Mein Statement war nicht unbedingt auf Edelmetalle bezogen, sondern generell auf Artikel. Es weiss ja auch niemand, was der Käufer mit dem Barren vorhat....vielleicht will er ihn zum Geburtstag verschenken oder sonstwas.


    Bei Edelmetallen ist es sogar noch extremer wenn die Ware sehr verspätet geliefert wird, durch die Preisschwankungen (kann Glück, aber auch Pech für den Käufer sein).


    Hinzu kommt bei Edelmetallen noch der Zinsverlust bei hochpreisigen Artikeln: Wenn ich mehrere Tausend Euro löhne und dann die Ware erst Monate später bekomme, hätte ich mit dem Geld in der Zeit auch was anderes anfangen können.


    Bei deinem Freund dürfte es am "konkreten Schaden" mangeln, also sehe ich da wenig Chancen.

    Sehe ich genauso.


    Das einfachste wäre es, Dein Freund würde sich den gleichen Artikel woanders kaufen und dann die Differenz als Schaden geltend machen.


    Soweit ich weiss, gab es solche Fälle auch schon mehrmals bei Ebay wo hochpreisige Artikel durch Fehler in der Auktion für Minimalbeträge ersteigert wurden.


    Der Verkäufer wollte dann natürlich auch nicht den Artikel rausrücken und der Käufer hat ihn sich dann alternativ beschafft und den Schaden geltend gemacht.

    Das Einfachste ist, die Bewertung zurückzunehmen und Zukünftig nur mehr die Ware so objektiv wie möglich zu beurteilen.

    Also wenn ich auf eine Ware z.B. monatelang warten muss, beurteile ich nicht nur die Ware, sondern auch die Versanddauer ;)


    Ebenso beurteile ich auch sog. Bewertungsdrängler..gibt dann auch nen neutral wegen Nerverei.


    Sorry für off-topic, hat beides ja nicht mit dem Fall hier zu tun...wollte nur mal drauf hinweisen, dass ausser der Ware auch noch andere Dinge bewertet werden KÖNNEN...

    Habe nur dies hier gefunden.


    http://www.shopbetreiber-blog.…st-irrefuehrende-werbung/


    Leider gibt es noch kein Urteil, ob bei "Versicherter Versand" auch eine tatsächliche Versicherung seitens des Verkäufers abgeschlossen werden muß.

    Na da steht doch alles drin...


    Zitat: " da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage."


    Wie die Versicherung erfolgt ist doch völlig egal....der Käufer muss sich bei Verlust der Sendung an den Verkäufer wenden. Ob dieser den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlt, seine Versicherung beauftragt, oder bei der Post nachfragt, ist seine Sache.


    Das alles kann dem Käufer völlig egal sein, da der VERTRAGSpartner eben der Verkäufer ist und NICHT DHL, die Allianz or whatever. :sleeping:

    Das ist nicht so einfach. Wenn explizit die Leistung "versicherter Versand" Vetragsbestandteil ist, dann muß der auch erfüllt werden.


    Das ist sogar gaaaaanz einfach :whistling:


    Bei einem GEWERBLICHEM Verkäufer ist der Versand IMMER versichert, ganz egal was dieser in die Auktion reinschreibt, oder wie er versendet.


    Soetwas ist GESETZLICH festgelegt, wenn ein GEWERBLICHER Verkäufer Handel betreibt.


    Wie die Versicherung gewährleistet wird ist ganz allein dem Verkäufer überlassen und dann sein Problem es wenn zu einem Verlust der Sendung kommt.

    Man bucht frist class kommt in die Economy Class und als man angekommen ist sagt die nette Frau ist doch egal wie sie angekommen sind , sie sind doch da .. ;)

    Also wenn, dann sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen....bei First class bezahlt man einen besonderen Service (besseres Essen, mehr Gepäck, breite Sitze etc)...


    Dein Service, den Du bezahlt hast war eine versicherte Sendung. Diesen Service hast Du auch bekommen, völlig egal was auf der Paketmarke stand.
    Da der Versicherungsfall NICHT eingetreten ist, konntest Du diese "Dienstleistung" nicht in Anspruch nehmen und moserst jetzt rum....


    Das ist ja ungefähr so, als ob Du Dich bei Deiner Hausratversicherung beschwerst, wenn bei Dir kein Schaden entstanden ist und Du daher "umsonst" den Beitrag bezahlt hast. ;)


    Solange Du die angebotene Ware zu dem von Dir VORHER bekannten Gesamtpreis (Gebot + VERSANDKOSTEN) bekommen hast, sehe ich keinen Grund die Sache nicht positiv zu bewerten.


    Bewertungen ansich sind natürlich subjektiv und können daher nicht eingeklagt werden. Wird in den Bewertungen jedoch die Unwahrheit behauptet oder Beleidigungen geschrieben, so sind Klagen durchaus möglich. Interessant wäre in dem Zusammenhang DEIN Text der abgegebenen Bewertung.


    Just my 5 cents...von nullaufnix