ZitatWenn die freiwillige Karitas der Bürger nicht mehr ausreicht, einen sozialen Mindeststandard zu halten, weil der Zeitgeist zu geizgeil ist,
Ich würde "geizgeil" hier einfach mal als Symptom für immer weiter fortschreitende Verarmung breiter Bürgerschichten bezeichnen.
Somit ist unzureichende freiwillige Karitas der Bürger eine Folge geringerem "überflüssigen" Einkommens.
Dieses Problem soll nun also dadurch gelöst werden, dass das dem Bürger zur Verfügung stehende Einkommen noch weiter reduziert wird, durch eine Karitas-Steuer?
Das Symptom "Geizgeilheit" würde demnach sich weiter verstärken, mit der Folge dass an weiteren Stellen eingespart wird.
Als da wären: Spendenboxen in Kirchen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten, andere Spenden für gemeinnützige Zwecke, Kleingeld für den Straßenmusikanten, Kleingeld für den freundlichen Bettler, bestimmte Produkte gezwungenermaßen billiger bei der Großkotzernkette kaufen anstatt beim Einzelhändler um die Ecke, mit dem man sich so gut versteht... usw...
Da der Bürger nun hier nicht mehr ausreichend mitwirkt, muss der Staat wieder regelnd eingreifen. Eine Gemeinwohlsteuer wird eingeführt, die Steuereinnahmen werden von einem Fonds verwaltet, die Schirmherrschaft übernimmt die Spendenverteilungsagentur. Gemeinnützige Einrichtungen müssen sich dort registrieren und bekommen nach tiefgehender Bedürftigkeitsprüfung entsprechende Spendenbezugsrechte. Je nach Ausschöpfung der Grenzbeträge, deren Angaben übrigens von Beamten Spendenprüfern verdachtsunabhängig überprüft werden können, wird ein entsprechender Betrag aus dem Gemeinwohlsteuer-Fonds zugeteilt.
Der Staat hats mal wieder geschafft, die Bürger werden um ihre durch Geizgeilheit nicht-freiwilligen Spenden beraubt, die dann durch einen komplexen Bürokratie- und Beamtenapparat an die Spendenempfänger verteilt wird. Natürlich ist dies sehr ineffizient, da die Sesselpupser davon leben wollen. Also bekommen die Bettler, Straßenmusikanten, Krankenhäuser, Kindergärten, etc. weniger als vorher und die Bürger haben noch weniger freies Einkommen, was wiederrum zu einem ansteigenden Zwang der Sparmaßnahmen führt.
Nun müssen wohl auch die Weihnachtsgeschenke, Geburtstagsgeschenke für die Liebsten dran glauben.
Das kann natürlich nicht sein, unerhört! Also greift der Staat regelnd ein und erlässt eine Geschenksteuer. Die Steuereinnahmen werden von einem Fonds verwaltet, die Schirmherrschaft übernimmt die Geschenkeverteilungsagentur. Geschenkebeziehungsberechtigte müssen einen Antrag bei der Agentur auf Zuteilung von Geschenken stellen. Anhand einer umfassenden Lebensstandardüberprüfung wird anhand komplexer Regelwerke und Tabellen ermittelt, welche Art von Geschenken dem Antragssteller zumutbar sind. Zu Weihnachten werden entsprechende Wichtel als 1 Euro Jobber eingestellt, welche die zugeteilten Geschenke an die Haushalte der Antragssteller zustellen. Zum Geburtstag wird der entsprechende Sachbearbeiter des Antragsstellers das Geschenk mit persönlichen Glückwünschen des Staates überreichen.
Der Staat hats mal wieder geschafft. Geschenke gibts weiterhin auf Staatsanordnung. Zwar kann man sich die Geschenke nicht mehr aussuchen und durch das entstandene Bürokratiemonster geht eine Menge Geld aus dem Geschenkefonds allein für die Verwaltung drauf, was in kleineren Geschenken in keinstem Verhältnis zur Entrichtenden Steuer steht, resultiert. Aber egal. Das freie Einkommen wurde weiter reduziert, mit der Folge eines noch weiter steigenden Sparzwanges.
Urlaub und Fernsehen wird von vielen Bürgern nun als entbehrlich angesehen, da das verfügbare Einkommen nur noch für Unterhalt ausreicht. Aber das kann nicht sein! Der Staat greift ein und führt eine Vergnügungs- und Erholungs-Ermöglichungs-Steuer (VuEESt) ein. Auch diese wird wieder von Fonds und einer Vergnügungsagentur verwaltet. Die VuEESt. wird bei jeder Lebensnotwendigen Tätigkeit, wie Lebensmitteleinkauf, Miete, etc. die nicht zum Vergnügen oder zur Erholung dient, erhoben. Die Vergnügungs-Agentur, amtlich "Kontrollamt der Freizeitverteilung", kurz KdF, überwacht das Vergnügungs- und Erholungsverhalten aller Bürger. Hierzu ist wöchtenlich Meldung zu erstatten. Bei unzureichend festgestelltem Vergnügen oder mangelnder Erholung werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen werden aus dem VuEESt.-Steuertopf finanziert, dabei kann es sich zum Beispiel um einen Verordneten Zwangsurlaub in einem der vielen Erholungs-Lager in Deutschland handeln oder in akuten Fällen um eine Zwangsdosis Vergnügen im in jeder Stadt vorhandenen Vergnügungs-Zentrum (Fernsehräume mit Fesselstühlen und Augenöffnervorrichtungen).
Der Staat hats mal wieder geschafft. Durch geschickte Regelung und Steuerung und EInrichtung weiterer Agenturen und Gesetze wurde das Wohlergehen jedes einzelnen Bürgers gesichert!