Weil die anderen relevanten Wertangaben bei einem in Österreich gesetzlichen Zahlungsmittel wie 1, 2, 5, 10, 20 und 25 Euro schon vergeben waren und der Nennwert weit unter den stark schwankenden Silberwert bleiben sollte. Somit kann die Republik auf den um das mehr als 2,5fache überschreitenden Metallwert in Österreich noch 20% MWSt. erheben, das sonst bei einem gesetzlichen Zahlungsmittel ausgeschlossen wäre wenn der Silberkurs fällt und der Nennwert höher wäre, da könnte passieren, daß Du am Vormittag MWSt. bezahlst und am Nachmittag nicht mehr weil der Tageskurs gefallen ist.
Danke ! ![]()