DU BIST US-STEUERSCHULDNER !

  • Wenn ich so blöd wäre und US Anleihen erwerben würde (nur mal angenommen :) ), dann muss ich einen möglichen Gewinn in meinem Heimatland versteuern. (Eben dort, wo die Gewinne hinfließen) Aber doch nicht im Amiland. :wacko:

    Gewinne zaehlen zu Einkommen nach einem bestimmten Verfahren und die musst Du als Deutscher nur einmal versteuern, naemlich an deinem gewoehnlichen Aufenthaltsort. Falls Du in den USA steuerpflichtig sein solltest, musst Du dies in den USA ebenfalls versteuern - allerdings werden Dir auslaendische Steuern von den USA angerechnet. Der Vorteil ist dabei sogar, dass bei hoeheren Steuern in Deutschland die Differenz von den USA erstattet wird, auch wenn Du in Deutschland lebst und kein US-Staatsbuerger bist.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    Einmal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Wie kommt die USA dazu, einfach fremde Weltbürger besteuern müssen zu wollen die in ihrem Lande investieren ???

    Das passiert doch auslaendischen Investoren in Deutschland genauso ? Oder nicht ?

    egal wie lange dieser Schwachsinn bei Euch schon Gesetz ist. Sowas kann man nicht bringen... so einfach ist das, das macht doch kein normaler Mensch mit, oder

    Andere Laender andere Sitten: (Z.B. MWSt auf Silber, in den USA nicht existent). Bevor es teuer wird, muss man sich eben vorher informieren. Ich verstehe Deinen Unmut, ich rege mich auch ueber unsinnige Steuern auf. Nur wenn man da absichtlich reintritt, muss man sie auch zahlen und kann man sich hinterher nicht aufregen, weil sie auch kassiert wird.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Hummler hat einen wichtigen Beitrag veröffentlicht, da eben in der Regel Investoren ohne angeschlossene Rechtsabteilung keine Ahnung über die Komplexität der zwischenstaatlichen Rechtssituation haben. Im übrigen ist mir auch kein Prospekt für US-Anlagen bekannt, der auf die Erbschaftssituation und potentielle Risiken hinweist. Hummlers Veröffentlichung sollte zumindest einige Alarmglocken auslösen.


    Sicher darf man den USA zugestehen, ihre Gesetze auch durchzusetzen. Es geht aber zu weit, wenn US-Gesetze via Haftungsandrohungen letztlich dazu führen können, dass eine deutsche Bank die Auszahlung von Erbschaftsansprüchen in Deutschland blockieren kann, bis irgendwelche US-Ansprüche geklärt sind. So interpretiere ich jedenfalls Hummlers Beitrag.


    Bei der Gründlichkeit der amerikanischen Steuereintreiber bin ich zudem gespannt, wann weltweit investierende Fonds / Pensionsverwalter US-Equities auf den einzelnen Fondinvestor herunterbrechen dürfen. Steinbrück hatte ja schon ähnliche Pfeile in seinem Spekulationssteuerköcher.


    Im übrigen: Die Mehrwertsteuer für eine Segelyacht wird erst fällig, wenn das Boot länger als 6 Monate in europäischen Gewässern verbleibt.

  • Es geht aber zu weit, wenn US-Gesetze via Haftungsandrohungen letztlich dazu führen können, dass eine deutsche Bank die Auszahlung von Erbschaftsansprüchen in Deutschland blockieren kann, bis irgendwelche US-Ansprüche geklärt sind. So interpretiere ich jedenfalls Hummlers Beitrag.

