Abgeltungssteuer bei EM-Verkauf über eine Bank

  • hier gilt weiterhin die alte Regelung:


    wenn Du Kunstwerke/Gold&Silber(münzen bzw. -barren)/Autos/usw. binnen 1 Jahr nach Erwerb oder Immobilien nach weniger als 10-jähriger Haltefrist verkaufst, mußt Du den Veräußerungsgewinn zu Deinem persönlichen Steuersatz mit dem Finanzamt teilen ...


    ... und wenn Du Dich länger als 1 Jahr (bzw. 10 Jahre bei Immobilien) geduldest, gehört alles Dir 8)

  • Ich würde mal denken: da passiert meistens garnichts.
    Wenn ich meinen PKW verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
    Wenn ich meine Briefmarkensammlung verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
    Wenn ich meinen Barren verkaufe, zahle ich keine Abgeltungssteuer.
    Anders würde das nur aussehen, wenn ich das im großen Stil durchziehe.
    Aber dann müsste ich das ja nicht unbedingt bei meiner Bank erledigen..........

  • Das ist ja das Traurige, dass die Abgeltungssteuer auch für Edelmetall gilt!!


    MfG wogert

    Sagt wer? Mein Stand ist, dass bei unter einem Jahr haltedauer der persönliche Steuersatz gilt und nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Im Zweifel musst Du allerdings beweisen, dass Du es mehr als ein Jahr gehalten hast. Aber kannst ja auch wieder an privat verkaufen, dann kräht kein Hahn danach.

  • Wenn es steuerpflichtig ist, dann fällt es unter "Private Veräußerugnsgeschäfte", wo Gewinne und Verluste in einen gemeinsamen Topf vortrags- und begrenzt rücktragsfähig reinfallen.
    Wenn der Staat das formalisieren sollte (Autos sind ja z.B schon registriert) und auf ander Güter überträgt (z.B EM-Handel meldepflichtig), dann gute Nacht !

  • Die Links im Beitrag 11 von juergenlangen sind eindeutig ,da erübrigt sich jede weitere Diskussion.


    Die Eingangsfrage bezog sich zwar auf Verkauf bei einer Bank,
    aber EM hat den Vorteil,das man es auch gut an Privatleute verkaufen kann.


    schönen Tag
    Carlos Alfredo

  • Die Links im Beitrag 11 von juergenlangen sind eindeutig ,da erübrigt sich jede weitere Diskussion.


    Ganz genau!
    Sollte in Zukunft die Regelung geändert werden,und die Edelmetalle integriert werden sollten,muß man sich halt entspr. umorientieren.
    Es gibt ja noch mehr Möglichkeiten ,als nur die Banken.


    Ganz abgesehen davon gilt generell:
    Wo kein Kläger,da kein Richter!


    Gruß
    Golden Mask

  • ist ja alles gut und richtig was hier gesagt wurde


    nun mal eine speziellere Frage :


    mal angenommen das ein paar Ünzchen sind geerbt und der Kaufnachweis is nicht mehr zu beschaffen.


    Ich verkaufe und die Bank behält die Abgeltungssteuer ein..
    wer hat die Beweislast letzlich für das eine Jahr Haltedauer...


    jaja an privat mag was anderes sein..


    und wie könnte man sichergehen??


    was ist eigentlich beim Verkauf an proaurum?
    Wollen die die Quittung?


    Vielen Dank
    für eine Anwort auch in diesem eigenlich ollen Sräd :sleeping:

  • guten morgen braindrain,


    großschreibung ist um die zeit noch nicht aktiv ^^


    edelmetalle unterliegen grundsätzlich NICHT der abgeltungssteuer, sondern sind in der steuererklärung als spekulationsgewinne zu deklarieren, sofern die haltedauer unter einem jahr liegt, PA will da auch keine anchweise sehen, das ist nicht ihr problem ;)


    glaube das ist in 23 estg findet da anwendung aber ohne garantie, selbst ist der mann, google hilft ;)


    am besten fährst du mit einem anonymen verkauf, hierfür gibts den angebotsthread im forum und persönlicher abwicklung, hierbei nicht den wohnort vergessen, sofern das denn langjährige mitglieder sind, sehe ich dabei auch kein großes risiko.


    viele grüße vom gerade erwachten
    goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • ok das ist soweit klar,


    die Frage ist eher die Nachweispflicht --- Finanzamt vs. Goldhamster


    sozusagen Beweislast(umkehr) oder so :hae:


    und wenns mal Quellensteuer wird ..ist es noch ekliger denke ich


    oder renn ich zum Notar ..mit Sachverständigem ..und mache ne Beglaubigung??? ?)
    hmm..alles doof :thumbdown:

  • Weshalb das zwanghafte Verlangen den Goldbesitz öffentlich/aktenkundig zu machen? Das wär das letzte.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • ja das is wohl wahr ... ;(


    nur mal rein rechtlich gesehen..
    ist es für mich ungeklärt


    gehe zwar auch ehr davon aus nicht mehr in papiergeld zurückzutausche..
    aber den hauskredit bei der bank mit ner unze abzugelten hätte was..


    gruss
    bd

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