wie wir mittlerweile wissen, ist soll das gold innerhalb der spekulationsfrist verkauft werden. dieser gesamte faden verkommt so zum beispiel zu einem argument PRO stärkerer reglementierung des goldbesitzes.
wie wir vermuten wäre wohl besser... ob das denn immer so stimmt, was <noname> schreibt weil gerade Langeweile herrscht und keiner zum Spielen kommt...? Und wer jetzt nach Reglementierung des _Besitzes_ schreit, sollte an anderen Stellen des Geldsystems schon Schreikrämpfe bekommen haben und kann jetzt in der Bucht nach aktuellen Sammelbildchen aus Schokoriegeln Ausschau halten - auch Kunst
Die Hintergründe der Eröffnung des Fadens sind etwas ungünstig, aber die späteren Inhalte doch losgelöst vom Einzelfall, alles nur hypothetische Beispiele. Es geht, wie Baal geschrieben hat, darum sich vorher zu informieren! Der Staat sitzt bei soetwas am längeren Hebel und niemand macht sich das Leben unnötig schwer. Und genau diese Hintergründe, die Aufwand und Nutzen von Privatgeschäften vs. Händlerrechnung beeinflussen, werden hier diskutiert.
Zurück zur allgemeinen Diskussion: Wie wäre es denn, wenn jemand eine 20 Mark Münze in schlechter Erhaltung kauft und 2 Jahre später diese in besserer Erhaltung sieht und nocheinmal kauft. Ab wann darf die alte Münze ohne Steuer verkauft werden? Bei Axtien (Danke für dieses Wort @Ali) sind alle gleich, bei Münzen nicht mehr wirklich, selbst wenn gleicher Jahrgang und Prägestätte. Verstehen das die Sachbearbeiter im Amt, oder müsste vor dem Kauf die alte Münze verkauft werden?
Muss ein Privatmann auf Verlangen eine Quittung ausstellen? Nehmen wir mal an A verkauft etwas privat an B, der wiederum innerhalb eines Jahres weiterverkauft und dem Amt mitteilt woher er das hat (Name, Datum). Wird dann die Vergangenheit bis zur Prägeanstalt nachvollzogen?
Viele Grüße,
Statist