Wie sicher sind eigentlich Hypotheken?

  • Folgendes Beispiel:


    Ich habe eine Hypothek bei Bank A über 200.000 Eur. Davon sind bereits 100.000 abbezahlt. Im Grundbuch steht aber noch die Gesamtschuld.
    Jetzt geht die Bank pleite. Der Insolvenzverwalter verkauft die Grundschuld an einen Hedgefonds. Der stellt mir allerdings die Gesamtschuld in Rechnung. Auf meine Frage, dass ich doch schon die Hälfte abbezahlt habe, sagt man mir, dass ich dann eben eine Forderung von 100.000 Eur gegenüber Bank A habe und mich in die Reihe der Gläubiger anstellen soll.


    Zum Glück noch hypothetisch, aber nicht unwahrscheinlich... Was kann man dagegen tun? Was würde z.B. die jährliche Anpassung meiner Grundschuld im Grundbuch kosten?


    Viele Grüsse


    Otoshi

  • als erstes gehst du zum insolvenzverwalter, der deine grundschuld ohne bindung an das darlehen verkauft hat und machst ihm die rechnung auf. wenn er nicht innerhalb kürzester zeit zahlt, gehst du a) zur kammer und b) zum zuständigen insolvenzgericht und holst dir einen anwalt. dann verklagst du den insolvenzverwalter mitsamt seiner berufshaftpflicht und er kann sich eingraben, wenn er so einen scheiß tatsächlich gemacht haben sollte. aber so blöd dürfte kaum ein insolvenzverwalter sein.

  • zur klarstellung übrigens:
    das alles gilt nur bei grundschulden, was jedoch standard heutzutage ist. bei hypotheken sieht es anders aus. die sind immer an die darlehen gebunden und der gläubiger kann aus der hypothek erst vorgehen, wenn er einen rückstand beim darlehen nachweist. in den grundbüchern stehen aber heutzutage fast ausschließlich grundschulden, was grundsätzlich auch viele vorteile hat, wenn man keinen unsinn damit betreibt.

    • Offizieller Beitrag

    Moin


    Sh. hier, lange erörtert:


    http://goldseitenforum.de/inde…ht=Grundschuld#post232118


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Was geht hat man bei der Geschichte mit Lonestar bereits gesehen. Momentan ist da Ruhe, aber die Masche ist noch nicht vom Tisch. Die Grundschuld auf den aktuellen Stand zu bringen ist auf jeden Fall eine gute Idee bzw. eine der wenigen Möglichkeiten, die Du hast um Deine Position etwas zu verbessern. Großartig klagen kannst Du Dir im Ernstfall stecken, dauert viel zu lange - bis dahin ist das Ding eh schon gelaufen. Ich würde Dir raten, Dich mal kurzfristig von einem Fachanwalt über Deine Möglichkeiten und eventuelle Risiken aufklären zu lassen.

  • zur klarstellung übrigens:
    das alles gilt nur bei grundschulden, was jedoch standard heutzutage ist. bei hypotheken sieht es anders aus. die sind immer an die darlehen gebunden und der gläubiger kann aus der hypothek erst vorgehen, wenn er einen rückstand beim darlehen nachweist. in den grundbüchern stehen aber heutzutage fast ausschließlich grundschulden, was grundsätzlich auch viele vorteile hat, wenn man keinen unsinn damit betreibt.


    Ich habe mich schon immer gefragt, was denn der Vorteil der Grundschuld gegenüber der Hypothek sein soll, insbesondere für den Schuldner. Kannst Du mich da aufklären?


    Gab es mal Zeiten, als in D auch die Hypothek eher verbreitet war? Momentan scheint es ja eher so zu sein, dass ohne Grundschuld nichts geht.




    Gibts in D eigentlich auch dieses tolle US-Modell der Hypothek, die gelöscht ist, indem man der Bank einfach das Haus gibt und fertig? :D

  • Ich habe mich schon immer gefragt, was denn der Vorteil der Grundschuld gegenüber der Hypothek sein soll, insbesondere für den Schuldner. Kannst Du mich da aufklären?

    Der Vorteil für den Schuldner ist, dass er den Kredit bekommt., so einfach.
    Gegenüber der Hypothek hat die Grundschuld nur für die Bank wirkliche Vorteile, aber Du hast einfach nicht die Auswahl.
    (Ok, theoretisch kannst Du die noch eingetragene Grundschuld recht simpel für weitere Kredite verwenden. wenn man das braucht, hat es auch Vorteile für den Schuldner.)


    So hat mir das zumindest ein Notar erklärt.

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