EU-Kommission: Reform der Einlagensicherung

  • Das Handelsblatt berichtet in einem Artikel von einer geplanten Reform der europäischen Einlagensicherung. Danach plant die EU-Kommission eine europäische Vereinheitlichung:


    * die Entschädigungsgrenze soll auf 100.000 EUR festgelegt werden
    * es soll möglicherweise nur noch ein Sicherungssystem pro Land geben
    * nationale Sicherungssysteme sollen im Notfall auch für Institute anderer Länder einstehen


    http://www.handelsblatt.com/un…-alarmiert-banken;2615654



    Aus Sicht der deutschen Sicherungssysteme bedeutet dieser Plan eine Verschlechterung. Insbesondere die angestrebte Haftung für ausländische Institute könnte zu zusätzlichen Belastungen führen (z. B. spanische Sparkassen!). Für Frau Merkel hätte es den willkommenen Nebeneffekt, dass sie aus ihrer Zusage der unbegrenzten Sicherung aller deutschen Spareinlagen herauskäme. ;)


    Interessant ist auch die Obergrenze von 100.000 EUR: dadurch dürfte die Mehrheit der Bürger in der EU keine Einbußen hinnehmen müssen, während der Rest der Spareinlagen kassiert würde.


    Die 750 Mrd. EUR des "Rettungsschirms" haben nur Zeit erkauft. Jetzt müssen die Verantwortlichen sich für die Zeit der kommenden nächsten Existenzkrise des Euros aufstellen. Neben der geplanten Insolvenzregelung für Staaten (Spiegelbericht dieses Wochenende), dürfte die Neuordnung des Einlagensicherungssystems ein weiterer Baustein in den Planungen sein.

    In dubio pro aurum
    Um zu erfahren, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst. (Voltaire)

  • Die Einlagensicherungsgesellschaften sind ein Konstrukt zur Beruhigung der


    Sparer. Ab einer gewissen Summe ist die Rettung einer Großbank illusorisch.


    Die heutigen Banken haben Probleme wenn Sie einige Milliarden abschreiben


    müßten. Ob Sie bereit wären, zur Rettung der Konkurenz, Ihr eigenes Geschäftsvolumen


    zurück zu fahren? Ich bezweifle dies. Ein Sinn wäre es aber wenn Sie die Einlagen in


    Bar bei der EZB parken müßten. Damit würde Geld aus dem System genommen.

  • Zitat

    Interessant ist auch die Obergrenze von 100.000 EUR: dadurch dürfte die Mehrheit der Bürger in der EU keine Einbußen hinnehmen müssen, während der Rest der Spareinlagen kassiert würde.

    Vllt wäre das ja ein "Haircut".
    Alle Normalos können mit 100K gut leben.
    Einige, die mehr haben, haben sicherlich Geld auf mehrere Banken verteilt.


    Aber MILLIARDÄRE? Die haben ihr Geld in Aktien, Unternehmen, Immobilien, Rohstoffen...
    Vllt gehen da paar Millionen verloren...

  • Sparer-Entschädigung soll einfacher werden


    Die Bundesregierung will die Einlagensicherung verbessern und den Zugang der Einleger zur Entschädigung vereinfachen. Das ist das Ziel ihres Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2015, ab 13 Uhr in erster Lesung eine Stunde lang berät.


    Sparkassen und Volksbanken nicht mehr befreit
    Vorgesehen ist in dieser auch DGSD-Umsetzungsgesetz genannten Vorlage (DGSD steht für Deposit Guarantee Schemes Directive, also Einlagensicherungsrichtlinie), dass sich künftig alle Bankinstitute einem Einlagensicherungssystem anschließen müssen. Derzeit können die EU-Mitgliedstaaten eine Bank davon freistellen, wenn es sich einem institutsbezogenen Sicherungssystem angeschlossen hat.
    Davon hat Deutschland Gebrauch gemacht und die Kreditinstitute, die den Sicherungssystemen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordnet. Diese Befreiungsmöglichkeit soll nun wegfallen.


