Wir sind ebenfalls gegen die Versandabzocker, jedoch in diesen Fall sehen wir keine Abzocke. Ein gewerblicher Verkäufer ist vom Gesetz zur betriebswirtschaftlichen Führung verpflichtet ansonst hätte das in einen Insolvenzfall wegen Fahrlässigkeit für den Verkäufer folgen. Die Versandkosten können anteilsmäßig die Lagerhaltung, die Betriebshaftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer, die Treibstoffkosten usw.... enthalten. Gerade bei Versteigerungen wo eine Fixkalkulation nicht möglich ist, müssen diese Kosten ja irgendwo eingerechnet werden und von den Versandkosten muss der Verkäufer noch die USt. abführen. Da die Kosten ja im Vorhinein bekannt waren und auch kein Schaden entstanden ist finde ich die Neutralbewertung nicht gerechtfertigt, wie weit eine Schadenersatzklage seitens des Verkäufers gerechtfertigt ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Das Einfachste ist, die Bewertung zurückzunehmen und Zukünftig nur mehr die Ware so objektiv wie möglich zu beurteilen.
Verkäufer will mich auf 5000 euro verklagen
- Kreeya
- Geschlossen
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Der Versand bei gewerblichen ist immer versichert, wie der Händler das dann bezahlt ist seine Sache.
Nur unversicherten und versicherten Versand gleichzeitig anzubieten ist irreführend, da der Versand bei gewerblichen ja immer versichert ist. -
Habe nur dies hier gefunden.
http://www.shopbetreiber-blog.…st-irrefuehrende-werbung/
Leider gibt es noch kein Urteil, ob bei "Versicherter Versand" auch eine tatsächliche Versicherung seitens des Verkäufers abgeschlossen werden muß.
Na da steht doch alles drin...
Zitat: " da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage."
Wie die Versicherung erfolgt ist doch völlig egal....der Käufer muss sich bei Verlust der Sendung an den Verkäufer wenden. Ob dieser den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlt, seine Versicherung beauftragt, oder bei der Post nachfragt, ist seine Sache.
Das alles kann dem Käufer völlig egal sein, da der VERTRAGSpartner eben der Verkäufer ist und NICHT DHL, die Allianz or whatever.
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Interessant ist aber noch, dass eBay vor einigen Wochen seine Bewertungsgrundsätze geändert hat und man keine Bewertungen mehr zurückziehen kann.
Interessant darf da die zukünftige Rechtssprechung beobachtet werden, da eBay ja dann der Störer des Rechtsfriedens ist, wenn der Käufer die Bewertung löschen will, eBay es aber nicht macht. -
Das Einfachste ist, die Bewertung zurückzunehmen und Zukünftig nur mehr die Ware so objektiv wie möglich zu beurteilen.
Also wenn ich auf eine Ware z.B. monatelang warten muss, beurteile ich nicht nur die Ware, sondern auch die Versanddauer
Ebenso beurteile ich auch sog. Bewertungsdrängler..gibt dann auch nen neutral wegen Nerverei.
Sorry für off-topic, hat beides ja nicht mit dem Fall hier zu tun...wollte nur mal drauf hinweisen, dass ausser der Ware auch noch andere Dinge bewertet werden KÖNNEN...
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Verstehe echt nicht, wie sich soviele hier über den Themenstarter aufregen können - wahrscheinlich seid Ihr selbst öfters Verkäufer...
Für mich hat er alles richtig gemacht: er hat versucht, Kontakt aufzunehmen. Der Verkäufer meinte, nicht darauf reagieren zu müssen. Dann wurde nicht etwa ein NEGATIVE sondern nur eine neutrale Bewertung abgegeben, was nicht etwa zu einem Konsens-suchenden Kontaktversuch seitens des Verkäufers führte, sondern zur unmittelbaren Androhung einer Klage! Sorry, aber wie Ihr so einen Verkäufer in Schutz nehmen könnt, in dem Ihr versucht, dem Käufer den schwarzen Peter zuzuschieben, kann ich echt nicht nachvollziehen.
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Es ist nur so eine Frage von mir:
"Ist es nicht wurscht ob die Ware Wochen oder Monate später kommt, wenn die Barren dann erst die nächsten Jahre im Tresor liegen".
