Das Beispiel mit der Yacht ist interessant, greife ich mal auf.
Wenn eine nicht-EU-Person (natürlich oder juristisch) in der EU ein solches Spielzeug kauft und es de facto und/oder formal (durch auswärtige Registrierung/Flagge) außerhalb der EU verbringt, entfällt die MwSt. Diese wird jedoch fällig wenn durch ständigen Aufenthalt innerhalb der EU (ab 6 Monate) eine auswärtige Registrierung nur pro Forma erfolgt ist, das Boot jedoch in der EU "beheimatet" ist und demnach hier genutzt/konsumiert wird. Dies ergibt sich aus dem Umstand dass ein Seefahrzeug (hier der erschwerende Sonderfall des nicht-gewerblichen Seefahrzeugs) sowohl der rechtlichen Authorität seines Flaggenlandes als auch der des Gastlandes unterliegt. Ist das Gastland nun sogar ständigert Aufenthaltsort kommen in jeweils zu klärendem Umfang insbesonder bei Seefahrzeugen die auch nicht der Kauffahrtei dienen steuerliche Aspekte zum tragen. In gewissem Umfang gelten Seeschiffe sogar als eigenständige Entität gegen die Ansprüche gelten können, so stellt ein Auslauf-Verbot wegen schiffsbezogener offener Forderungen Dritter kein Pfandrecht am Wirtschaftsgut Schiff dar sondern ist als Absicherung gegen "Flucht" des direkten Anspruchsgegeners der Forderung zu verstehen.
Absurderweise gilt ein in der EU versteuertes Seefahrzeug nach 3 Jahren außerhalb der EU als dauerhaft ausgeführt, so das nach einer Weltumsegelung ggf. ebenfalls wiederum nach den Zeitwert eine EUSt-Forderung gegen den Eigner geltend gemacht werden kann.
Nun der Vergleich mit US- Wirtschaftsgütern und Sachwerten. Es ist legitim, wenn für dingliche Werte wie US-Immos oder unter US-Flagge laufende Boote bei Vererbung eine US-Erbschaftssteuer erhoben wird. Ebenso ist es legitim und korrekt dass eine in USA ansässige juristische Person (Firma als oder institution eigenständige Rechtsperson) Erträge auch dann in USA versteuern muss wenn der EigentümerInhaber weder US-Bürger noch Resident ist. Ein steuerlicher Anspruch der USA auf Erträge aus Rechten wie US-Wertpapieren, US-Anleihen und ähnlichem gegen Nicht US-Bürger oder Non-Residents dagegen wäre die offene Erklärung globaler Tributpflicht und erscheint mir so nicht statthaft.
Daraus sogar noch einen Auskunftsanspruch der USA bezüglich der Vermögensverhältnisse von Nicht-US-Bürgern bzw. Non-Residents abzuleiten wäre schlicht absurd.
Das einzigen was mich darn amüsiert ist, dass einem gewissen Walter E. darauf der Whopper im Hals steckengeblieben ist...