1951 bis 1968: Wirtschaftswunderjahre, Europäische Zahlungsunion und Goldpool
Der deutsche Goldbestand wurde im Wesentlichen
während der Zeit des Golddevisenstandards aufgebaut, die mit den 1952
beginnenden Wirtschaftswunderjahren zusammenfiel, in denen Deutschland
im Rahmen der deutschen Exporterfolge zunehmende
Leistungsbilanzüberschüsse erwirtschaftete (Ende 1951: 0,79 Mio. Unzen,
Ende 1968: 129,69 Mio. Unzen). In den Jahren 1953 bis 1957 führten
thesaurierte Haushaltsüberschüsse zu vollen Staatkassen (sog.
Juliusturm), die seither nie wieder erreicht wurden.
In den fünfziger Jahren spielten beim Aufbau der
Goldbestände die Abrechnungsmodalitäten innerhalb der Europäischen
Zahlungsunion (EZU) eine besondere Rolle. Die bilateralen Überschüsse
und Defizite jedes Mitgliedslandes gegenüber jedem anderen Mitgliedsland
wurden verrechnet. Die entstehenden Abrechnungsspitzen mussten zu einem
bestimmten sich laufend erhöhenden Teil in Gold oder Dollar
ausgeglichen werden. Da sich Deutschland ab 1951 in einer
Überschussposition in der EZU befand, erhielt die Bundesbank auf diesem
Wege bis zur Auflösung der EZU im Jahr 1958 insgesamt 48,7 Mio. Unzen
Feingold.
Neben den Goldzugängen aus der EZU bezog die Bank
bis Ende der 50er Jahre größere Goldmengen von der FED in New York, der
Bank of England und der BIZ, die innerhalb der EZU als Abrechnungsstelle
diente.
Goldabgänge erfolgten, um ihren
Einzahlungsverpflichtungen (25% in Gold) nachzukommen, 1952 an den
Internationalen Währungsfond (IWF) (0,94 Mio. Unzen) und an die 1958
gegründete Europäische Investitionsbank (0,234 Mio. Unzen).
Die danach erfolgten Bewegungen des deutschen
Goldbestandes sind auf die Gründung des sogenannten „Goldpools“, einer
im Herbst 1961 geschlossenen Vereinbarung acht westlicher Zentralbanken
zurückzuführen, die das Ziel hatte, die 1944 im System von Bretton Woods
festgelegte Goldparität von 35 USD je Feinunze durch Verkäufe und
vorübergehend auch Käufe zu halten. Der Vertrauensschwund in das Pfund
Sterling und in den US-Dollar führte 1968 zur Beendigung des Goldpools
und zur Spaltung des Goldmarktes. Die bedeutendsten Zentralbanken des
Goldpools beschlossen auch künftig zum offiziellen Goldpreis
untereinander Geschäfte zu tätigen. Auf dem freien Markt tätigten
private Nachfrager und Anbieter von Gold ihre Goldgeschäfte zu Preisen,
die sich unabhängig von staatlichen Goldmarktinterventionen bildeten.
Ende 1968 erreichten die deutschen Goldbestände ihren bisherigen Höchststand von 129,69 Mio. Unzen.