Gold-Vrenelis steuerpflichtig....

  • na da wiehert aber der Amtsschimmel :D oder vornehmer asugedrückt an den Verfasser des Zollblättchens, si tacusisses...


    Zitat (siehe Abs. 2 lit b9:
    A. Gold



    Die Norm ist 25c Abs. 1 und 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)



    (1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb
    von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über
    sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes
    Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein
    Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf
    Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr
    getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines
    Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs


    auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.



    (2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:



    1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;



    2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.







    Das abgebildete Vreneli war wohl 1897 gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz ;)


    greetz anwir

  • bullshit.der,der das verfasst hat,hat was an der birne..


    Ist es Dir möglich detailliert zu beschreiben, warum der Verfasser des Artikels nicht Recht hat? Immerhin wird erwähnt, dass ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden soll. Ob dieser Artikel nur "zur Erziehung" des Steuermichels so geschrieben wurde oder nicht - interessant wäre eben, ob es Bullshit ist oder nicht. So wären beim nächsten Grenzübertritt wieder Schwierigkeiten zu vermeiden - wie auch immer.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • Ist es Dir möglich detailliert zu beschreiben, warum der Verfasser des Artikels nicht Recht hat? Immerhin wird erwähnt, dass ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden soll. Ob dieser Artikel nur "zur Erziehung" des Steuermichels so geschrieben wurde oder nicht - interessant wäre eben, ob es Bullshit ist oder nicht. So wären beim nächsten Grenzübertritt wieder Schwierigkeiten zu vermeiden - wie auch immer.


    Danke anwir!


    Befriedigt mich, aufgrund negativer Erfahrungen mit Fiskus/ Zoll (willkürliche Auslegung), nicht. Man zwar schreiben, hätte der verfasser des Zollblättchen besser geschwiegen, warum aber Einleitung Steuerstrafverfahren. Viel Wind um nichts ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens allemal. Vom Ärger und Geldverlust mal abgesehen.

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  • an dem Unterschied zwischen EINFUHR-Umsatzbesteuerung und regulärer Umsatzbesteuerung. Die Einfuhr-Umsatzbesteuerung richtet sich nicht nach §25 USTG, sondern nach Zolltarifverordnungen, die wiederum so kompliziert sind, daß mich die Zollbeamten auch jedes Mal fragen "Handelt es sich um Münzen oder gesetzliche Zahlungsmittel?" Bei der Frage krempelt sich immer die Mageninnenwand um, weil Münzen gesetzliche Zahlungsmittel SIND oder waren, aber die Unterscheidung wird exakt so in der Dienstanweisung für Zollbeamte gemacht, da können die gar nichts dafür, - die handeln nur nach ihrer Anweisung. Und die ist - gelinde gesagt - mindestens mißverständlich. Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...


    Die Brochüre, die ein Zollbeamter einem befreundeten Münzhändler prompt bei der Ausfuhr aus der Schweiz unter die Nase gehalten hat und 19% Einfuhrumsatzsteuer kassieren wollte, ist ein weiteres schönes Beispiel aus Absurdistan. Man kann das natürlich im Rahmen seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen, dennoch wirft die Vereinnahmung mindestens Fragen auf....

  • Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...


    Mein Fazit:
    Einrichtungen, die der Mensch überhaupt nicht benötigt:
    ZOLL!
    RESTLOS ABSCHAFFEN!

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
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  • an dem Unterschied zwischen EINFUHR-Umsatzbesteuerung und regulärer Umsatzbesteuerung. Die Einfuhr-Umsatzbesteuerung richtet sich nicht nach §25 USTG, sondern nach Zolltarifverordnungen, die wiederum so kompliziert sind, daß mich die Zollbeamten auch jedes Mal fragen "Handelt es sich um Münzen oder gesetzliche Zahlungsmittel?" Bei der Frage krempelt sich immer die Mageninnenwand um, weil Münzen gesetzliche Zahlungsmittel SIND oder waren, aber die Unterscheidung wird exakt so in der Dienstanweisung für Zollbeamte gemacht, da können die gar nichts dafür, - die handeln nur nach ihrer Anweisung. Und die ist - gelinde gesagt - mindestens mißverständlich. Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...


    Die Brochüre, die ein Zollbeamter einem befreundeten Münzhändler prompt bei der Ausfuhr aus der Schweiz unter die Nase gehalten hat und 19% Einfuhrumsatzsteuer kassieren wollte, ist ein weiteres schönes Beispiel aus Absurdistan. Man kann das natürlich im Rahmen seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen, dennoch wirft die Vereinnahmung mindestens Fragen auf....

    Das ist ja eben die Methode. Erst wird unter Aufwand von Steuergeldern durch Ministerialbeamte ein System geschaffen, dass kein Mensch mehr versteht. Dann werden unter Aufwand von Steuergeldern Zollbeamte, die ohnehin aus Steuergeldern bezalht werden, in diesem System auf die ein oder andere Weise geschult. Das Ergebnis sind dann -gelegentlich - willkürliche Bescheide, die aber nur Gewinn abwerfen können. Zahlt der Bürger trotzdem, vereinahmt der Staat etwas, was ihm nicht zusteht. Geht der Bürger dagegen vor, bekommt der dieses Geld zwar wieder, zahlt aber über seine Steuern, den - nicht von ihm - verursachten Mehraufwand; außerdem erhält der Staat bzw. erspart sich der Staat in den 4-6 Wochen, die er das Geld behält Zinsen.


    Eine klassische win-win-Situation... für den Staatsapparat :D :boese: :boese:


    greetz anwir

  • Hallo,


    habe bisher auch noch keine Zollerfahrung und würde mich freuen über konkrete Tipps, wie soll man sich verhalten, was darf man steuerfrei einführen, was nicht, welche Fragen sollte man wie beantworten?


    Viele Dank
    Goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • 10- und 20-Frankenstücke sind gültiges Zahlungsmittel, denn sie sind nicht außer Kurs gesetzt worden.


    Im Übrigen ist nicht wichtig was auf der ominösen Liste steht, sondern ob sie die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL erfüllen. Allerdings sieht man daran wieder mal, wie man dem deutschen Beamten das eigenständige und vor allem schlüssige Denken gründlichst austrainiert hat. :wall:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

    2 Mal editiert, zuletzt von taheth ()

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