Passend zum Christfest bitte ich um Infos zum Thema Gold an Minderjährige verschenken.
Nach meiner Recherche darf jeder einem Kind Gold schenken, das Kind muß jedoch bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungssteuer zahlen.
Die Vermögensverwaltung übernehmen die Eltern, genauer die Sorgeberechtigten, genauer Vermögenssorgeberechtigten.
Diese müssen ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einreichen, wenn die Schenkung 15 T€ überschreitet. § 1640 BGB
In welchem Zeitraum? Alle zehn Jahre oder alle Viertelstunde? Ein Rätsel ist auch BGB § 1640 (2) Nr. 2, "ich schenke es Dir nur wenn Deine Eltern kein Vermögensverzeichnis anlegen"???
Kann jemand dazu Ausführungen/Erfahrungen beisteuern z. B. wenn es die 15 T€ überschreitet, und kein Vermögensverzeichnis eingereicht werden sollte.
Ein weiterer Punkt wäre § 1642 BGB. Gilt dies auch für Gold? Müßte es dann verkauft werden, um eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung auszuüben?
Weiters wäre zu fragen, wie die Schenkung als Handschenkung nachgewiesen werden kann und wie die wirtschaftliche Trennung des Vermögens des Kindes und der Eltern erfolgen muß, damit die Schenkung anerkannt wird.