Hallo Ihr Lieben!
Mich würde interessieren, wie das mit der Abgeltungssteuer läuft, wenn man
vor längerer Zeit anonym gekauftes Gold oder Silber über eine Bank verkaufen will.
Ich bitte um aufklärende Kommentare.
Danke!
7. November 2024, 02:17
Hallo Ihr Lieben!
Mich würde interessieren, wie das mit der Abgeltungssteuer läuft, wenn man
vor längerer Zeit anonym gekauftes Gold oder Silber über eine Bank verkaufen will.
Ich bitte um aufklärende Kommentare.
Danke!
hier gilt weiterhin die alte Regelung:
wenn Du Kunstwerke/Gold&Silber(münzen bzw. -barren)/Autos/usw. binnen 1 Jahr nach Erwerb oder Immobilien nach weniger als 10-jähriger Haltefrist verkaufst, mußt Du den Veräußerungsgewinn zu Deinem persönlichen Steuersatz mit dem Finanzamt teilen ...
... und wenn Du Dich länger als 1 Jahr (bzw. 10 Jahre bei Immobilien) geduldest, gehört alles Dir
Ich würde mal denken: da passiert meistens garnichts.
Wenn ich meinen PKW verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
Wenn ich meine Briefmarkensammlung verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
Wenn ich meinen Barren verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
Anders würde das nur aussehen, wenn ich das im großen Stil durchziehe.
Aber dann müsste ich das ja nicht unbedingt bei meiner Bank erledigen..........
Beim Silberverkauf an eine Bank wird allerdings Idiotensteuer fällig - sorry ...
Hier mal ein Auszug der lieben Sparkasse. Da ist bei Silber garantiert schon die neue Steuer eingepreist. Dann klappst auch bald mit Steinbrück´s
ausgeglichenem Haushalt
Hier mal ein Auszug der lieben Sparkasse. ...
1. wer verkauft denen für 8 Euro/Unze bzw. 260 Euro/kg schöne Bullionmünzen???
2. wie komme ICH an diese Klientel ran, um denen einfach 10 % mehr bieten zu können
1. wer verkauft denen für 8 Euro/Unze bzw. 260 Euro/kg schöne Bullionmünzen???
Bestimmt kein Schwabe, obwohl dei Liste aus dem Ländle stammt
auf em gibts keine abgeltungssteuer dachte ich eigentlich ??
auf em gibts keine abgeltungssteuer dachte ich eigentlich ??
Das ist ja das Traurige, dass die Abgeltungssteuer auch für Edelmetall gilt!!
MfG wogert
Das ist ja das Traurige, dass die Abgeltungssteuer auch für Edelmetall gilt!!
MfG wogert
Sagt wer? Mein Stand ist, dass bei unter einem Jahr haltedauer der persönliche Steuersatz gilt und nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Im Zweifel musst Du allerdings beweisen, dass Du es mehr als ein Jahr gehalten hast. Aber kannst ja auch wieder an privat verkaufen, dann kräht kein Hahn danach.
statt Vermutungen und Behauptungen zu verbreiten .. wie <gilt auch für Edelmetalle>
empfehle ich Fakten (2Min Googlen reicht .. nur: wer lesen kann, ist im Vorteil..)
http://www.gevestor.de/wissen-…ln-ab-2009.html?tx_ttnews[backPid]=1&cHash=f549ad80c0
http://www.fondsvermittlung24.…gssteuer-edelmetalle.html
http://www.prcenter.de/Anlage-…geltungssteuer.19759.html
Wenn es steuerpflichtig ist, dann fällt es unter "Private Veräußerugnsgeschäfte", wo Gewinne und Verluste in einen gemeinsamen Topf vortrags- und begrenzt rücktragsfähig reinfallen.
Wenn der Staat das formalisieren sollte (Autos sind ja z.B schon registriert) und auf ander Güter überträgt (z.B EM-Handel meldepflichtig), dann gute Nacht !
Die Links im Beitrag 11 von juergenlangen sind eindeutig ,da erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Die Eingangsfrage bezog sich zwar auf Verkauf bei einer Bank,
aber EM hat den Vorteil,das man es auch gut an Privatleute verkaufen kann.
schönen Tag
Carlos Alfredo
Die Links im Beitrag 11 von juergenlangen sind eindeutig ,da erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Ganz genau!
Sollte in Zukunft die Regelung geändert werden,und die Edelmetalle integriert werden sollten,muß man sich halt entspr. umorientieren.
Es gibt ja noch mehr Möglichkeiten ,als nur die Banken.
Ganz abgesehen davon gilt generell:
Wo kein Kläger,da kein Richter!
Gruß
Golden Mask
ist ja alles gut und richtig was hier gesagt wurde
nun mal eine speziellere Frage :
mal angenommen das ein paar Ünzchen sind geerbt und der Kaufnachweis is nicht mehr zu beschaffen.
Ich verkaufe und die Bank behält die Abgeltungssteuer ein..
wer hat die Beweislast letzlich für das eine Jahr Haltedauer...
jaja an privat mag was anderes sein..
und wie könnte man sichergehen??
was ist eigentlich beim Verkauf an proaurum?
Wollen die die Quittung?
Vielen Dank
für eine Anwort auch in diesem eigenlich ollen Sräd
guten morgen braindrain,
großschreibung ist um die zeit noch nicht aktiv
edelmetalle unterliegen grundsätzlich NICHT der abgeltungssteuer, sondern sind in der steuererklärung als spekulationsgewinne zu deklarieren, sofern die haltedauer unter einem jahr liegt, PA will da auch keine anchweise sehen, das ist nicht ihr problem
glaube das ist in 23 estg findet da anwendung aber ohne garantie, selbst ist der mann, google hilft
am besten fährst du mit einem anonymen verkauf, hierfür gibts den angebotsthread im forum und persönlicher abwicklung, hierbei nicht den wohnort vergessen, sofern das denn langjährige mitglieder sind, sehe ich dabei auch kein großes risiko.
viele grüße vom gerade erwachten
goldhamster
ok das ist soweit klar,
die Frage ist eher die Nachweispflicht --- Finanzamt vs. Goldhamster
sozusagen Beweislast(umkehr) oder so
und wenns mal Quellensteuer wird ..ist es noch ekliger denke ich
oder renn ich zum Notar ..mit Sachverständigem ..und mache ne Beglaubigung???
hmm..alles doof
Alles anzeigenok das ist soweit klar,
die Frage ist eher die Nachweispflicht --- Finanzamt vs. Goldhamster
sozusagen Beweislast(umkehr) oder so
und wenns mal Quellensteuer wird ..ist es noch ekliger denke ich
oder renn ich zum Notar ..mit Sachverständigem ..und mache ne Beglaubigung???
hmm..alles doof
Weshalb das zwanghafte Verlangen den Goldbesitz öffentlich/aktenkundig zu machen? Das wär das letzte.
ja das is wohl wahr ...
nur mal rein rechtlich gesehen..
ist es für mich ungeklärt
gehe zwar auch ehr davon aus nicht mehr in papiergeld zurückzutausche..
aber den hauskredit bei der bank mit ner unze abzugelten hätte was..
gruss
bd
Gibt es eigentlich Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer nicht unterliegen ?
Gibt es eigentlich Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer nicht unterliegen ?
-> http://www.gidf.de <-