Meine unbedeutende Meinung,
Schenkung ist Eigentumsübergang wie Verkauf und da geht es eben um den Zeitwert zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die AHK. Alternativ kommt dir das Finanzamt auch mit Drittvergleich, du würdest ja auch keinem Anderen zu AHK verkaufen, das wird im Steuerrecht auch gerne mal herangezogen.
HGB hat generell Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung mit sehr niedrigen Werten. Das wird im Steuerrecht in verschiedenen Bereichen nicht anerkannt. Es gibt eben keinen Gleichheitsgrundsatz zwischen HGB und Steuerrecht. Manche Unternehmen müssen daher sogar 2 Bilanzen erstellen eine Steuerliche und eine Handelsrechtliche.