Zinsabschlagsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung - niemand weiß richtig Bescheid

  • Als ich kürzlich die Abrechnungen von sehr geglückten Börsendeals angeschaut habe, hätte ich schäumen können vor Wut.
    Nicht nur 25% vom satten Gewinn wurden abgezogen, sondern auch noch dieser besch***Solidaritäts-Zuschlag (der wahrscheinlich noch hunderte Jahre lang abgezogen wird).
    Mit dem einbehaltenen Geld kann ich nun nicht mehr arbeiten und muß warten, bis nächstes Jahr, bis ich evtl. was wieder zurückkriege.


    Dann gibt es da eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" die man beim Finanzamt beantragen muß.
    Der Finanzbeamte wollte mir diese nicht geben und dann sagte er einige Dinge, bei denen ich kaum durchgeblickt habe.
    Gewinne aus Finanzgeschäften werden unterschiedlich vom Finanzamt bewertet.
    Auch wenn ich der Bank eine Nichtveranl-Besch. geben würde, würden bestimmte Gewinne trotzdem einbehalten.
    So ganz durchgeblickt habe ich nicht. Es schien nur so zu sein, dass kurzfristig gemachte Gewinne die sind, die die Bank auf jeden Fall einbehält.


    Nach einem Anruf bei meiner Bank (Consors), hatte ich nur eine total inkom"b"e"d"ente (inkompetente) Tante am Apparat die so tat, als wüßte sie alles.


    Auf dem Nichtveran-Besch.-Formular steht in einem Kästchen:
    Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen
    Kapitalerträge 801 € jährlich übersteigen. Ansonsten reicht
    ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus. Eine
    Bescheinigung wird nicht erteilt in Fällen des verlustabzugs.


    Woanders steht:
    Sie werden grundsätzlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt
    und haben damit Anspruch auf die Ausstellung der NV-Bescheinigung,
    wenn Ihr Einkommen im Kalenderjahr den Grundbetrag je
    Person nicht übersteigt.


    Gibt man diesen Antrag auf NV-Bescheinigungbeim Finanzamt ab, dann teilen die das dem Sozialleistungsträger mit.
    Wer also HartzIV, ALG-I usw. kriegt, muß dann damit rechnen, üble Probleme zu kriegen. :wall:

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    _______ :rolleyes: >> "Nicht reichliches Einnehmen, sondern sparsames Ausgeben macht reich!" << :rolleyes:_______

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    Gibt man diesen Antrag auf NV-Bescheinigungbeim Finanzamt ab, dann teilen die das dem Sozialleistungsträger mit.
    Wer also HartzIV, ALG-I usw. kriegt, muß dann damit rechnen, üble Probleme zu kriegen. :wall:

    Nö, die Finanzämter beachten das Steuergeheimnis schon. Aber das nützt dem Leistungsbezieher nichts, denn die Sozialbehörden haben schon seit einiger Zeit die Möglichkeit, selbst über den Datenbestand des Bundesamtes für Finanzen zu erfahren, wer welche Konten bei welcher Bank hat und sie nutzen diese Möglichkeit auch. Im Verdachtsfall - also wenn ein Konto im Antrag vergessen wurde - können sie dann auch den Kontostand ermitteln.

  • Nicht nur 25% vom satten Gewinn wurden abgezogen, sondern auch noch dieser besch***Solidaritäts-Zuschlag (der wahrscheinlich noch hunderte Jahre lang abgezogen wird).

    Hallo nuggetier,


    Soweit ich weiß,werden bei der Zinsabschlagssteuer nicht 25% veranschlagt,sondern ein prozentualer Steuersatz
    der deinem durchschnittlichem Satz entspricht.
    Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag :cursing: ,sowie gegebenenfalls,und je nach Religionzugehörigkeit, die Kirchensteuer.


    Bei der Abgeltungssteuer sind´s generell 25% + Soli u.Kirchensteuer.


    Würde dann bedeuten,daß man, z.B.im Fall "Tagesgeld"mit der Abgeltungssteuer besser fährt,als mit der ,jetzt abgeschafften ,
    Zinsabschlagssteuer.
    Bei Aktiengewinnen kann´s wieder anders aussehen.


