wenn es kracht, werden alle Federn lassen müssen, so oder so.
die Frage ist, was bleibt übrig.
was man in unmittelbarer Zugriffsgewalt hat, muß man einem erst einmal wegnehmen, damit man es nicht mehr hat. Mittels Verwaltungsakt können auch Grundbücher enteignet oder belastet werden.
wenn sich aber bits und bites in Luft auflösen, (Aktiendepots sind m.M. nach nichts anderes) wird das mit der Beweislast im Streitfall eine haarige Geschichte werden, glaub ich.
Kleine Anekdote hierzu: die deutsche Mutter meines Nachbarn hatte in den Nachkriegsjahren ein Grundstück in der Schweiz geerbt, ca. 1,5 ha groß mit einem kleinen einfachen Haus darauf in sehr exklusiver Lage.
aber das rechtmäßige Eigentum wurde von den schweizer Behörden angezweifelt und vorenthalten, wegen Nazi und so............
es folgte ein fast 40-jähriger Rechtstreit, bis das Grundstück tatsächlich in das grundbuchmäßige Eigentum der Frau überging, bzw. das, was davon übrig blieb. 50% hat die Gemeinde entschädigungslos für sich beansprucht und 40% hat der Anwalt als Honorarnote für sich eingeheimst. 1500 m² und die alte Hütte blieben übrig.
Nach heutigen Wertmaßstäben wäre das Grundstück ca. 30 Mio. Franken wert.
Soviel zum Thema Rechtsicherheit!
Da ging sicher einiges nicht mit rechten Dingen zu, aber Recht haben und Recht bekommen, ................