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Eigentlich hätte darüber lt. GPR IR längst entschieden werden sollen. Das Unternehmen erwartete nämlich eine Antwort innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags für diese Genehmigung, welche bereits überschritten wurden.
Grüße
GS
stellt sich dann die frage ob die verzögerung nun positiv oder negativ zu werten ist
aber gerade im minensektor haben feste termine keine gültigkeit
aber i.d.R. müsste vor der verkündung verdächtige umsätze in beide richtungen erkennbar sein