    US-Behoerden koennen nicht im Ausland aktiv werden, sprich das IRS kann nicht in die Geschaeftsaktivitaeten ausserhalb ihrer Jurisdiktion eingreifen. Eine deutsche Bank kann zwar ohne weiteres die Ansprueche des IRS ignorieren. Allerdings drohen dann dieser Bank Sanktionen in den USA, z.B. Ausschluss vom Zahlungsverkehr mit US-Banken und Regressansprueche an Niederlassungen dieser Bank in den USA. Entweder steigt sie dann aus dem USA-Geschaeft aus, was sicher schaedlich fuer ihre Konkurrenzfaehigkeit mit anderen Banken weltweit ist oder sie geht auf die Bedingungen des IRS ein - sprich sie treibt die Steuern fuer das IRS freiwillig ein - und hat somit Zugang zum US-Markt.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Das passiert doch auslaendischen Investoren in Deutschland genauso ? Oder nicht ?

    Andere Laender andere Sitten: (Z.B. MWSt auf Silber, in den USA nicht existent). Bevor es teuer wird, muss man sich eben vorher informieren. Ich verstehe Deinen Unmut, ich rege mich auch ueber unsinnige Steuern auf. Nur wenn man da absichtlich reintritt, muss man sie auch zahlen und kann man sich hinterher nicht aufregen, weil sie auch kassiert wird.

    Keine Umsatzsteuer auf Silber in den USA?
    http://www.nettoeinkommen.de/mehrwert.htm
    Gruß Henry

  • US-Behoerden koennen nicht im Ausland aktiv werden, sprich das IRS kann nicht in die Geschaeftsaktivitaeten ausserhalb ihrer Jurisdiktion eingreifen. ...


    Das ist klar, deshalb regelt die IRS das auch über die Haftungsschiene über in den USA ansässige Unternehmensteile / liegende Assets der Banken. Wer in D amerikanische Aktien kauft wird immer eine Verbindung zu einer US-Depotverwahrung haben, es sei denn er hält sie in Papierform.


    Sollte die Erbschaftssteuer in den USA in einer Art Quellensteuer abgeführt werden, bei der der Erbe eben nachträglich seine Freibeträge gelteend machen muss, wären meine oben angeführten Bedenken hinfällig. Dass lt. Hummlers Beispiel für die Geltendmachung der Freibreträge dann aber der IRS sämtliche nicht-US-Anlagen offengelegt werden müssen, halte ich für etwas merkwürdig.

  • Tut, ich bitte Dich, was ist daran bescheuert ?


    Wenn ein Ami in Deutschland sich eine Yacht kauft, muss er 19% MwSt entrichten. Er kann sich nicht darueber hinwegsetzen, denn das ist nationales Recht. Genauso kann sich ein Deutscher nicht ueber das nationale Recht in den USA hinwegsetzen, wenn er dort ein Haus oder anderes Vermoegen vererbt.

    es geht nicht darum, dass es unmoralisch oder sonstwas wäre, den gesetzen geltung zu verschaffen. man sollte sich nur über die steuerungswirkung von steuern bewusst sein. von mir aus sollen die amis ihre gesetze ruhig durchsetzen. die setzen ihre gesetze durch und ich kaufe im leben keine amerikanische anlage mehr. ich bin jetzt nämlich informiert und habe genau das gemacht, was du hier verlangst. ich habe mich informiert und bin zu dem schluss gekommen, dass ich amerikanische anlagen nicht gebaruchen kann. für mich war die information neu und sie wird es für viele andere auch sein. now, wait and see.
    übrigens sollte man sich mal anschauen, unter welchen voraussetzungen man den freibetrag als ausländer nutzen kann. ;)
    und dann überlege jeder, ob er das dann überhaupt noch möchte oder nicht lieber ab dem ersten euro zahlt.

  • Das Beispiel mit der Yacht ist interessant, greife ich mal auf.
    Wenn eine nicht-EU-Person (natürlich oder juristisch) in der EU ein solches Spielzeug kauft und es de facto und/oder formal (durch auswärtige Registrierung/Flagge) außerhalb der EU verbringt, entfällt die MwSt. Diese wird jedoch fällig wenn durch ständigen Aufenthalt innerhalb der EU (ab 6 Monate) eine auswärtige Registrierung nur pro Forma erfolgt ist, das Boot jedoch in der EU "beheimatet" ist und demnach hier genutzt/konsumiert wird. Dies ergibt sich aus dem Umstand dass ein Seefahrzeug (hier der erschwerende Sonderfall des nicht-gewerblichen Seefahrzeugs) sowohl der rechtlichen Authorität seines Flaggenlandes als auch der des Gastlandes unterliegt. Ist das Gastland nun sogar ständigert Aufenthaltsort kommen in jeweils zu klärendem Umfang insbesonder bei Seefahrzeugen die auch nicht der Kauffahrtei dienen steuerliche Aspekte zum tragen. In gewissem Umfang gelten Seeschiffe sogar als eigenständige Entität gegen die Ansprüche gelten können, so stellt ein Auslauf-Verbot wegen schiffsbezogener offener Forderungen Dritter kein Pfandrecht am Wirtschaftsgut Schiff dar sondern ist als Absicherung gegen "Flucht" des direkten Anspruchsgegeners der Forderung zu verstehen.
    Absurderweise gilt ein in der EU versteuertes Seefahrzeug nach 3 Jahren außerhalb der EU als dauerhaft ausgeführt, so das nach einer Weltumsegelung ggf. ebenfalls wiederum nach den Zeitwert eine EUSt-Forderung gegen den Eigner geltend gemacht werden kann.


    Nun der Vergleich mit US- Wirtschaftsgütern und Sachwerten. Es ist legitim, wenn für dingliche Werte wie US-Immos oder unter US-Flagge laufende Boote bei Vererbung eine US-Erbschaftssteuer erhoben wird. Ebenso ist es legitim und korrekt dass eine in USA ansässige juristische Person (Firma als oder institution eigenständige Rechtsperson) Erträge auch dann in USA versteuern muss wenn der EigentümerInhaber weder US-Bürger noch Resident ist. Ein steuerlicher Anspruch der USA auf Erträge aus Rechten wie US-Wertpapieren, US-Anleihen und ähnlichem gegen Nicht US-Bürger oder Non-Residents dagegen wäre die offene Erklärung globaler Tributpflicht und erscheint mir so nicht statthaft.
    Daraus sogar noch einen Auskunftsanspruch der USA bezüglich der Vermögensverhältnisse von Nicht-US-Bürgern bzw. Non-Residents abzuleiten wäre schlicht absurd.



    Das einzigen was mich darn amüsiert ist, dass einem gewissen Walter E. darauf der Whopper im Hals steckengeblieben ist... :D

  • Natürlich kein Zufall dass solche Sachen derzeit in Schweizer Medien zu lesen sind:


    «Die grösste Steueroase der Welt»
    Mexiko fordert von den Vereinigten Staaten Auskunft über Konten seiner Bürger bei US-Banken

    http://www.nzz.ch/nachrichten/…e_der_welt_1.3445861.html


    Am Dienstag und Mittwoch findet im mexikanischen Ferienort Los Cabos ein Treffen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Thema grenzüberschreitende Steuerhinterziehung statt. Über 100 Regierungsvertreter werden teilnehmen und sich über ihre Erfahrungen im Kampf gegen Steueroasen austauschen. Ein inoffizieller Höhepunkt dürften die Berichte der US-Delegation darstellen, die sich mit ihrem Sieg über das Schweizer Bankgeheimnis brüsten kann.


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    Das könnte sich allerdings als ein Bumerang erweisen, denn der mexikanische Gastgeber, Finanzminister Agustin Carstens, wird in Los Cabos die Gelegenheit nicht verpassen, auf Konzessionen beim «US-Bankgeheimnis» zu drängen. Mexiko hat Grund zur Annahme, dass reiche Mexikaner, inklusive der Drogenbosse, im grossen Stil Geld auf US-Bankkonten lagern.