Wenn der Preis stimmt, dann ist es uns egal ob das Silber angelaufen, berieben ist oder Kratzer hat, wenn mir der Verkäufer per Email mitteilt, das die Ware versandt wurde ist es gut, dann brauche ich nicht unnötig auf die Post oder Lieferfirma zu warten. Wir kaufen mit Vorliebe II.Wahl Bullion wenn der Preis und das Gewicht stimmt und die II.Wahl kein Bruchsilber ist sondern noch immer Bankhandelsfähig, wir reinigen auch angelaufenes Silber nicht, es ist Sinnlos, es läuft sowieso wieder an. -
Es ist nur so eine Frage von mir:
"Ist es nicht wurscht ob die Ware Wochen oder Monate später kommt, wenn die Barren dann erst die nächsten Jahre im Tresor liegen".Mein Statement war nicht unbedingt auf Edelmetalle bezogen, sondern generell auf Artikel. Es weiss ja auch niemand, was der Käufer mit dem Barren vorhat....vielleicht will er ihn zum Geburtstag verschenken oder sonstwas.
Bei Edelmetallen ist es sogar noch extremer wenn die Ware sehr verspätet geliefert wird, durch die Preisschwankungen (kann Glück, aber auch Pech für den Käufer sein).
Hinzu kommt bei Edelmetallen noch der Zinsverlust bei hochpreisigen Artikeln: Wenn ich mehrere Tausend Euro löhne und dann die Ware erst Monate später bekomme, hätte ich mit dem Geld in der Zeit auch was anderes anfangen können.
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wahrscheinlich seid Ihr selbst öfters Verkäufer...
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Für mich hat er alles richtig gemacht: er hat versucht, Kontakt aufzunehmen.
[..]
sondern zur unmittelbaren Androhung einer Klage! Sorry, aber wie Ihr so einen Verkäufer in Schutz nehmen könnt, in dem Ihr versucht, dem Käufer den schwarzen Peter zuzuschieben, kann ich echt nicht nachvollziehen.Sowohl Verkäufer, als auch Käufer...ich kenne also beide Seiten.
Der Käufer hat versucht die Versandkosten im NACHHINEIN zu drücken. DIES war der einzige Grund der Kontaktaufnahme..wieso sollte ein VK da reagieren?
Um die Klage besser einordnen zu können müsste man den Bewertungstext kennen..evtl wurde da ja sogar etwas klagewürdiges (z.B. unwahre Behauptungen) geschrieben.
Der Verkäufer hat doch auch alles RICHTIG gemacht...er hat die ersteigerte Ware zu den BEKANNTEN Kosten dem Käufer übersendet. Im Falle eines Verlustes hätte er gehaftet.
WAS also hat der Käufer da rumzumosern?
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Zitat von »Darth Vader«
wahrscheinlich seid Ihr selbst öfters Verkäufer...Wir sind NUR Käufer, wir haben bei eBay noch nie etwas verkauft, erstmalig haben wir hier im Forum zwei Verkäufe getätigt und dies zu den tatsächlichen Portokosten da diese ein Privatverkauf war, den Erlös haben wir als Spende verbucht weil es sich ursprünglich um eine Sachspende handelte.
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Das hat ja nichts mit auf dem Käufer rumhacken zu tun.
Es wurde die Frage gestellt, kann ich verklagt werden?
Und die Antwort ist ja.Ob’s dann gemacht wird liegt am Verkäufer.
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Wenn ein Verkäufer bei nicht völlig wertlosen Waren durch Angabe eines angemessen hohen Versandentgeltes den Eindruck erweckt, er würde versichert versenden und tut das dann nicht, kann das als Täuschungshandlung verstanden werden. Dafür eine neutrale Bewertung mit wahrheitsgemäßer Angabe des Grundes ist eine nicht unangemessene Reaktion. Soll er doch klagen. Macht er aber sowieso nicht. Kommt nix bei rum. Schon die Klage würde seitens des Gerichts wohl nicht zugelassen werden....
