2. Meinem Verständniss nach, haftet der Fond nur für Einlagen von Kunden, nicht aber für Verpflichtungen gegenüber anderen Finanzinstituten. Auch hier, weiß jemand mehr?
3. Haftet der Fond auch für grobfahrlässig in Anlage gebrachte Finanaztitel? Wenn die Herren Berater, wider besseren Wissens, weiterhin Anlagen an Personen verschachert haben, kann man dabei nicht schon von Betrug sprechen?
Moin,
Statut des Einlagensicherungsfonds
Bemerkenswert ist §6.10
ZitatEin Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.
Wer kann dazu etwas sagen? ![]()
Schönen Gruß