Das Wetter ist schlecht - kann eh nix machen - also bisschen im Netz gesucht:
....na ja mir machte diese BestätigungsEmail schon "Mut":
"hiermit bestätigen wir Ihnen den Auftrag, der nun beiderseits rechtsverbindlich ist. Wir verweisen auf unsere AGB, die Sie auf der Website jederzeit einsehen können. Damit Sie nicht in Verzug geraten möchten wir Sie nun höflich und dringend bitten, den Rechnungsbetrag binnen 3 Tagen auf unser nachstehendes Konto wie folgt zu überweisen":
Ich dachte die müssen spätestens hier einen Check einbauen.... aber lt. den AGB´s
"Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande."
==> Auftragsbestätigung ist da - s.o.
...die sagen zwar auch in den AGB´s
Kettner-Edelmetalle ist berechtigt, das Angebot des KUNDEN innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung der Bestellung anzunehmen oder durch Stornierung abzulehnen.
...aber vielleicht ist ja ein Jurist im Forum... nach Zusendung der Auftragsbestätigung ist ja aus dem Angebot ein Vertrag geworden...
...letztendlich aber wird wohl der § 119 Abs. 1 BGB gezückt - Irrtum!... und schwubs wieder storniert...
Schade aber auch.