Beiträge von Beowulf

    gibt es denn keine Mindeststandards bei Baulandausweisungen....hier ist doch sonst jede Kleinigkeit überreguliert !?

    Einen Anspruch auf bestimmte Bodeneigenschaften bzw. die Beschaffenheit des Baugrunds hat der Käufer nicht.

    Desweiteren hat man in einem sozialistischen Staat kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Rechtsstreit. Im o.g. Beispiel wurde das Verfahren gegen den Bürgermeister, mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt, obwohl der Tatbestand der Falschaussage, der arglistigen Täuschung und des Betruges auf der Hand lagen.

    Goldhut ich rege mich nicht auf. Das hast Du in den falschen Hals bekommen. Ich gebe hier nüchtern meine berufliche Erfahrung wieder.

    Ich weise auf einige Unwägbarkeiten hin, die der gemeine Häuslebauer nicht wissen kann und könnte darüber noch lange referieren.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, daß es sich bei den Ausweisungen von Bauplätzen mitunter um Gaunereien handelt.

    siehe Beispiel, ich kenne die Gegend und die involvierten Personen.


    Richter contra Bürgermeister: Die Altlasten-Affäre in Heitersheim schwelt weiter | chilli:freiburg:stadtmagazin
    Aktenzeichen 14 O 290/21. Es ist ein trüber Mittwochmorgen, als der Vorsitzende Richter Jörg Heller im Saal 5 des Freiburger Landgerichts unter diesem Zeichen…
    www.chilli-freiburg.de


    In einem anderen Fall, ein Neubaugebiet, in welchem ich u.a. die Aufgabe hatte, die Erschließung zu koordinieren, ging es nicht um Belastungen im Boden, sondern um dessen Tragfähigkeit. Wir hatten die Erschließungsstraßen und Versorgungsleitungen auf Glasschaumschotter gebaut, da sich in dem Baugebiet eine 6 Meter mächtige Schicht aus Auelehm befunden hat, untauglich, um darauf ein Haus zu bauen.

    Ich hatte das gegenüber der Stadt, in der ersten Bauanlaufbesprechung, angemerkt und darauf hingewiesen, daß der Baugrund als Baugebiet nicht geeignet sei. Die Antwort, die ich darauf bekam war, O-Ton: "Wenn die Grundstücke verkauft sind, geht das Risiko auf den neuen Besitzer über"


    Das ist formaljuristisch zwar richtig, aber dennoch eine Riesensauerei und ein Betrug gegenüber dem Käufer, der sich in dem guten Glauben befindet, ein baureifes Stück Land erworben zu haben.


    Die Häuslebauer müssen jetzt ihre Hütte auf mindestens 8m tiefen Bohrpfählen gründen oder den ganzen Schlamassel auskoffern und das kann sich dort keiner leisten.


    Um die Sache abzukürzen, denn es ist ein endloses Thema voller Fallstricke, ich bin gerne bereit hier Hilfestellungen zu geben, wenn die Foristen zu diesem Thema Fragen haben. Und wenn ich selbst einmal nicht weiter weiß, dann habe ich sehr gute Beziehungen, zu Leuten, die sich mit dieser Thematik bestens auskennen.

    Andererseits, in einem Land, in welchem der Sozialismus inzwischen Einzug erhalten hat, würde ich gar nichts mehr investieren, weder in Immos noch sonst wo. Ich mache es jedenfalls nicht mehr.


    Das dürfte Goldhut egal sein:

    Ihm geht es darum, VOR einem möglichen Kauf mögliche Altlasten zu erkennen...


    (so dass die potentiellen NACHkaufprobleme ein anderer weniger vorsichtiger Käufer haben möge)

    Dem Häuslebauer aber nicht, bei dem der Erdaushub anfällt und außerdem sind die Analysen nur 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muß neu beprobt werden, falls wieder Boden abgefahren werden muß. Es könnte ja sein, daß das Material in der Zwischenzeit belastet wurde.

    Die Untersuchungen waren zwar noch vor dem 01.08.2023, ich habe aber nochmal in die Unterlagen geschaut.

    Neben vielen aufgeführten DIN und ISO Angaben in den Ausführungen und Ergebnistabellen steht fett auf der ersten Seite oben drüber, dass "gemäß LAGA PN 98" die Untersuchungen durchgeführt wurden.

