mal angenommen ich hätte eine immobilie auf die man eine zwangsanleihe packen wollte. da könnte es nun passieren, dass eine alte grundschuld, die nach wie vor besteht, abgetreten würde. denn man merke, grundschulden können im grundbuch für die xy-bank stehen und tatsächlich meiner mutter zustehen. und meine mutter kann die sogar weiter abtreten an ihre mutter und die, naja... du verstehst schon. am ende kann die grundschuld sonstwo sein. z.b. hat am ende des tages möglicherweise ein ausländischer geldgeber als sicherheit für ein darlehen an meine mutter, die grundschuld bekommen, die meine mutter von mir, für ein darlehen oder sonst was usw. gekriegt hat. damit ist meine immobilie nun leider nichts mehr wert. von mir aus kann man die auch zwangsversteigern, denn der erlös fließt zu 100% ohnehin an den grundschuldinhaber. dann kann der deutsche fiskus natürlich den vermögenswert der grundschuld bei dem ausländischen forderungsinhaber einfordern. das kann man machen, muss man aber nicht... wie ein deutscher comedian sagen würde.
du siehst schon, dieses völlig frei erfundene szenario eröffnet mir die möglichkeit meine immobilie ziemlich flüssig zu halten. und zwar ganz legal. manch einer missbraucht diese konstruktionen natürlich. ergänzungen nicht ausgeschlossen. außerdem geht das auch andersherum. manch einem sollen defacto immobilien gehören, bei denen er nicht im grundbuch steht. ein wirklich weites feld, auf das man sich aber nicht ohne fundierte kenntnisse wagen sollte, weil da sehr sehr viel falsch gemacht werden kann. du ahnst es schon: es kommt auf den einzelfall an und ein generelles handlungsmuster gibt es nicht.
festhalten kann man aber, dass immobilien alles andere als immobil sind, wenn man grundschulden (und nicht hypotheken) einzusetzen weiß.