Gem. deutschem Zoll sind auch die Schweizer Gold-Vrenelis - "da kein gesetzliches Zahlungsmittel" - steuerpflichtig:
http://www.zoll.de/g0_publikat…l_aktuell_06_01_11_13.pdf
siehe Seite 3 des .pdfs.
Man lernt jeden Tag dazu.
2. Januar 2025, 19:17
Gem. deutschem Zoll sind auch die Schweizer Gold-Vrenelis - "da kein gesetzliches Zahlungsmittel" - steuerpflichtig:
http://www.zoll.de/g0_publikat…l_aktuell_06_01_11_13.pdf
siehe Seite 3 des .pdfs.
Man lernt jeden Tag dazu.
bullshit.der,der das verfasst hat,hat was an der birne..
na da wiehert aber der Amtsschimmel oder vornehmer asugedrückt an den Verfasser des Zollblättchens, si tacusisses...
Zitat (siehe Abs. 2 lit b9:
A. Gold
Die Norm ist 25c Abs. 1 und 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)
(1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb
von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über
sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes
Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein
Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf
Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr
getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines
Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs
auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Das abgebildete Vreneli war wohl 1897 gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz
greetz anwir
bullshit.der,der das verfasst hat,hat was an der birne..
Ist es Dir möglich detailliert zu beschreiben, warum der Verfasser des Artikels nicht Recht hat? Immerhin wird erwähnt, dass ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden soll. Ob dieser Artikel nur "zur Erziehung" des Steuermichels so geschrieben wurde oder nicht - interessant wäre eben, ob es Bullshit ist oder nicht. So wären beim nächsten Grenzübertritt wieder Schwierigkeiten zu vermeiden - wie auch immer.
Ist es Dir möglich detailliert zu beschreiben, warum der Verfasser des Artikels nicht Recht hat? Immerhin wird erwähnt, dass ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden soll. Ob dieser Artikel nur "zur Erziehung" des Steuermichels so geschrieben wurde oder nicht - interessant wäre eben, ob es Bullshit ist oder nicht. So wären beim nächsten Grenzübertritt wieder Schwierigkeiten zu vermeiden - wie auch immer.
Danke anwir!
Befriedigt mich, aufgrund negativer Erfahrungen mit Fiskus/ Zoll (willkürliche Auslegung), nicht. Man zwar schreiben, hätte der verfasser des Zollblättchen besser geschwiegen, warum aber Einleitung Steuerstrafverfahren. Viel Wind um nichts ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens allemal. Vom Ärger und Geldverlust mal abgesehen.
Man lernt jeden Tag dazu.
Ist doch schon länger bekannt. Hier schon Thema gewesen. Das Vreneli steht nicht auf der Liste Einfuhrumsatzsteuerfreier (Anlage-)Münzen.
an dem Unterschied zwischen EINFUHR-Umsatzbesteuerung und regulärer Umsatzbesteuerung. Die Einfuhr-Umsatzbesteuerung richtet sich nicht nach §25 USTG, sondern nach Zolltarifverordnungen, die wiederum so kompliziert sind, daß mich die Zollbeamten auch jedes Mal fragen "Handelt es sich um Münzen oder gesetzliche Zahlungsmittel?" Bei der Frage krempelt sich immer die Mageninnenwand um, weil Münzen gesetzliche Zahlungsmittel SIND oder waren, aber die Unterscheidung wird exakt so in der Dienstanweisung für Zollbeamte gemacht, da können die gar nichts dafür, - die handeln nur nach ihrer Anweisung. Und die ist - gelinde gesagt - mindestens mißverständlich. Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...
Die Brochüre, die ein Zollbeamter einem befreundeten Münzhändler prompt bei der Ausfuhr aus der Schweiz unter die Nase gehalten hat und 19% Einfuhrumsatzsteuer kassieren wollte, ist ein weiteres schönes Beispiel aus Absurdistan. Man kann das natürlich im Rahmen seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen, dennoch wirft die Vereinnahmung mindestens Fragen auf....
Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...
Mein Fazit:
Einrichtungen, die der Mensch überhaupt nicht benötigt:
ZOLL!
RESTLOS ABSCHAFFEN!
an dem Unterschied zwischen EINFUHR-Umsatzbesteuerung und regulärer Umsatzbesteuerung. Die Einfuhr-Umsatzbesteuerung richtet sich nicht nach §25 USTG, sondern nach Zolltarifverordnungen, die wiederum so kompliziert sind, daß mich die Zollbeamten auch jedes Mal fragen "Handelt es sich um Münzen oder gesetzliche Zahlungsmittel?" Bei der Frage krempelt sich immer die Mageninnenwand um, weil Münzen gesetzliche Zahlungsmittel SIND oder waren, aber die Unterscheidung wird exakt so in der Dienstanweisung für Zollbeamte gemacht, da können die gar nichts dafür, - die handeln nur nach ihrer Anweisung. Und die ist - gelinde gesagt - mindestens mißverständlich. Wer einmal versucht hat, mit einem Zollbeamten sich auf eine Zolltarifnummer für ein- oder auszuführende Güter zu einigen, weiß, wovon ich spreche...
Die Brochüre, die ein Zollbeamter einem befreundeten Münzhändler prompt bei der Ausfuhr aus der Schweiz unter die Nase gehalten hat und 19% Einfuhrumsatzsteuer kassieren wollte, ist ein weiteres schönes Beispiel aus Absurdistan. Man kann das natürlich im Rahmen seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen, dennoch wirft die Vereinnahmung mindestens Fragen auf....
Das ist ja eben die Methode. Erst wird unter Aufwand von Steuergeldern durch Ministerialbeamte ein System geschaffen, dass kein Mensch mehr versteht. Dann werden unter Aufwand von Steuergeldern Zollbeamte, die ohnehin aus Steuergeldern bezalht werden, in diesem System auf die ein oder andere Weise geschult. Das Ergebnis sind dann -gelegentlich - willkürliche Bescheide, die aber nur Gewinn abwerfen können. Zahlt der Bürger trotzdem, vereinahmt der Staat etwas, was ihm nicht zusteht. Geht der Bürger dagegen vor, bekommt der dieses Geld zwar wieder, zahlt aber über seine Steuern, den - nicht von ihm - verursachten Mehraufwand; außerdem erhält der Staat bzw. erspart sich der Staat in den 4-6 Wochen, die er das Geld behält Zinsen.
Eine klassische win-win-Situation... für den Staatsapparat
greetz anwir
Hallo,
habe bisher auch noch keine Zollerfahrung und würde mich freuen über konkrete Tipps, wie soll man sich verhalten, was darf man steuerfrei einführen, was nicht, welche Fragen sollte man wie beantworten?
Viele Dank
Goldhamster
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10- und 20-Frankenstücke sind gültiges Zahlungsmittel, denn sie sind nicht außer Kurs gesetzt worden.
Im Übrigen ist nicht wichtig was auf der ominösen Liste steht, sondern ob sie die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL erfüllen. Allerdings sieht man daran wieder mal, wie man dem deutschen Beamten das eigenständige und vor allem schlüssige Denken gründlichst austrainiert hat.