Dazu hat mir die Fälschungsstelle der Bundesbank geantwortet :
Vergoldete Kursmünzen einschliesslich der 10€ -Euronen -Stücke verlieren durch diesen Eingriff ihre Eigenschaft als
gültiges Zahlungsmittel .Mehr nicht.
Du kannst mit deinem Geld machen was du willst zB. mit blauem Nagellack anstreichen - allerdings kannst du damit kein Brötchen mehr kaufen.
Wäre jetzt allerdings ein Deutsches Gesetzt was hier "tangiert" wird ...
Schon Interessant, wenn man erst mal im Mist wühlt, was man da so alles findet ...