    In den Unterlagen habe ich zufällig auch noch ein damaliges Gegenangebot einer anderen Firma gefunden, die für ein vergleichbares Angebot einen rund 30%ig höheren Preis aufgerufen hatte.

    Dann kann man Dir zu Deinem Deal nur gratulieren. Dein AN hat vorausschauend und pragmatisch gedacht und Dir dabei verholfen, ein Dokument zu erhalten, mit dem Du etwas anfangen kannst. Ich denke mal, es ist ganz unbürokratisch abgelaufen. Nachdem Du ihm den Auftrag erteilt hast, kam er, machte die Probenahme und ist dann wieder gegangen. Nichts spektakuläres, habe ich Recht? Das ist lobenswert und er ist ein Samariter. Du hast das gewünschte Dokument und er hat eine schnelle Mark verdient, win-win.

    Es gibt aber auch jede Menge Arschlöcher, mit denen man es zu tun haben kann, habe ich selbst oft genug erlebt, die auf die vorschriftsmäßige Probenahme bestehen und da gehört dazu:


    -Die Probenahme erfolgt in einem keimfreien Schutzanzug, um Verunreinigungen an dem beprobten Material zu vermeiden

    -Die Eimer, die zur Probenahme verwendet wurden, müssen danach entsorgt werden.

    -Die Probenahmegeräte müssen nach der Probennahme sorgfältig gereinigt und, falls nötig, desinfiziert werden.

    -Die Entnahme von Teilen, die möglicherweise flüchtige Stoffe enthalten, müssen in extra dafür vorgesehene Behältnisse mit den entsprechenden chemischen Substanzen eingebracht und konserviert werden.

    Das wiederum bedingt, daß

    -es sich bei den chemischen Konservierungsstoffen um Gefahrgüter handelt, die wiederum nur von Personen transportiert werden dürfen, die über die Genehmigung zum Transport von Gefahrgütern verfügen.

    -Das Fahrzeug, welches zum Transport dieser Gefahrgüter verwendet wird, muß über die entsprechende Genehmigung und Kennzeichnung verfügen.

    und noch vieles mehr.

    Ihr seht, man befindet sich im Bereich der Gerichtsmedizin. Es gibt Typen, die machen sich einen Spaß daraus, das bis zum Ende durch zu exerzieren.


    Das kann passieren, wenn man auf ein öffentliches Aushublager angewiesen ist, das nur einen Gutachter akzeptiert, der im Sinne der öffentlichen Hand arbeitet.


    Ich heiße das Ganze nicht für gut, ganz im Gegenteil, es treibt viele Häuslebauer und Bauunternehmen zur Weißglut und stört nur die Bauprozesse.


    Ich weiße nur darauf hin, daß man solche Schikanen auf dem Schirm haben sollte. Wenn es ohne Probleme abläuft, um so besser, falls nicht, wird man sich an meine Worte erinnern.



    Seit 01.08.2023 gilt die PN98 für die Untersuchung von Böden. Seit dem haben sich die Anforderungen für die Entsorgung bzw. den Transport von Böden verschärft. "Vor wenigen Jahren" bedeutet für mich, daß die angewandte Methode nicht mehr gültig ist. Damals konnte man nach dem s.g. Dillmann-Erlaß, nach VwV-Boden oder nach Deponieverordnung analysieren lassen. daher fragte ich, nach welcher Verordnung analysiert wurde, das sollte bei einem seriösen Gutachter oder Institut zumindest auf der Rechnung, dem Analysebericht oder dem Probenehmaprotokoll zu erkennen sein. Denn ohne das ist es ausgeschlossen, Bodenaushub von a nach b zu transportieren, zumindest nicht auf legalem Weg, dafür gebe ich Euch Brief und Siegel.

    Wenn man ein Grundstück ohne Verdachtsmomente untersuchen läßt, wird sich der Aufwand in Grenzen halten, befindet man sich aber z.B. innerhalb eines Gebiets, welches vorher schon genutzt wurde oder in einem Schwemmfächer, kann es schnell zu Nachbeprobungen kommen, weil jede Annahmestelle für Erdaushub andere Annahmekriterien hat.

    Hm, die Probenahme mittels Drehbohranlage ist mir fremd, jedenfalls wird sie nicht in den derzeit geltenden Richtlinien erwähnt, aber gut, kann sein, daß man damit durchkommt. Und das Preisniveau kann auch nicht stimmen. An- und Abfahrt der Drehbohranlage, Durchführung der Arbeiten auf dem Grundstück, Herstellung der Einzel und Mischproben, Erstellung des Probenahmeprotokolls, Übergabe der Proben an das Labor, Analytik und Erstellung des Analyseberichts, ist zu diesem Preis nicht zu machen. Die Kosten die in unserem Betrieb liegen, und wir haben Sonderkonditionen, sind mehr als doppelt so hoch.

    Alleine die Untersuchung auf Schadstoffe bringt einen nicht wirklich weiter, denn die sind ohnehin so ziemlich überall vorhanden. Ausschlaggebend sind die Grenzwerte und die Klassifikationen, in welche die Homogenbereiche eingeordnet werden. Was sagen da die Analysen, in Bezug auf die Belastungsklassen, auf Deinen Grundstücken aus?

    Wenn man ein kleines EFH unterkellern will, fallen da sehr schnell 100m³ Aushub oder mehr an. Falls dieser Aushub abgefahren werden muß, benötigst Du mindestens 16 Einzelproben und 4 Mischproben. Dafür reicht eine Bohrung definitiv nicht aus.

    Ich tue mich immer etwas schwer mit diesen Geschichten, allerdings sieht sich Trump, in der Tat, als den Weltregenden, wie er es kürzlich erst gegenüber Jeffrey Goldberg, gesagt hatte. Goldberg ist i.Ü. der Typ, der "versehentlich" in die Chat-Gruppe aufgenommen wurde, in welcher die Angriffe auf die Houthies besprochen wurden.


    Und wer etwas über Goldbergs Wirken und Lebenslauf erfahren will, kann das mal googlen...

    Nach welcher Richtlinie und nach welcher Verordnung läßt Du denn untersuchen? Und was kostet das? Ich denke das wäre eine hilfreiche Information für jene Foristen, die mit dem Gedanken spielen, Grundstücke in D zu erwerben. Je nach Grundstücksgröße, ob Acker oder Baugrund, sind ja unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten bzw. möglich. Wie gehst Du dabei vor?

    Und dennoch ist es hinterhältig und ein Verstoß gegen die guten Sitten und Anstand. Normalerweise wird der Kunde in D in jeder Hinsicht geschützt, nur nicht, wenn es um den Erwerb aus Staatshänden geht.

    Ich weiß jetzt nicht, ob darüber schon geschrieben wurde. Die Spekulationssteuer ist hier ja bekannt. Aber heute wurde mir folgendes erzählt: Ein Arbeitskollege hat eine Eigentumswohnung mehrere Jahre selbst bewohnt. Vor 4 Jahren starb sein Vater und er zog mit seiner Frau zu seiner Mutter, damit diese auf ihre letzten Tage hin nicht alleine ist. Die Eigentumswohnung vermietet er seit dem. Jetzt möchte er sie verkaufen, denn die 10 Jahre seit dem Erwerb sind abgelaufen und da kommt das Amt und sagt: nee is nicht... 10 Jahre nach Beginn der Vermietung gelten ab jetzt. Und so muß er weitere 6 Jahre warten. Weiß nicht, ob das hier bekannt ist.

    Ich verfolge den Faden zwar nicht durchgängig, habe aber jedes Mal den Eindruck, daß lediglich die Finanzierung in Betracht gezogen wird. Die Übergriffigkeit des Staates scheint man auszublenden, wie z.B. die Erfindung von neuen Steuern für Wasser, Wohnfläche usw. bzw. die Erhöhung von vorhandenen. Dann ist der Staat sehr erfinderisch, wenn es um Auflagen geht, besonders im Hinblick auf die "Klimaerwärmung" oder evtl. sogar auf die Unterbringung von Flüchtianten.

    Ist den Investoren bewußt, daß, z.B. Erdaushub, im Sinne des Gesetzgebers, als Abfall behandelt wird, den man kostspielig analysieren lassen muß, falls er abtransportiert wird?

    Mir ist da nämlich ein aktuelles Beispiel aus einem Neubaugebiet bekannt. Die Häuslebauer verklagen jetzt die Stadt, weil diese ihnen belasteten Baugrund verkauft hat und sie nun auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben. Die Aussichten auf Erfolg dürften bei 0 liegen.

    Zu viele Variablen, für meinen Geschmack, die einem die Sicherheit nehmen. Aber gut, ist nur meine Meinung.