    "Gewachsene Landschaft der Sicherungssysteme" bleibt
    Die EU-Staaten erhalten aber die Möglichkeit, ein institutsbezogenes Sicherungssystem als Einlagensicherungssystem amtlich anzuerkennen, wenn es die Voraussetzungen der sogenannten CRR-Verordnung der EU (CRR steht für Capital Requirements Regulation, Aufsichtsanforderungen) und die weiteren Anforderungen der Einlagensicherungsrichtlinie erfüllt. Mit dem Gesetz sollen die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken in die neue Struktur der gesetzlichen Einlagensicherung übergeleitet werden.
    Den institutsbezogenen Systemen wird weiterhin erlaubt, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz ihrer Banken vorzunehmen. Die "gewachsene Landschaft der Sicherungssysteme" bleibt nach Darstellung der Regierung gewahrt. Diese Kontinuität solle "das Vertrauen der Einleger in die deutsche Einlagensicherung weiter stärken", heißt es in dem Entwurf.


    Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen
    Nach den Vorgaben müssen künftig alle Einlagensicherungssysteme innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer zugehörigen Kreditinstitute ansparen. Die Beiträge beruhen auf der Höhe der gedeckten Einlagen und der Höhe des Risikos, dem das entsprechende Institut ausgesetzt ist. Die deutschen Sicherungssysteme hätten bereits weit entwickelte, risikoorientierte Beitragssysteme, heißt es weiter.
    Die aktuelle Auszahlungsfrist für die Entschädigung der Einleger soll von zwanzig auf sieben Arbeitstage verkürzt werden. Die Banken müssen durch eine verbesserte elektronische Datenverarbeitung in die Lage versetzt werden, auf "Knopfdruck" den Umfang der von ihnen gehaltenen gedeckten Einlagen zu ermitteln. Da sich alle deutschen Sicherungssysteme technisch in der Lage sähen, die kurze Frist bereits ab dem 31. Mai 2016 einzuhalten, soll auf eine gestaffelte Verkürzung der Auszahlungsfrist über einen Zeitraum von zehn Jahren verzichtet werden, so die Bundesregierung.


    Sicherungssystem ermittelt die Entschädigung
    Die Entschädigung soll auch nicht mehr nur auf Antrag gezahlt, sondern vom Sicherungssystem direkt ermittelt werden. Gelder sind für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung auch über den gesicherten Betrag von 100.000 Euro hinaus geschützt, wenn die Einzahlung mit bestimmten Ereignissen wie dem Verkauf einer Privatimmobilie oder Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch zusammenhängt. Auch sollen größere Unternehmen nicht mehr von der Entschädigung ausgeschlossen sein.
    Für ausländische Zweigestellen von Kreditinstituten soll ein Einlagensicherungssystem des Gastlandes künftig das Entschädigungsverfahren übernehmen, sodass sich der Betroffene nicht mehr selbst an die ausländische Sicherungsreinrichtung wenden muss. Die finanziellen Mittel dafür muss allerdings das System des Heimatlandes dem System des Gastlandes bereitstellen. (vom/22.01.2015)

  • bankenverband: Neue Regeln bei der gesetzlichen Einlagensicherung bieten mehr Schutz für Kunden


    Am 3. Juli 2015 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft. Was kompliziert klingt, bringt dem Bankkunden viele Vorteile. So bietet die gesetzliche Einlagensicherung zukünftig noch mehr Schutz und Sicherheit sowie weniger Bürokratie. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen: [...]

  • http://www.handelsblatt.com/un…-von-wegen-/11924632.html


    Sparkassen und ihr Haftungsverbund - Einer für alle? Von wegen.


    16.06.2015 13:58 Uhr
    Sparkassen geben sich gern solidarisch. Wenn ein Institut strauchelt, sollen andere es auffangen. Doch der Haftungsverbund steht in Frage. 70 Sparkassen könnten ihn aufkündigen. Wagen sie wirklich den Tabu-Bruch?