    Gruß
    Golden Mask

  • Mein Kenntnisstand, ohne Gewähr, da ich kein Steuerberater bin;


    Der 25% Abschlag (+ Soli + Kirchensteuer) gilt erst ab diesem Jahr und wird von der Bank einbehalten und ans FA abgeführt


    Bis Ende 2008 wurden Spekugewinne in der Steuererklärung angegeben.... oder hinterzogen


    Zinsen und Dividenden (teilweise mit Sonderregelung nach Halbeinkünfteverfahren) wurden mit der 25% Steuer (+Soli) belegt und von der Bank abgeführt, solange kein Freistellungsantrag vorlag (Grenze ca.800 Euro bei Ledigen)


    Die Nichtveranlagungs- Bescheinigung gibts für Leute mit geringem Einkommen und Kinder


    agau

  • Wenn man ins Casino fährt und Roulette spielt kann unterm Strich mehr rauskommen... [smilie_happy]


    Außer das noch mehr Leute ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern bringt die Abgeltungssteuer keinerlei Anreize. Hauptsache der Pöbel kauft noch seine Steuerbefreiten Müllpapierfonds...

  • Bis zum 31.12.2008 war die Regelung so: Kapitalerträge jenseits des freigestellten Betrages (max. 801 Euro pro Nase) wurden mit


    30% ZASt (Zinsabschlagsteuer) plus 5,5% Soli (Solidaritätszuschlag) belegt. Die Steuer hatte Abschlagscharakter, das heißt, erst bei


    der späteren Steuererklärung (sofern man eine solche abgab/abgeben musste) wurde der tatsächliche Steuerbetrag ermittelt, je nach Höhe der insgesamt zu versteuernden Einkünfte.


    Das konnte zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen. Die Kirchensteuer wurde erst im Rahmen der Steuererklärung erhoben.


    Seit dem 01.01.2009 heißt die Steuer Abgeltungssteuer und hat Abgeltungscharakter; Steuersatz nun 25% plus Soli 5,5%. Wer einen


    geringeren individuellen Spitzensteuersatz hat, bekommt das zuviel Gezahlte weiterhin erstattet. Keine Nachzahlung für Personen


    mit einem höheren Steuersatz. Ein Vorteil für Gutsituierte! Allerdings: Realisierte Kursgewinne sind bei Erwerb nach dem 31.12.2008


    nicht mehr steuerfrei und Dividendenerträge voll steuerpflichtig!


    Sonderfall Kirchensteuer: Der Kunde kann seine Bank beauftragen, die Kirchensteuer direkt an der "Quelle" einzubehalten. Das sollte


    jeder nutzen! Dann erspart man sich in der Steuererklärung die Anlage "KAP" (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Besonders die Kunden,


    die gar keine Steuererklärung mehr machen müssen, sollten der KISt-Abzug unbedingt von der Bank vornehmen lassen!


    Sonst verlangt das Finanzamt im Nachgang eine KOMPLETTE Steuererklärung!!


    Zur Nichtveranlagungsbescheinigung: Wer nicht zur Steuer veranlagt wird (steuerpflichtiges Einkommen unter ca. 7.800 Euro - genauen


    Betrag habe ich gerade nicht im Kopf) kann weiterhin eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen; gilt auch für Kinder!


    Dann werden alle Kapitalerträge - egal wie hoch - ohne Abzug gutgeschrieben.


    Freistellungsaufträge haben ihre Gültigkeit behalten; auch die Höchstbeträge 801/1602 gelten weiterhin.


    Was hat der Gesetzgeber mit den Änderungen bezweckt??


    1. Verbreiterung der Einnahmebasis (Kursgewinne; Dividenden in voller Höhe)


    2. Kapitalflucht weniger lukrativ für das big money durch geringere Steuersätze; Versteuerung wieder im Inland??


    3. Verwaltungsvereinfachung: Ein Formular weniger (Anlage "KAP", siehe oben)


    Einen schönen Abend noch!


    Silberleuchter =)

  • Hallo Silberleuchter,


    Hab mal ne Frage:


    Nehmen wir mal an,die Bank hat alles erledigt ,incl.Kirchensteuer,also alles korrekt abgeführt.
    Muß ich die Erträge nicht trotzdem in der KAP angeben?
    (Zeile 35 Kapitalvermögen in dem Formular)
    Wenn ich nichts angebe wär´s ja falsch,oder ist das durch die Bank beim FA automatisch erledigt?


    Danke
    Golden Mask

  • Hallo Golden Mask,


    bei der Steuererklärung für 2009 (die du in 2010 machst), kannst du die Anlage "KAP" weglassen, wenn du der Bank den Auftrag gegeben hast, die Kirchensteuer einzubehalten. Wer kein Mitglied einer Kirche ist, die Kirchensteuer empfängt, zahlt natürlich auch weiterhin keine.


    Bei der Steuerklärung in diesem Jahr - für 2008 - bleibt natürlich noch alles wie bisher.


    Gruß Silberleuchter

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