Du kannst dich nicht auf das MünzG beziehen -dieses ist nur für DM und jetzt für Euro bindend - nicht für ausländische Währungen.
Da kann nur der Emittent ( die Staatliche Münze zB ) des jeweiligen Landes etwas machen. Hier US- mint bzw. in den Staaten ist der CIC für Geld-Fälschungsdelikte zuständig.
Der CIC wäre über die Botschaft erreichbar.....
Prinzipiell geht das Verkaufen einer falschen Münze unter hiesigen Gesetzen rückgängig zu machen , es werden ja Tatbestände des Betrugs ( Zusicherung von Eigenschaften nicht erfüllt ! )
hierbei erfüllt. Ob sich das allerdings lohnt bei unter 50 € muss man wissen - ehe man die Maschine losgehen lässt ( Anzeige , Rechtsanwalt etc )
Ich habe mehrere Fälschungen gegen Erstattung des Kaufbetrages zurückgesandt - aber selbst da musste ich nachdrücklich auf die Konsequenzen hinweisen ,
falls sich der Verkäufer verweigern würde.
Wer es nicht bemerkt , ist eben angeschmiert.......
Wurde jedoch schon im Beschreibungstext auf die mögliche Fälschung/ Nachahmung verwiesen,mit Behauptung der mangelnden eigenen Sachkenntnis des Verkäufers,
ist die Betrugsabsicht kaum noch nachzuweisen und es wäre ziemlich schwierig , da zum Erfolg zu kommen.
Pech eben.... deshalb immer gut durchlesen ...