Sind Bei dem Rückkaufwert die rückgängig gemachten Steuervergünstigungen schon eingerechnet oder müssen die noch mal extra ans Finanzamt abgeführt wreden?
Die Versicherungsgesellschaft meldet meines Wissens die Kündigung ans Finanzamt ..
(und andere Stellen:
So kommt dann meistens auch ein Krankenkassen-Beitragsbescheid für 10 Jahre, wenn es sich z.B. um eine Direktversicherung gehanndelt hat, wodurch einst Sozialversicherungsbeiträge eingespart wurden...)
Wenn das Finanzamt Kenntnis von der vorzeitigen Kündigung des LV-Vertrags bekommt, und davon kann man mittlerweile ausgehen, werden die Einkommensteuerbescheide derjenigen Jahre neuberechnet, in denen die LV-Beiträge das zu versteuernde Einkommen gemindert haben - also "sich steuermindernd ausgewirkt haben".
Bei gutverdienenden Angestellten könnte das nahezu auswirkungslos bleiben, da sich die LV-Beiträge nicht steuermindernd auswirken ( weil die Beiträge aus dem Krankenkassen- Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsgedöns den Höchstbeitrag schon abdecken).
Bei Geringverdienern oder Selbständigen macht sich das u.U. aber schon richtig deftig bemerkbar.
Wer seine LV vor Ablauf von 12 Jahren kündigt sollte also wissen, was er tut.
Und wenn eine BU, insbesondere bei Selbständigen, daran gekoppelt ist, sollte man doppelt gut rechnen können!
Man darf nie vergessen, dass alles nur eine Momentaufnahme darstellt! Wenn mich jemand fragt, ob er seine LV kündigen und alles in EM investieren soll, rate ich niemals dazu.
Zur Zeit mag das sinnvoll rescheinen, aber morgen schon kann sich das rückblickend als ein Griff ins Klo darstellen; wenn z.B. Edelmetalle verboten werden, oder eine Mordsrallye bei Aktien oder Anleihen stattfinden sollte ( man sollte nie nie sagen )
kurz gesagt: jeder ist seines Glückes Schmied und muß seine Entscheidungen alleine fällen.
Viel Erfolg dabei
PS: Dies ist nur meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar!