Gold, Weihrauch und Myrrhe - Gold an Minderjährige verschenken

  • Passend zum Christfest bitte ich um Infos zum Thema Gold an Minderjährige verschenken.




    Nach meiner Recherche darf jeder einem Kind Gold schenken, das Kind muß jedoch bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungssteuer zahlen.


    Die Vermögensverwaltung übernehmen die Eltern, genauer die Sorgeberechtigten, genauer Vermögenssorgeberechtigten.


    Diese müssen ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einreichen, wenn die Schenkung 15 T€ überschreitet. § 1640 BGB


    In welchem Zeitraum? Alle zehn Jahre oder alle Viertelstunde? Ein Rätsel ist auch BGB § 1640 (2) Nr. 2, "ich schenke es Dir nur wenn Deine Eltern kein Vermögensverzeichnis anlegen"???


    Kann jemand dazu Ausführungen/Erfahrungen beisteuern z. B. wenn es die 15 T€ überschreitet, und kein Vermögensverzeichnis eingereicht werden sollte.


    Ein weiterer Punkt wäre § 1642 BGB. Gilt dies auch für Gold? Müßte es dann verkauft werden, um eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung auszuüben?


    Weiters wäre zu fragen, wie die Schenkung als Handschenkung nachgewiesen werden kann und wie die wirtschaftliche Trennung des Vermögens des Kindes und der Eltern erfolgen muß, damit die Schenkung anerkannt wird.

  • Nach meiner Recherche darf jeder einem Kind Gold schenken, das Kind muß jedoch bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungssteuer zahlen.


    Die Vermögensverwaltung übernehmen die Eltern, genauer die Sorgeberechtigten, genauer Vermögenssorgeberechtigten.

    :D Gibt es dazu im neuen Testament keinen Referenz-§ :?: Denn Mizi und Peppi mussten ja auch für den Lattensepp den Römern Steuern bezahlen - oder ist wegen dieser Steuerhinterziehung das Römische Reich kollabiert und das Manna liegt jetzt im Vatikan :?:
    Waren die 3 fahrenden Verkäufer etwa Geldwäscher und von der Al Quaida :?:

    [smilie_happy] Humor ist, wenn man's trotzdem macht - sagte der Eunuch! [smilie_happy]


    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Zitat

    Nach meiner Recherche darf jeder einem Kind Gold schenken, das Kind muß jedoch bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungssteuer zahlen.

    Schenkungssteuer... waaaaaas????!


    einfach nen kilobarren in die hand drücken und den staat nix davon wissen lassen.
    alternativ 10x100g Barren, wegen späterem Wiederverkauf und Geldwäscheverdacht.


    Gold ist Gold. Und Gold ist ein anonymer Vermögensspeicher.


    Warum also in irgendwelche Verzeichnisse eintragen lassen?

  • Diese Obrigkeitsfürchtigkeit nimmt schon groteske Züge an. [smilie_happy]

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • wird das sicherlich auch noch anders zählen , da ein Minderjähriger die Verfügungsmacht , nicht wirklich besitzt


    nach deutschen Recht :D zumindest bei allem was den Wert eines Kaugummis übersteigt [smilie_happy] :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass ich mir keine Gedanken machen muss, wenn mir ein Nicht-Verwandter
    einen (eigentlich schenkungssteuerpflichtigen Kilobarren in die Hand drückt).
    Leider kommt das so selten vor .. (wer es trotzdem machen möchte, gerne PN 8) )


    Die Überlegungen sind aber durchaus nachvollziehbar:
    Was ist, wenn man sicher gehen will, das der Beschenkte, und nicht die Eltern, später über das EM
    verfügen können ?
    Was ist, wenn es Grössenordnungen sind, mit denen sich der Beschenkte mal ein Häuschen kaufen
    könnte ... wenn, ja wenn er nur die Herkunft des Geldes nachweisen könnte.