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Wenn ein Verkäufer bei nicht völlig wertlosen Waren durch Angabe eines angemessen hohen Versandentgeltes den Eindruck erweckt, er würde versichert versenden und tut das dann nicht, kann das als Täuschungshandlung verstanden werden.
Nöö...siehe auch vorherige Postings ("da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage")
Ein Verkäufer ist GESETZLICH dazu verpflichtet den Versand zu versichern bzw bei Verlust für den Schaden aufzukommen. Die Wahl der Versicherung ist jedoch nicht vorgegeben (wieso sollte sie auch). Eine Täuschung ist dementsprechend gar nicht möglich.
Getäuscht hat sich hier nur der Threadersteller, der aufgrund mangelnder Kenntnis der Gesetzeslage etwas erwartet hat, was so nicht geleistet werden MUSS. Im Schadensfall hätte er trotzdem Ersatz bekommen...also so what?
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Zitat
Zitat: " da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage."
Wie die Versicherung erfolgt ist doch völlig egal....der Käufer muss sich bei Verlust der Sendung an den Verkäufer wenden. Ob dieser den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlt, seine Versicherung beauftragt, oder bei der Post nachfragt, ist seine Sache.
Das alles kann dem Käufer völlig egal sein, da der VERTRAGSpartner eben der Verkäufer ist und NICHT DHL, die Allianz or whatever.
Nein. Es ist ein Unterschied, ob in einem Vertrag steht (unabhängig von ebay):
1) der Verkäufer trägt das Versandrisiko oder
2) der Versand wird durch den Verkäufer bei einer dritten Partei versichert.Punkt 1 muß nicht erwähnt werden, da er gesetzlich vorgegeben ist. Punkt 2 kann durchaus ein explizit erwähnter Vertragsbestandteil sein. Nur mal ein Beispiel: Der Käufer kauft für 10.000 Euro Edelmetalle, geht in Vorkasse und die Sendung geht verloren. Es besteht zwar ein Anspruch gegen den Verkäufer, der kann aber leider nicht zahlen. Um das zu verhindern, kann ich als Käufer vertraglich vereinbaren, dass der Verkäufer den Versand bei einer dritten finanzstarken Partei (DHL o.a.) versichert. Dafür zahle ich auch etwas mehr. Wurde das vereinbart, muß der Verkäufer auch so handeln. Die Frage ist, ob die Klausel "versicherter Versand für 25 Euro" bei ebay eben als solcher Vertagsbestandteil (Versicherung bei dritter Partei) angesehen werden kann oder nicht. Dazu gibt es noch keine Rechtssprechung. Aber irgendwann wird eine kommen, gerade wenn es um große Summen im Versand geht.
ZitatEs wurde die Frage gestellt, kann ich verklagt werden?
Und die Antwort ist ja.
Mit welcher Begründung? Der Verkäufer sollte die Füße still halten. Entweder bekommt er eine Abmahnung wegen irreführender Werbung oder es gibt im Gericht evtl. ein neues Urteil (wie oben beschrieben Punkt 2) und er hat den Vertrag nicht richtig erfüllt.
ZitatEin Verkäufer ist GESETZLICH dazu verpflichtet den Versand zu versichern bzw bei Verlust für den Schaden aufzukommen.
Er ist NICHT verpflichtet zu versichern. Er ist verpflichtet bei Verlust dafür aufzukommen. Die Versicherungspflicht kann in den Vertrag mit aufgenommen werden, um das Risiko insb. bei Vorkasse zu minimieren. Frage ist, ob das getan wurde. -
Die Frage ist, ob die Klausel "versicherter Versand für 25 Euro" bei ebay eben als solcher Vertagsbestandteil (Versicherung bei dritter Partei) angesehen werden kann oder nicht. Dazu gibt es noch keine Rechtssprechung. Aber irgendwann wird eine kommen, gerade wenn es um große Summen im Versand geht.Auch das bietet keine weitere Sicherheit, da momentan so einige Banken/Versicherungen auf Schlingerkurs sind.
Deshalb denke ich mal, dass es eine solche Rechtsprechung NICHT geben wird.
Nach was soll das Gericht urteilen? Nach dem Rating der Versicherungen und der Bonität des Verkäufers?
