Im Ernstfall kann man sich, mit Verlaub, den Einlagensicherungsfond an's Bein schmieren!
Der größte Irrtum von Bankkunden besteht darin, dass das Geld auf der Bank sicher sei." Das sagt der Mitautor des Buches "Lexikon der Finanzirrtümer"(Ullstein, 320 Seiten, 16,90 Euro)
Quelle:
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=204
Zitat:
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB), an dem sich alle anderen Satzungen und Statute deutscher Privatbanken, Sparkassen, Girozentralen, Bausparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken orientieren, heisst es im Paragrafen 13 unter der Überschrift Ausschluss von Rechtsansprüchen: "Auf das Eingreifen oder auf Sicherungsleistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für deren Kunden oder sonstige Personen."
Und es kommt noch schlimmer. Im Paragrafen 15 wird der Sicherheitsfall, also die Zahlung, bei einer Finanzkrise einfach ausgeschlossen. Wörtlich heisst es: "Eine allgemeine Krise der Kreditwirtschaft kann keinen Sicherungsfall begründen."
Quelle: ebd.
