Goldling
Mumpitz: Der Bauherr ist ja nicht so blöde, der macht nämlich Verträge mit Liefer- und Fertigstellungszeit.., meistens macht man den Subunternehmer haftbar... Ihr da drüben habt doch ebenso keine ausreichende Besetzung mit Archäologen. Es kann ja gar nicht sein, dass hinter jedem grösseren Bauprojekt, gerade einer verfügbar ist.
Bei allem Respekt vor Deinen stets interessanten Posts, aber Dein Archi erzählt (wahrscheinlich unwissentlich) Unfug. Historische Funde während der Bauarbeiten fallen stets unter VOB/B §6.2 a) und c) (womit nun mein Berufsstand geklärt wäre ). Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber und nicht beim Bauunternehmer.
Verträge, die derartige Ereignisse ausschließen und an den vertraglichen Fristen dennoch festhalten, sind sittenwidrig und damit nichtig! Der Bauunternehmer, der sich trotzdem darauf einläßt, kennt seine Rechte nicht und es geschieht ihm recht, wenn er Verluste fährt.
Beim Bau der Außenanlagen der SAP Arena in Mannheim wurden historische Funde gemacht.
Die Funde bescherten unserem Unternehmen ca. 1/2 Jahr Bauzeitunterbrechung und die Stadt Mannheim hatte für den Stillstand wöchentlich zu Bluten . Während die Archäo-Studies mit Zahnstocher und Zahnbürste ihren Ausgrabungen nachgingen, halfen unsere ach so bösen Raupen- und Baggerfahrer unentgeltlich bei anfallenden Quertransporten bzw. saßen in der Sonne und haben zugeschaut. Die Fertigstellungstermine waren ausgehebelt und mußten neu vereinbart werden.
Das ist Tatsache!
Das gleiche Problem hatten wir auch bei der Entdeckung von Feldhamsterkolonien, aber das ist ein anderes Thema...
Schönen Gruß