    In solchen Fällen geht man wirklich besser zum Notar und macht einen Vertrag über die Zuwendung,
    und zahlt möglicherweise ein bisschen Schenkungssteuer .. (bei engen Verwandten sind die Steuer-Sätze ja gerade
    reduziert worden, in vielen Fällen wird es Null sein.. Eltern dürfen ihren Kindern ja 400k steuerfrei verschenken oder vererben, Grosseltern 200k
    wohlgemerkt: je Beschenktem und je Erblasser oder Schenker .. also Eltern dürfen 2 Kindern 4 x 400k = 1,6 Mio steuerfrei vermachen ...


    Die Beträge gelten übrigens innerhalt von 10 Jahren, Schenkungen und Erbschaften werden zusammengerechnet,
    schenkt man also den Höchstbetrag, ist eine Erbschaft nach 10 Jahren wieder mit neuem Freibetrag zu rechnen,
    vorher wird die Schenkung angerechnet. Legal sind Konstruktionen, in denen man - unwiderruflich muss es aber sein -
    heute verschenkt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt die volle Verfügung gewährt ... also Erbschaftssteuer spart,
    aber verhindert, dass der Enkel mit 18 dann einen Porsche kauft, statt eine Sicherheit für die Finanzierung des Studiums
    zu haben.


    Das mit dem Vermögensverzeichnis scheint nach mir bekannten Fällen nicht zwingend zu sein,
    das FinAmt will natürlich eine Erbschaftssteuererklärung, auch wenn das Vermögen nicht unerheblich,
    aber auch nicht in steuerpflichtiger grössenordnung ist, dann verwalten die Erziehungsberechtigten den Anteil der erbenden Kinder
    ohne dem Staat Rechenschaft leisten zu müssen .. das ist dann wohl eher ein zivilrechtliches Thema,
    wenn es Streit gibt ... ansonsten müssen (mussten vor der KapErtSteuer) alle Vermögenden
    Steuererklärungen abgeben .. bis zur Volljährigkeit durch den Erz.Berechtigten .. sicher wird das FinAmt
    dabei auch prüfen, ob evtl. mehr Kapital als angegeben ZInsen gebracht hat ... aber bei den oben angegebenen
    Freibeträgen sind die genannten Werte nicht steuerrelevant, also interessiert es keinen Beamten.

  • Allein der neue Besitz von EM begründet eine Steuererklärungspflicht und Angaben bzgl. Schenkungssteuer?


    Angenommen, der Opa läßt einen größeren Geldbetrag anläßlich eines Familienfestes rüberwachsen, dann müssen doch die Eltern keine Unterlagen an das Finanzamt geben?


    Bei EM fallen ja keine Zinsen an, warum also eine Steuererklärung.


    Der Notar scheint mir überflüssig zu sein, zudem da der Beschenkte kein Interesse an Aufhebens hat eher schädlich.


    Der Hinweis, daß der Beschenkte irgendwann ein Interesse an einem Herkunftsnachweis hat ist gut. Dazu erscheint mir ein Notarvertrag aber nicht unbedingt erforderlich. Eher die Kaufbelege und eine unterschriebene Handschenkungsnotiz des in den Belegen aufgeführten Käufers.




    Ob wohl Josef an der Grenze zu Ägypten das EM Vermögen seines Stiefsohnes offenbart hat?

  • Meldet nur alle schön euer EM an. Dann habe die Staatsbüttel genug Anlaufstellen zum Einsammeln und ich meine Ruhe vor denen.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
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  • Die Obrigkeit hat zwei Seiten, die eine Seite ist Machtmißbrauch und Gängelung, letzlich bis zur Verfolgung und Versklavung unter dem kommenden Antichrist, die andere Seite Sicherheit auch für erspartes Gut. D. h. wenn das Angesparte geklaut wird, hilft der Staat den Dieb zu fangen. N. m. M. kann man heute sehr wohl EM besitzen, ohne allzusehr gegängelt zu werden.


    Da mein Geld ehrlich erarbeitet wurde sehe ich keinen Grund, nicht auch die Sicherheit des Staates dafür zu beanspruchen.



    In Österreich gibt es ein Meldegesetz für Schenkungen:


    http://www.raiffeisen.at/.../1…60374044-1-1-NA-NA-NA.pdf


    Praxis in Deutschland:


    http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=847131


    Recht in Deutschland:


    http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article4219182.html


    Muß ein EM-Halter ohne weitere Einkünfte etc. eine Einkommensteuererklärung abgeben?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung


    Quintessenz:


    Das Finanzamt hat anders zu tun als sich um jede Schenkung unterhalb des Freibetrages zu kümmern. Wenn ein Kind nur EM besitzt, muß es anscheinend keine jährliche Steuererklärung abgeben.




    Josef und die drei Weisen aus dem Morgenland hätten hier und heute jedoch ordentlich Schenkungssteuer bezahlen müssen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe diesen "alten" Beitag hergenommen um mein Vohaben kurz zu schildern:


    Beim Regulären Vererben besteht die Gefahr das per Pflichtteil und Vormundschaft für ein zB.minderjähriges uneheliches Kind ein Großteil des Vermögens per Gesetz in falsche Hände gerät.


    Mein EM kann ich verschenken an wen ich will und vor meinem ( hoffentlich spätem) Ableben kann ich einer Person meiner Wahl mitteilen wo sie eine schöne Erinnerung an mich findet.


    Ich habe mich lange mit den Themen Vererben / Vermachen beschäftigt und glaube so eine gute Regelung gefunden zu haben.


    Ich werde übrigens auch andere Dinge wie zB. Autos , Werkzeuge usw. vermachen.

    Wir essen neuerdings keine Negerküsse / Mohrenköpfe mehr,
    wir essen die weissen Schaumküsse und nennen sie Arier.


    Laß Dich nur zu keiner Zeit Zum Widerspruch verleiten: Weise verfallen in Unwissenheit, Wenn sie mit Unwissenden streiten.“ (Parerga und Paralipomena, II, Kapitel 2, §26).


    Besser in den sauren Apfel zu beißen als gar keinen zu haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hüftgold ()

  • Hallio,
    zu Autos (falls nicht gerade Oltimer, Sammlerstücke), Werkzeuge, etc. meine ich : ist keine gute Idee.
    Für nachfolgende Generationen sind dem Besitzer liebgewordene und vermeintlich nützliche/wertvolle Dinge oft nur "alter Müll", der nicht auf dem aktuellen Stand ist, dem aktuellen oder persönlichen Geschmack nicht entspricht und den sie dann auch mangels Platz schnell zu ziemlich wenig Geld machen müssen - auch weil sie den Gegenstand vielleicht schon längst in einer moderneren Version selbst haben.
    Wer will schon nen Bohrhammer haben, der zwar wenig benutzt, aber 5 oder 10 Jahre alt ist ? NIEMAND. Die haben sich auch schon wieder weiterentwickelt ! Heute sind die Produktzyklen so schnell, dass man u.U für wenig Jahre alte Geräte nicht mal mehr Ersatzteile bekommt.
    Das ist natürlich auch das Ergebnis einer schlechten zivilisatorischen Entwicklung, in der Überversorgung ist.

  • Hallo,


    ich rede hier nicht von nem 10 Jahre alten Opel, auch nicht von einem Bohrhammer.......


    Ich kann verschiedene Gegenstände an die vermachen, die sie gebrauchen können und diese zu schätzen wissen.


    Auf diese Weise schmälere ich auch mein Vermögen und den angesprochenen Pflichtteil.


    EM spielt dabe eine nicht unerhebliche Rolle.

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    Besser in den sauren Apfel zu beißen als gar keinen zu haben.

  • Hallo ps tester,


    oh, nein ich fühle mich nicht angegriffen, danke für den Kommentar. Zeigt er… Anmelden oder registrieren

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    wir essen die weissen Schaumküsse und nennen sie Arier.


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