BESCHLUSS
TOP 2: Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich im Sommer auf
niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in den letzten Wochen wieder an.
Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die
Impfquote in Deutschland ist. Deshalb werben die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür, dass alle Bürger sich nun zügig
impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem
Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt.
Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die
inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich
ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die
Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht
geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit
anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen
und -chefs der Länder:
1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder
appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht
geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das
SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften
mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der
Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben mö ...
...
10. Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den
Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im
Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler
Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und - chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt
weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden
Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden
Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen.