Als ich kürzlich die Abrechnungen von sehr geglückten Börsendeals angeschaut habe, hätte ich schäumen können vor Wut.
Nicht nur 25% vom satten Gewinn wurden abgezogen, sondern auch noch dieser besch***Solidaritäts-Zuschlag (der wahrscheinlich noch hunderte Jahre lang abgezogen wird).
Mit dem einbehaltenen Geld kann ich nun nicht mehr arbeiten und muß warten, bis nächstes Jahr, bis ich evtl. was wieder zurückkriege.
Dann gibt es da eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" die man beim Finanzamt beantragen muß.
Der Finanzbeamte wollte mir diese nicht geben und dann sagte er einige Dinge, bei denen ich kaum durchgeblickt habe.
Gewinne aus Finanzgeschäften werden unterschiedlich vom Finanzamt bewertet.
Auch wenn ich der Bank eine Nichtveranl-Besch. geben würde, würden bestimmte Gewinne trotzdem einbehalten.
So ganz durchgeblickt habe ich nicht. Es schien nur so zu sein, dass kurzfristig gemachte Gewinne die sind, die die Bank auf jeden Fall einbehält.
Nach einem Anruf bei meiner Bank (Consors), hatte ich nur eine total inkom"b"e"d"ente (inkompetente) Tante am Apparat die so tat, als wüßte sie alles.
Auf dem Nichtveran-Besch.-Formular steht in einem Kästchen:
Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen
Kapitalerträge 801 € jährlich übersteigen. Ansonsten reicht
ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus. Eine
Bescheinigung wird nicht erteilt in Fällen des verlustabzugs.
Woanders steht:
Sie werden grundsätzlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt
und haben damit Anspruch auf die Ausstellung der NV-Bescheinigung,
wenn Ihr Einkommen im Kalenderjahr den Grundbetrag je
Person nicht übersteigt.
Gibt man diesen Antrag auf NV-Bescheinigungbeim Finanzamt ab, dann teilen die das dem Sozialleistungsträger mit.
Wer also HartzIV, ALG-I usw. kriegt, muß dann damit rechnen, üble Probleme zu kriegen.