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Vielleicht weiß es ja jemand oder jemand könnte kurz in seinen Kreditvertrag schauen...stimmt es, dass die Banken die Zinsen für Kredite erhöhen dürfen, obwohl im Vertrag ein "fester" Zinssatz festgelegt wurde?
Direkt vermutlich nicht - Vertrag ist Vertrag - es sei man hat einen variablen Zins
Oder aber...
Anfang 2008 schien für einige deutsche Häuslebauer die Welt völlig ver-
rückt geworden zu sein: Ihnen wurde das Darlehen zur Hausfinanzierung
gekündigt, obwohl sie treu und brav ihre Kreditraten bezahlt hatten. Man-
che gingen völlig schuldlos in die Zwangsversteigerung und verloren ihr
Eigenheim. Heuschrecken kündigen Hauskredite, hallte es durch die Me-
dien.
Was war passiert? Einige Banken und Sparkassen hatten laufende Kredite
an Hedge-Fonds weiterverkauft. Dies war völlig legal, da die Grundschuld
als Grundpfandrecht sowie die Sicherungszweckerklärung, in der sich die
Tilgungen widerspiegeln, voneinander getrennt verkauft werden durften.
Ein Investor konnte damit isoliert die Grundschuld erwerben und ohne
Rücksicht auf die bislang geleisteten Tilgungen einfordern – auch ohne
Vertragsverstoß des ahnungslosen Hauskreditkunden. Eine Gesetzeslücke
mit zum Teil katastrophalen Folgen für die Darlehensnehmer machte es
möglich, dass Investoren mit der „Kreditverwertung“ gutes Geld auch auf
Kosten vertragstreuer Kreditkunden verdienen. Das Gesamtvolumen der
Transaktionen wurde bundesweit auf 250 bis 400 Milliarden Euro ge-
schätzt – ein Indiz für die seinerzeit herannahende globale Finanzkrise.
Ganz vorne weg die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE), die heute
am Tropf des Staates hängt und sich nun ganz unschuldig „Deutsche
Pfandbriefbank“ nennt.
Der Skandal: Bei den Kreditportfolios handelte es sich keineswegs nur um
die Zusammenstellung von notleidenden Krediten. Es wurden eben auch
sehr solide, also ordnungsgemäß bediente Kredite „beigemischt“. Der Vor-
teil für die Banken besteht darin, dass sie für den Verkauf eines Pakets
von Kleinkrediten – und zwar unter dem Gesamtwert – schnell Geld be-
kommen. Die Hedge-Fonds „verwerten“ diese Kredite dann für schnelle,
steuerfreie Gewinne. Mit dieser unseriösen Praxis der Banken wurde jedes
Mal die „Sicherungsabrede“ zwischen Kunde und Bank wirkungslos, die
verhindert, dass das Grundstück zwangsversteigert werden darf, wenn der
Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Beim Weiterverkauf
der Grundschuld wird diese Zwecksicherungsabrede nicht übertragen; der
Käufer ist also auch nicht daran gebunden. Im Gegenteil: Er darf aus der
Grundschuld in voller Höhe vollstrecken. Dann drohen den betroffenen
Eigentümern die Zwangsversteigerung ihrer Immobilie und darüber hinaus
oft der Ruin.
Der Gesetzgeber hatte diese fiese Chance zur Enteignung erst durch das
Vierte Finanzmarktförderungsgesetz im Herbst 2007 möglich gemacht. Im
Sommer 2008 gab es dann Entwarnung: Der Bundestag beschloss per Ri-
sikobegrenzungsgesetz, Hausbesitzer besser vor dem Weiterverkauf ihrer
Immobilienkredite zu schützen. Kunden können seitdem zwischen Darle-
hen wählen, die der Bank erlauben oder nicht erlauben, Forderungen wei-
ter zu verkaufen. Verbraucher müssen also weiter sehr genau aufs Klein-
gedruckte achten.
FAZIT: Bank kann Kredite weiterverkaufen - dann könnte der Kredit sofort fällig werden.
Solange die Zinsen stabil oder rückläufig sind, gibt es keine Motivation seitens der Bank das zu tun...
ABER WEHE DIE ZINSEN STEIGEN RAPIDE, DANN WERDEN VIELE EIN BÖSES ERWACHEN ERLEBEN.
DAS IST NACH EINEM DEFLATIONÄREN CRASH ZU ERWARTEN, WENN EXTREM VIEL LIQUIDITÄT
BEREITGESTELLT WIRD... DIE DEFLATION KANN SEHR SCHNELL IN INFLATION UMSCHLAGEN
UND ZINSEN HOCHSPRINGEN.