    Steueroase für Mexikos Reiche


    Diese Befürchtung hat Carstens gegenüber seinem US-Amtskollegen Timothy Geithner bereits im Februar in einem Brief geschildert. Eine Kopie des Schreibens liegt der «NZZ am Sonntag» vor. Carstens fordert von der US-Seite einen Informationsaustausch über US-Bankkonten, die Mexikanern gehören. Eine entsprechende Vereinbarung kennen die USA bisher einzig mit Kanada. «Der Austausch von Information über Zinsen, die von Banken bezahlt werden, werden uns sicher mit einem wirksamen Instrument versehen, um Steuerhinterziehung, Geldwäscherei, Terror-Finanzierung, Drogenhandel und organisiertes Verbrechen zu entdecken, verhindern und bekämpfen», schrieb Carstens.


    Der US-Steuerexperte Robert Goulder von der amerikanischen Nonprofitorganisation Tax Analyst hat diese Woche im Bericht «Wie die USA eine Steueroase für Mexikos Reiche sind» darauf aufmerksam gemacht, dass Geithner Carstens bisher eine Antwort schuldig geblieben ist. Eine Sprecherin des mexikanischen Finanzministeriums lehnte jegliche Stellungnahme ab und wollte auch nicht sagen, ob das Schreiben echt ist oder nicht.


    Inoffiziell heisst es, dass Geithner bisher nicht antworten konnte, weil er so beschäftigt war, das Finanzsystem zu retten. «Das OECD-Treffen ist die perfekte Gelegenheit für die Mexikaner, das Thema nochmals anzuschneiden», sagt Robert Goulder auf Anfrage. «Die USA sind die grösste Steueroase der Welt», so der frühere Steueranwalt. «Es ist beschämend, dass unsere Regierung bei der Steuerhinterziehung mit verschiedenen Ellen misst.»


    Laut dem Bericht von Tax Analyst, einer unabhängigen Organisation, die sich durch den Verkauf ihrer Publikationen finanziert, ist die Befürchtung der Mexikaner, von ihrem nördlichen Nachbarn um Milliarden Steuersubstrat geprellt zu werden, überaus berechtigt. Das Grundübel des «US-Bankgeheimnisses», wie sich Robert Goulder ausdrückt, sind Bankkonten für sogenannte «Non-resident Aliens» (NRA). Stossend ist, dass Konten von solchen nicht in den USA wohnhaften Ausländern gänzlich anders behandelt werden als Konten von US-Bürgern. Letztere haben keine Chance, Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen, denn die Bank muss ein Doppel der Zinsabrechnung an die US-Steuerbehörden schicken. Über Konten von Ausländern hingegen erfährt weder der amerikanische Fiskus geschweige denn eine ausländische Behörde etwas. Es gibt auch keine Quellensteuer, die – analog zur Schweizer Verrechnungssteuer – anonym auf diesen Konten erhoben würde, sofern keine US-Wertpapiere gehalten werden. Potenzielle Schwarz- und Drogengelder werden auf US-Konten also nicht nur diskret, sondern auch zu 100% verzinst.

    Die Ungleichbehandlung von In- und Ausländern in Steuerfragen, in der Fachsprache «Ring-Fencing» genannt, figurierte bis vor ein paar Jahren in OECD-Berichten als Kennzeichen für schädliche Steuerregimes. Gemäss Goulder wird der Begriff Ring-Fencing bei der OECD aber nicht mehr verwendet, seit der damalige US-Finanzminister Paul O'Neill sich im Mai 2001 über solche Kritik beschwerte.



    Starke US-Bankenlobby


    Goulder glaubt, dass das Anliegen Mexikos bei der Regierung Obama auf offene Ohren stösst. Innenpolitisch sei ein Informationsabkommen über NRA-Konten aber schwierig zu verkaufen, weil dies nur den Mexikanern etwas bringe. «Reiche Amerikaner haben kein Geld bei mexikanischen Banken. Sie verschieben es auf die Cayman Islands.» Die US-Bankenlobby werde ein Abkommen um jeden Preis zu verhindern versuchen.


