Beiträge von goldmob

    und du verweigerst dich an der interessanten stelle einer diskussion über das von mir gebrachte zitat, was deine argumentation als fiktion entlarvt. dafür flüchtest du in allgemeinplätze. tritratrollalarm.


    p.s.: im gegensatz zu dir habe ich die befähigung zum richteramt, inklusive bverfg. mir fehlt allerdings die politische unterstützung dafür. [smilie_blume]

    Genau so ist es. Es ging nämlich darum herzuleiten, warum die BRD einen Anspruch auf Alleinvertretung für alle Deutschen hat. Wäre die BRD im Range eines Rechtsnachfolgers, hätte sie diesen Anspruch verloren.

    ein völlig schwachsinniges urteil, das nur unter den damaligen politischen voraussetzungen ergehen konnte.


    nichts desto trotz stützt es nicht die aberwitzige argumentation vom kaiserwetter sondern widerspricht ihr deutlich.

    Das war der Anlass ,dazu ein juristisches Grundsatz-Urteil zu fällen ( Ost-Verträge ).


    Ändert jedoch nichts an der grundhaften Aussage in diesem Urteil !


    Falls es dich interessiert -lies mal diesen Author :BRD-Besatzungsrecht

    ich für meinen teil verstehe das urteil ganz gut, gebe aber zu, dass das als juristischer laie nciht ganz einfach ist. ich habe daher verständnis für deine völlige missinterpretation.


    ich zitiere: "Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch","


    mit anderen worten, die brd ist bis auf die räumliche ausdehnung das "deutsche reich". so viel zur legitimation der brd gemäß bverfg. du dagegen hältst die brd ja für ein illegitimes konstrukt. das sieht das bverfg ganz anders.
    folgt man dem bverfg, konnte die wiedervereinigte brd deshalb auch auf die ostgebiete verzichten. siehst du natürlich anders. aber hör bitte auf dich bei deiner argmentation auf das bverfg zu berufen.

    dieses urteil betrifft das verhältnis zur ddr und stellt klar, dass die brd "quasi-identisch" mit dem deutschen reich ist. da ist mit krücken versucht worden, zu erklären, warum die brd eigentlich die ddr mit einschließt.


    einem staat, der nicht handlungsfähig ist, fehlt eine wichtige staatseigenschaft: die staatsgewalt.
    ohne staatsgewalt -> kein staat.

    du hast ein problem in deiner argumentation: du fingierst dabei einen deutschen staat, der nach allen staatsrechtlichen definitionen weltweit nicht mehr existent ist.

    du verstehst nicht. völkerrecht hat viel mit aktuellen fakten zu tun. ein vertrag, selbst wenn er von einer "illegalen" institution geschlossen wird, erlangt faktisch geltung, wenn er von allen anderen staaten anerkannt wird.
    anders ausgedrückt: wenn auf einmal herauskäme, das die gründung der usa mit einem formfehler behaftet war, ändert das absolut gar nichts an den bestehenden völkerrechtlichen verträgen, die von den usa in der folge geschlossen wurden. es gilt vereinfacht gesagt die macht des faktischen.


    das muss auch so sein, weil du sonst bis zum römischen reich zurückgehen könntest und letztlich immer einen formfehler in der geschichte findest, der letztlich alle existierenden staaten in frage stellt.


    dazu nur ganz kurz aus wikipedia: "Als Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht."


    ob dieser staat auf "legalem" wege zustande kam, ist völlig ohne belang.

    2.) seine Grenzen vom 31.12.1937 wiederhergesellt hat - also Wiedervereinigung mit Mitteldeutschland (fälschlicherweise heute als Ostdeutschland bezeichnet), sowie den Westgebieten des heutigen Polens - Pommern, Ost-Preußen, Posen-West-Preußen, Grenzmark, Memelland, Freie Reichstadt Danzig, Niederschlesien, Oberschlesien und die Saargebiete.

    deshalb folgte der deutsch-polnische grenzvertrag im november 1990:


    http://www.2plus4.de/chronik.p…lue=14.11.90&sort=000-000

    das ist mit verlaub völkerrechtlicher schwachsinn. selbst wenn es irgendwo in diesen ganzen vertragskonstruktionen theoretische lücken gäbe, ist die brd in ihrer jetzigen form als staat anerkannt und nach dem 2+4-vertrag auch souverän. durch aufnahme diplomatischer beziehungen und zugehörige verträge ist die "ngo" brd nämlich von nahezu allen staaten weltweit als staat anerkannt.

    aber das reicht mir:


    "(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."


    das ist nicht interprestationsfähig.


    du wirst mir natürlich sagen, das war gar nciht so gemeint und in geheimen, dir aber bekannten, abkommen ist alles ganz anders geregelt und dort wird dieses papier für null und nichtig und einen sehr guten scherz erklärt.
    ich kann dir aber versichern, dass sich in dem dir bekannten geheimpapier gleichzeitig die usa verpflichtet haben, jährliche reparationen an deutschland in höhe von 1000 to gold zu zahlen. die klausel habe ich mit dem chef des unaussprechlichen, weil total geheimen, geheimstdienstes selbst ausgehandelt und unterzeichnet. :wall:

    Hallo Oliver,
    ich verstehe den Sinn Deines Beitrags größtenteils nicht. Ist der Text mit einem automatischen Übersetzungsprogramm aus einer anderen Sprache übersetzt worden? ?)
    Irgendwo ist dabei der Sinn verlorengegangen... (s. Beispiel-Zitat) Was ist ein "Schössling" ? :hae:

    it's a sucker, you know. 8) :wall: :wall: :wall:


    der olli stellt hier immer fremder leuts gewäsch ohne quellenangabe rein.
    in diesem fall wurde aus insolvent zahlungsunfähig. das aber ist das einzige was die banken jederzeit sind und sein werden. :whistling: