Edelmetall im Zollfreilager: Steuerhammer beendet Vorteil für Anleger
KI sagt:
Solange das Gold, Silber oder Platin in einem Zollfreilager in der Schweiz verbleibt, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer wird erst dann fällig, wenn die Edelmetalle physisch in die Europäische Union (nach Deutschland) eingeführt werden.
Der Standort ist entscheidend (Drittlandsgebiet)
Die Schweiz gehört nicht zum Gebiet der Europäischen Union (EU) und auch nicht zum deutschen Umsatzsteuergebiet.
Keine Einfuhr, keine Steuer: Die deutsche Umsatzsteuer (bzw. Einfuhrumsatzsteuer) knüpft an den Vorgang der Einfuhr in das Steuergebiet an. Solange die Ware in der Schweiz lagert, findet keine Einfuhr statt. Somit entsteht kein Steueranspruch des deutschen Fiskus.
Kaufvertrag: Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und Edelmetalle kaufen, die direkt in ein Schweizer Zollfreilager eingelagert werden, handelt es sich um eine sogenannte "innergemeinschaftliche Lieferung" (wenn der Händler in der EU sitzt) oder um einen Export in ein Drittland. In beiden Fällen ist die Lieferung in der Regel umsatzsteuerfrei (bzw. nicht steuerbar in Deutschland), da der Gegenstand das deutsche Steuergebiet gar nicht erst erreicht oder sofort wieder verlässt.
TRADIUM - sitzt in Deutschland und lagert Technologie-Metalle (seltene Erden). Hier gibt es aktuell ein Problem damit.