    Das hat schon Bill Clinton erfahren. Im Januar 2001, wenige Tage bevor er den Präsidentensessel zugunsten von George W. Bush räumen musste, lancierte das Finanzministerium einen Gesetzesvorschlag, wonach die Banken Zinsen auf NRA-Konten dem US-Fiskus melden müssen. Die Banken konnten das verhindern. So sollen die Florida Bankers und die Florida International Bankers Association dem Finanzministerium gegenüber die Schätzung abgegeben haben, dass alleine aus Florida 34 Mrd. $ an Vermögen abfliessen könnten. Sie warnten, auch in New York und Gliedstaaten wie Texas oder Kalifornien wären Abflüsse in ähnlichen Dimensionen zu befürchten.


    Goulder arbeitet nun an einer Schätzung, wie viel NRA-Geld auf US-Konten lagert. Er hofft, dass er eingeladen wird, die Resultate am nächsten Weltwirtschaftsforum in Davos zu präsentieren. Seine Prognose lautet: Die USA landen auf der Liste der wichtigsten Steueroasen auf Platz eins. Auf Rang zwei vermutet Goulder die Briten.

  • Weltweites Entsetzen über US-Steuergesetz
    Ein neues Gesetz, welches vom US-Senat verabschiedet wurde, zwingt ausländische Finanzgesellschaften, die Daten amerikanischer Kunden der Steuerbehörde offenzulegen. Weltweit hat das für Finanzplätze einschneidende Folgen.
    Die USA haben am Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet, welches ausländische Finanzgesellschaften dazu bringen will, ihre Verbindungen zu amerikanischen Kunden den US-Steuerbehörden zu melden. Am hiesigen Finanzplatz hält man es für möglich, dass das Gesetz sehr einschneidende Konsequenzen hat. Sowohl die Schweizerische Bankiervereinigung wie auch der Schweizerische Anlagefondsverband empfinden zwar eine gewisse Erleichterung angesichts der Tatsache, dass sich die neue Massnahme gegen die Steuerflucht nicht spezifisch gegen Schweizer Institute richtet, sondern generell alle ausländischen Finanzgesellschaften betrifft.
    Alle Ausländer in einem Boot
    Die negative Einschätzung des US-Vorstosses sei überall auf der Welt gleich, heisst es. Dass die Europäer, Asiaten und alle anderen mitbetroffen sind, kann allerdings nicht darüber hinwegtrösten, dass die Auswirkungen zum Teil als massiv eingeschätzt werden. Die internationalen Branchenverbände versuchten zwar, den Vorstoss abzumildern, dies ist jedoch nur in geringem Masse gelungen. Nach Ansicht der Anwaltssozietät DLA Piper liegt der Sinn der ganzen Übung weniger in der Generierung von Steuereinnahmen als in der Beschaffung der gewünschten Information. Die Compliance werde für alle Institute weltweit, unabhängig von der Ausgestaltung von Regelungen über das Bankgeheimnis, sehr anspruchsvoll werden. Betroffene Institute rund um den Globus werden deshalb juristisch und organisatorisch erhebliche Umstellungen vorzunehmen haben.


    http://www.nzz.ch/nachrichten/…euergesetz_1.5239652.html


    Wieder ein Grund mehr sofort alles was mit US Papieren zusammen hängt verkaufen!
    Viele Weltweit anlegende Aktien Fonds müßten dann ja auch davon betroffen sein, weil die meisten einen bestimmten Anteil an US Aktien handeln.
    gruss, Desertfighter


    P.S.
    Fehlt nur das die US Steuerbehörde noch Konrolle einführt welche Ausländer einen BIG MÄC gekauft haben! [smilie_happy]

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