Weisst Du wie lange Rechststreite mit Versicherungen dauern können? Da ist es mir doch glatt lieber, wenn ich mich direkt an den Verkäufer wenden kann.
Die Rechtsprechung momentan ist, dass das Risiko halt der Verkäufer trägt, egal wie er das absichert (für sich).
BTW: Artikel die mehrere tausend Euros kosten würde ich persönlich ehrlich gesagt auch nicht bei Ebay ordern mit Versand sondern NUR mit Selbstabholung (wenn überhaupt) ..aba das ist nen anderes Thema....
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zahl doch die 5000 Euro einfach und gut ist...fürs Gericht, den Richter, Anwalt, usw. müsstest du vielleicht wenns hart auf hart kommt viel mehr als 5000 Euro bezahlen. WILLST DU DAS
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zahl doch die 5000 Euro einfach und gut ist...fürs Gericht, den Richter, Anwalt, usw. müsstest du vielleicht wenns hart auf hart kommt viel mehr als 5000 Euro bezahlen. WILLST DU DAS
Pandadler
Hast Du schon mal 5.000,-- € besessen
Gruß Henry -
Pandadler
Hast Du schon mal 5.000,-- € besessen
Gruß Henrydas ist zwar eine persönlich-intime Frage, aber ich beantworte sie dir gerne mit einem bescheidenen "ja". (Fussnote: In meinem Portemonaie passen keine 10, 100, 1000, 2000 Euroscheine rein. Erst die 5000 Euro Scheine passen rein....nur so als Hinweis)
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das ist zwar eine persönlich-intime Frage, aber ich beantworte sie dir gerne mit einem bescheidenen "ja". (Fussnote: In meinem Portemonaie passen keine 10, 100, 1000, 2000 Euroscheine rein. Erst die 5000 Euro Scheine passen rein....nur so als Hinweis)
Das hätte mich aber auch sehr gewundert, wenn Pandaadler noch keine 5.000,00 Euro besessen hätte !!!
Wer wie er im Forum immer wieder aufs Neue stets qualifizierte und fundierte kurzfristige Prognosen abzugeben weiss, der steht auch im Berufs- bzw. Geschäftsleben seinen Mann und verdient entsprechend gutes Geld.
Außerdem wird Pandaadler selten Geld ausgeben können ; die wenigsten Discounter können nämlich auf einen 5.000 Euro Schein herausgeben.
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Zitat
Mit welcher Begründung? Der Verkäufer sollte die Füße still halten. Entweder bekommt er eine Abmahnung wegen irreführender Werbung oder es gibt im Gericht evtl. ein neues Urteil (wie oben beschrieben Punkt 2) und er hat den Vertrag nicht richtig erfüllt.
Nicht alles durcheinander werfen.Ein Gericht urteilt über das was beantragt wird.
Klagen kann jeder der meint einen Anspruch zu haben (Klageantrag, Begründung, Beweise und ab ans zuständige Gericht).
Ich denke mal der Verkäufer wird, wenn er es durchzieht, eine strafbewährte Unterlassungserklärung anstreben (hat er dem Treadstarter ja so angekündigt).
Wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, wird das Gericht urteilen solche Bemerkungen zu unterlassen.
War die Klage gerechtfertigt zahlt der Treadstarter alle Anwalts- und Gerichtskosten.
Kann der Verkäufer einen Schaden nachweisen, können auch Schadensersatzansprüche dazukommen (zB. weniger Verkäufe wegen der Bewertung, sowas lässt sich aber ehr schlecht beweisen)
Und um hier mal einen Irrglauben zu beseitigen, keiner muss hier 5000 EUR zahlen, dass ist ein vorläufiger Streitwert, damit man eine vorläufige Größe hat, an der auch Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden können.
Eine Abmahnung ist wieder eine ganz andere Baustelle.
Abmahnen kann nur ein Mitbewerber oder ein Verein (zB. Verbraucherzentrale), wenn ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt.
Das ein bestimmter Versicherer die Versicherung übernehmen soll kann natürlich vertraglich vereinbart werden, allerdings ist das bei eBay-Auktionen wohl ehr unüblich.
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