etwas ot, aber:
Die Frage, ab wann man gewerblich handelt, dürfte nicht wirklich davon abhängen, womit man handelt. Proaurum, Westgold, Haller etc. handeln auch mit "Vermögensgegenständen" und sind trotzdem unstrittig gewerblich unterwegs. Der Verkauf von kürzlich erworbenen vs. schon länger im eigenen Besitz befindlichen Dingen ist auch nur ein Indiz von mehreren. Die Rechtsprechung sieht das grundsätzlich erstaunlich eng: http://www.internetrecht-rosto…ng-privatverkauf-ebay.htm
Und Häuser und Grundstücke sind in der Tat ein sehr schönes Beispiel, denn, halt Dich fest, da wird immer noch die drei-Objekte-Regel als (nicht wirklich verbindlicher, grober) Maßstab herangezogen: http://www.steuerberaten.de/ta…icher-grundstueckshandel/ Da kann man doch erstaunlich schnell zu einem Immobilienhändler werden! Dagegen schützt insbesondere die zwischenzeitliche Selbstnutzung, genauso wie bei den T-shirts auf ebay. Nur gibts bei EM halt leider keine "Selbstnutzung".
Mir sind Urteile zur Frage gewerblicher Edelmetall-Handel vs. Privatvermögensverwaltung nicht bekannt. Aber sollte tatsächlich mal jemand nach sagen wir mal 50 Online-Transaktionen vor Gericht gezerrt werden, wäre ich mir nicht sicher, wie das ausgeht....... Unabhängig von Haltedauer und Einkommensteuerfreiheit geht es ja in jedem Falle dabei auch um Gewerbesteuerpflicht. Und wo der Staat Steuereinnahmen generieren kann, sind Gerichte oft gerne behilflich.......