Der von vielen Edelmetallversendern genutzte Service DWL - Deutsche Wertelogistik ( Direkt Express) haftet nicht bei VORSATZ-Straftaten und nicht bei Reifenpannen, wenn ich das richtig lese... ich bitte um Korrektur, falls ich falsch liege... ich finde auf deren Homepage die folgenden Ausschlußgründe:
Zitat- Vorsatztaten der Erfüllungspersonen
des Auftraggebers,
- Betriebsmittelstörungen (z.B.
Motorschäden, Reifenpannen,
etc.),
Heisst das, daß wenn einer von deren Fahrern VORHAT widerrechtlich das Auto mitsamt Hinhalt zu entführen, daß der Versender dann nix zurückbekommt.... und wenn die eine Reifenpanne haben und gehen dann zu Fuß zur nächsten Tankstelle und in der Zwischenzeit klaut jemand das Auto samt Inhalt gibts auch nix ?
Das verstehe ich doch sicher falsch, oder?