..... Ein weiterer Grund wäre eine zerstörung des Gegenstandes (beispielsweise kfz-totalschaden).
Oder wenn sich der Verkäufer über Verkehrswesentliche Eigenschaften geirrt hat.
Letzteres ist ein sehr Gummiartiger Begriff und daher schwer zu untermauern.
Da man bei Ebay im falle einer falschen Artikelbeschreibung auch noch andere Möglichkeiten hat diese zu korrigieren, bzw im text des beschriebenen Artikels auf die falsche Artikelbeschreibung in der Überschrift hinweisen kann.
........
wie sollte eine rechtssichere Änderung von Artikelbeschreibung oder -überschrift denn eigentlich aussehen ?
Ich hatte mal auf was geboten, wo man anhand des Artikelfotos und der Beschreibung davon hat ausgehen können, dass mehrere Artikel zur Versteigerung standen.
Irgendwann während der Laufzeit der Auktion hat der Verkäufer dann den lapidaren Satz ergänzt, dass nicht die wie auf dem Foto ersichtliche Anzahl sondern nur 2 davon angeboten würden, wieso auch immer.
Das merkt man dann als früher Bieter schlimmstenfalls erst, wenn man bezahlt und das Paket bereits erhalten hat.