von Miriam Kraus
Liebe Leserin, lieber Leser,
Gestern haben wir damit begonnen, uns - auf eine Leseranfrage hin - mit der Besteuerung von Silber im europäischen Raum zu beschäftigen. Zum Schluss hatte ich Ihnen geschrieben, dass wir uns heute noch einmal explizit mit den Silbermünzen, welche in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, beschäftigen wollen.
Wie ich bereits schrieb, macht das Bundesfinanzministerium, während Silberbarren zu 19% besteuert werden, bei bestimmten Silbermünzen eine Ausnahme. Trotz stundenlanger Recherche was es mir nicht möglich herauszufinden, nach welchen Kriterien, das Ministerium eigentlich bei der unterschiedlichen Besteuerung der Silbermünzen vorgeht.
Nichts desto trotz habe ich eine vom Bundesfinanzministerium ausgegebene Liste erhalten, welche diejenigen Silbermünzen auflistet, die dem Allgemeinen Steuersatz von 19% unterliegen.
Diese Liste möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten: