• Bettel! Manno!


    Erstens geht es hier um 1700 €.


    Zweitens kennt unser Themenstarter auch den Betrag, s. erster Beitrag.


    Drittens fragt er immer noch, ob Personalien oder nicht.


    Ich wollte doch mal sehen, nach welcher Zeit er die beiden Informationen zusammenbringt.
    ***********************************
    goldenboy:
    OK aufgepaßt, bevor Du hier irgendwas verkaufst, mußt Du bei alibaba einen Scan von Deinem Führerschein abliefern.
    Gell... der Ali hat den Führer lieber als den Perso... :wacko: sind wir nicht alle ein bißchen :wall:
    ***********************************
    Und mein 500. Beitrag hier hat heute Geburtstag, und das in diesem Faden. [smilie_happy]
    Es gibt Dinge, die hätte man sich nicht im Traum ausdenken können [kopfschüttel]

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • ist wohl überall so, dass die neuen gemobbt werden :)


    also personalien beim AN kauf und VER kauf erst ab 15 000 pflicht ?


    O.k. Du nimmst es ja mit Humor.
    Ist nicht zum Abhärten gedacht, sondern zum sensibel werden für die Haken und Ösen des Themas.
    Eigentlich ist der Händler oder die Bank der-/diejenige, die verpflichtet sind, sich ab genanntem Betrag Deine Personalien vorlegen zu lassen.
    Der nächstmögliche Fettnapf wäre also, wenn Du dem Käufer Deiner Barren eine Personalausweiskopie von Dir und Deiner Oma mitschickst :thumbup:
    Gruß, GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • 8o Der Ali wieder ... [smilie_happy] Millionär ... Ja! Denn Millionäre Billionäre sind wir bald alle! [smilie_blume]

    Notgeld!


    [Blockierte Grafik: http://www.tschoepe.de/auktion60/pics/mannesmann_notgeld.jpg]


    Gruss


    bettel

    Important information of the German "Propaganda Ministry":


    - Gold ist ein barbarisches Relikt und man kann es nicht essen!
    - Gold bringt keine Rendite und auch keine Zinsen!
    - Gold kann fallen und außerdem ist Gold böse!
    - Gold kann verboten werden, um das Volk zu schützen!


    - Mehr als 1000 Gründe die für Geld sprechen: "Hier ist Ihr Geld sicher (FBL)!" :D

  • okay, und wenn ich keinen führerschein habe ?


    bin eher der radfahrer^^


    [smilie_happy] [smilie_happy] :D nur vererben :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • wenn der faden so weiter geht, feier ich mein 500 posting auch noch hier [smilie_happy]
    man oh man :wall:


    ps: willkommen im forum goldenboy [smilie_blume] (ernst gemeint) :D


    8o :D :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


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    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • weil du es bist mach ich es jetzt schon zu meinem 250 post und das für die ganze hungrige meute :D
    wohl bekommt's :thumbup:
    [Blockierte Grafik: http://www.thueringen.de/imperia/md/images/homepagethringen/image/89.jpg]


    :D nihmst Du Senf oder Mostrich dazu :?: :D oder sagt ihr Maastrich zum Aufstrich :D


    Gruss


    alibaba :D

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  • ja ... so sind halt die Kriterien in Thüringen ... :D


    Gruss


    bettel

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  • :D das Du reich bist war mir klar :D kannst dir sogar auf dem Bürgersteig ein HauteWolee Platz leisten :D


    das kann sich kein Politker leisten den Loschenplatz :D so volksnah :D


    Gruss


    alibaba :D

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  • :D nihmst Du Senf oder Mostrich dazu :?: :D oder sagt ihr Maastrich zum Aufstrich :D


    Gruss


    alibaba :D

    das ist wohl geschmacksache :D maastrich mostrich ist verpönt, gibt nur inflationäre blähungen. dann lieber das original :D


    [Blockierte Grafik: http://www.ossiladen.de/shopping/images/product_images/info_images/4912_0.jpg]

  • Ali ... das heißt "Hautevolee" und nein keine Oberschicht, da will ich auch gar nicht enden. ;(
    Dann doch lieber auf der Straße die Bettelmänner abziehen ... :D


    Gruss


    bettel

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    - Gold kann verboten werden, um das Volk zu schützen!


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  • Nun gebt ihm doch einmal richtige Infos!



    Wenn Du Gold kaufst, müssen bei Geldwäscheverdacht, spätestens ab 15000 Euro, die Personalien aufgenommen werden beim Händler. Vernünftige Händler sollten unter 15kEuro keine Daten bei Barverkauf aufnehmen.



    Wenn Du Gold an einen Händler verkaufst, dann ist der nach Handelsgesetzbuch und sonstwas alles verpflichtet, die Daten seines Vertragspartners aufzuschreiben. Der muss das ja zunächst als Kosten verbuchen/bilanzieren. Und da kommt ein unbekannter angeblicher Lieferant, der angeblich Waren für angebliche Kosten geliefert hat, nicht so gut.



    Wenn Du privat auf ner Münzbörse oder so verkaufst, interessiert das in der Regel niemanden. Wenn Du hier im Forum verkaufst ohne persönliche Barbezahlung und Abholung, dann weiß natürlich Dein Handelspartner Deinen Namen/Deine Kontonummer.

  • das ist wohl geschmacksache :D maastrich mostrich ist verpönt, gibt nur inflationäre blähungen. dann lieber das original :D


    [Blockierte Grafik: http://www.ossiladen.de/shopping/images/product_images/info_images/4912_0.jpg]


    ... :D aus Bautzen 8o :D sieht auch immer aus wie Gold :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Vielen dank für deine Antworten


    Also bei Kauf erst ab 14999
    Bei Verkauf immer
    und im Forum halt Kontonummer + Name


    Soweit alles richtig ?

  • und verdacht heißt ?
    noch mit blut an den händen :)

    Wenn zB eine Person ein Konto bei einer Bank hat und da jeden Monat 1.000€ drauf kommen und die Person damit seine Rechnungen zahlt und seine Bankgeschäfte erledigt etc., der Bankmitarbeiter weiß, dass das mehr oder weniger de komplette finanzielle Spielraum ist, und auf einmal steht die Person mit 10.000€ Bargeld da und möchte die einzahlen, dann kann der Bankmitarbeiter wenn ihm das verdächtig vorkommt eine Geldwäscheverdachtsmeldung machen.


    EDIT:
    § 11 GwG Anzeige von Verdachtsfällen
    (1) Ein Verpflichteter hat unabhängig von der Höhe der Transaktion bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird, diese unverzüglich mündlich, telefonisch, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und in Kopie dem Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsanzeigen – anzuzeigen. Eine angetragene Transaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Verpflichteten die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde oder wenn der zweite Werktag nach dem Abgangstag der Anzeige verstrichen ist, ohne dass die Durchführung der Transaktion strafprozessual untersagt worden ist; hierbei gilt der Sonnabend nicht als Werktag. Ist ein Aufschub der Transaktion nicht möglich oder könnte dadurch die Verfolgung der Nutznießer einer mutmaßlichen Geldwäsche oder einer Terrorismusfinanzierung behindert werden, so darf die Transaktion durchgeführt werden; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.
    (2) Eine mündlich oder telefonisch gestellte Anzeige nach Absatz 1 ist schriftlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung zu wiederholen.
    (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8 nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn dem Verdacht Informationen von dem oder über den Mandanten zugrunde liegen, die sie im Rahmen der Rechtsberatung oder der Prozessvertretung dieses Mandanten erhalten haben. Die Anzeigepflicht bleibt bestehen, wenn die in Satz 1 genannten Verpflichteten wissen, dass der Mandant ihre Rechtsberatung bewusst für den Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung in Anspruch nimmt.
    (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 haben Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8, die Mitglied einer Berufskammer sind, die Anzeige an die für sie zuständige Bundesberufskammer zu übermitteln. Die Kammer kann zur Anzeige Stellung nehmen. Sie hat die Anzeige mit ihrer Stellungnahme entsprechend Absatz 1 Satz 1 unverzüglich an die dort genannten Stellen weiterzuleiten. Dies gilt entsprechend für Notare, die nicht Mitglied einer Notarkammer sind, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Berufskammer die für die Berufsaufsicht zuständige oberste Landesbehörde tritt.
    (5) Die Pflicht zur Anzeige nach den Absätzen 1 und 2 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige im Sinne des § 261 Abs. 9 des Strafgesetzbuches nicht aus.
    (6) Der Inhalt einer Anzeige nach Absatz 1 darf nur für die in § 15 Abs. 1 und 2 Satz 3 bezeichneten Strafverfahren, für Strafverfahren wegen einer Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist, für Besteuerungsverfahren und für die Aufsichtsaufgaben der zuständigen Behörden nach § 16 Abs. 2 sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr verwendet werden.
    (7) Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen können zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einzelne typisierte Transaktionen bestimmen, die als verdächtig im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gelten und die die Verpflichteten anzuzeigen haben. Die Rechtsverordnung soll befristet werden.
    (8 ) In Strafverfahren, zu denen eine Anzeige nach Absatz 1 oder § 14 erstattet wurde, und in sonstigen Strafverfahren wegen einer Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder in denen wegen des Verdachts von Handlungen im Sinne des § 1 Abs. 2 ermittelt wurde, teilt die zuständige Staatsanwaltschaft dem Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsanzeigen – die Erhebung der öffentlichen Klage und den Ausgang des Verfahrens mit. Die Mitteilung erfolgt durch Übersendung einer Abschrift der Anklageschrift, der begründeten Einstellungsentscheidung oder des Urteils. Einem Verpflichteten, der eine Anzeige nach Absatz 1 erstattet hat, können auf Antrag nach § 475 der Strafprozessordnung Auskünfte aus den Akten erteilt werden, soweit dies zur Überprüfung seines Anzeigeverhaltens erforderlich ist; § 477 Abs. 3 der Strafprozessordnung findet insoweit keine Anwendung. Der Verpflichtete darf durch Auskünfte nach Satz 3 erlangte personenbezogene Daten nur zur Überprüfung seines Anzeigeverhaltens nutzen und hat diese zu löschen, wenn sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

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