WARNUNG Gefälschte Gilded Kangaroos 2009

  • Warnung vor gefälschten Gilded Kangaroos 2009



    Aus gegebenem Anlaß eine Warnung:
    Am Wochenende wurden auf der Numismata in Wien
    nachträglich vergoldete und colorierte Kangaroos 2009
    ohne Box oder Zertifikat angeboten.


    Es handelt sich hierbei um nachträglich vergoldete Plagiate,
    die den Status als offizelles Zahlungsmittel durch nachträgliche
    und nicht genehmigte vergoldung verloren haben.


    Die Royal Australian Mint in Canberra ist über die Situation bereits informiert
    und leitet Rechtliche Schritte gegen den Händler/Produzenten aus Hamburg ein.



    Ich rate jeden davon ab, Gilded Münzen ohne Box und Zerti zu kaufen, da es
    eine schwemme von Fälschung/illegalen Kopien/Plagiaten gibt, die leider nicht
    mehr als Schmelzwert haben.

  • Neben


    "Geiz ist Geil und Gier frisst Hirn"


    passt hier auch


    "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich leicht ungeniert" ...


    Plagiate und Produktfälschungen sind strafbar; der Gewerbliche Vertrieb von Nachgemachten Offiziellen bzw Entwerteten Zahlungsmittel ist noch einen Zacken schärfer ....


    "Wer Geld fälscht oder verfälschtes Geld in Umlauf bringt .... " 8| ;)

  • http://dejure.org/gesetze/StGB/146.html


    (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, (vergoldet)
    2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
    3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.



    (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.


    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.


  • ......WIRD NICHT UNTER 3 JAHREN ERBSENSUPPE BESTRAFT :D
    GRUSS
    SAM

    Wer Geld verliert, verliert viel.
    Wer Freunde verliert, verliert noch mehr.
    Wer die Lust an gutem Essen verliert, verliert alles!

  • Wo kein Kläger, da auch kein Richter...


    Es ist kaum zu vermuten, daß das Goldseiten-forum.de zu der regelmässigen Lektüre der Staatsanwaltschaft Hamburg oder München gehört...


    Zunächst müsste einer bei denen eine Untersuchung einleiten, dann müssten die zum Schluß kommen, daß die das überhaupt untersuchen, ein Ermittlungsverfahren einleiten.... dann müssten die zu der Überzeugung kommen, daß eine Straftat vorliegt, - erst dann wird ein Verfahren eröffnet ...


    Wenn dort niemand anklopft, kommen vielleicht bald noch Schildkröten aus Tansania, Pinguine von den Falklands und ich weiß nicht, was...

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • es ist keine geldfälschung, sonst wäre da längst die hölle los. der "höhere" wert betrifft nämlich nicht das zahlungsmittel als solches sondern den sammlerwert. es ist aber wohl betrug (dann gewerbsmäßig) und auf jeden fall urkundenfälschung. nachzulesen in jedem handelsüblichen strafrechtskommentar.

    • Offizieller Beitrag

    Wie hier gewünscht habe ich mit Emporium in Hamburg gesprochen unter anderem bezüglich vergoldeter Silbermünzen. Die Information von dort ist die, dass bereits vor den Vergoldungen aus Australien die eigenen Vergoldungen angefertigt wurden. Die aktuelle Vergoldungsserie ist in Abklärung mir Australien und ist noch offen.


    Grundsätzlich, so die Aussage der BuBa, darf in Deutschland mit Nominalgeld verfahren werden wie mit Eigentum üblich. Hierbei kann natürlich die Einsetzbarkeit als Zahlungsmittel untergehen, wobei die bei Anlagemünzen/Sammlermünzen ja so wieso unerheblich ist.


    MbG
    DMR

  • Wieso wurden dann 2-3 Monate nach den gefälschten vergoldeten Koalas ebenfalls nachträgliche vergoldete Kangaroos verkauft ?


    Einmal entwerte Münzen dürfen aber nicht unter dem anschein verkauft werden immer noch offizielles zahlungsmittel zu sein, und dazu noch falsch versteuert ... schelm wer böses denkt...


    Aber die persönlichen Angriffe aus Hamburg sowie der zuspruch anderer Münzhändler scheinen mir rechtzugeben ;)

  • David, das ist bullshit...


    Entschuldigt bitte, aber überlegt mal kurz:


    nachdem es 2008 vergoldete Koalas und Kangaroos gab,
    war es für Becker & Co nicht absehbar das es 2009 auch welche gibt?


    Waren die fälschungen doch zu spät da ?


    [smilie_happy]


    Besser als die Ausrede: das waren meine Angestelleten, ich hatte keine Ahnung...

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem Begriff Fälschung, naja. Hat Emporium als erster vergoldete Silbermünzen aus Australien am Markt gehabt, so sind es die Australier, die hier nachmachen. In wie weit Vergoldungen noch gesetzliches Zahlungsmittel sind mal dahin gestellt. Ich schlage von, hier die Klärung zwischen Perth und Hamburg abzuwarten, denn dies ist hier der entscheidende Punkt.


    Am Markt sollte jedoch bekannt sein, wie sich die Vergoldungen aus Hamburg und Perth unterscheiden lassen. Es mag Liebhaber der einen wie der anderen Ausführung geben.


    MbG
    DMR

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