    [...] werden die 70 Sparkassen des westfälischen Verbands darüber entscheiden, ob sie ihre Satzung anpassen oder nicht. Wenn nicht, dürften sie bald nicht mehr dem reformierten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angehören, sondern Mitglied in der Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken werden. Das wäre ein Novum in der Sparkassengeschichte – mit bislang unabsehbaren Folgen.
    In der Sparkassen-Finanzgruppe gilt das Prinzip des Füreinander-Einstehens. Wenn eine Sparkasse, Bausparkasse oder Landesbank in Schieflage gerät, sollen die anderen einspringen. Bislang Selbstverständliches wurde jedoch durch die Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die bis zum 3. Juli erfolgen muss, von dem westfälischen Verband unter ihrem Präsidenten Rolf Gerlach in Frage gestellt. Angesichts der Lasten, die die NRW-Sparkassen durch die Abwicklung der WestLB zu schultern hatten, strebte Gerlach im Fall einer weiteren Landesbank-Schieflage eine Lasten-Deckelung für seine Institute an. Maximal will er 100 Millionen Euro für solche Zwecke zur Verfügung stellen, darüberhinausgehende Summen müssten mit einer 75-prozentigen Mehrheit seiner Sparkassen beschlossen werden.
    [...]
    Die Haltung der westfälischen Sparkassen düpiert die Politik. Die Bundesregierung hat zusammen mit dem EU-Parlament in Brüssel durchgesetzt, dass das bestehende Einlagensicherungssystem in Deutschland im Kern erhalten bleibt und jetzt nur angepasst werden muss. Da kommt das absehbare Ausscheren eines Verbands nicht gut an. Übrigens nicht nur in der Politik. Kürzlich hat die Ratingagentur Fitch vor Konsequenzen gewarnt. Sollte der Haftungsverbund auseinanderbrechen, könne dies den Ruf und die wirtschaftliche Lage des öffentlichen Bankenwesens schwer beschädigen.
    In letzter Konsequenz könnte Fitch das Rating für die komplette Sparkassen-Finanzgruppe überdenken und auch das einiger Landesbanken. Denn bislang ist Fitch davon ausgegangen, dass die Landesbanken von der Unterstützung der Länder, Sparkassen und der Sicherungseinrichtung profitieren würden. [...]

  • In der Börsenzeitung vom 18.06.15 war dazu nun ein Artikel, Auszug:


    Westfalen bleiben im Sicherungssystem - Sparkassen finden Lösung zur Haftungsbegrenzung


    Nach zähem Ringen haben sich die Vertreter der 70 Sparkassen aus Westfalen-Lippe für einen Verbleib im öffentlich-rechtlichen Haftungsverbund entschieden. [...] Von den anwesenden 180 Stimmberechtigten votierten knapp 30 gegen den Beschluss.
    Allerdings ist die Zustimmung an die Voraussetzung geknüpft, dass "verabredete zusätzliche Vereinbarungen zustande kommen". Ohne diese Vereinbarungen bleibt der SVWL bei seiner geänderten Satzung vom 30. April. Darin hatte der Verband im Stützungsfall für eine Landesbank einen Haftungsdeckel bei 100 Mill. Euro eingezogen. [...] Die Folge: Die Sparkassen aus Westfalen-Lippe drohten aus dem Sicherungssystem der Sparkassenorganisation auszuscheiden. Fitch hatte vor diesem Hintergrund bereits mit einer Bonitätsprüfung der westfälisch-lippischen Sparkassen gedroht.
    [...]
    Die Nebenabrede müsse nicht von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt werden, [...] Wie bisher reicht nun im relevanten Ausschuss eine Zustimmung von 75 %.
    [...]
    Mit der Vereinbarung soll die Einstimmigkeit nun faktisch durch die Hintertür herbeigeführt werden. [...] In der Vereinbarung soll niedergeschrieben werden, dass die Unterzeichner im Stützungsfall einer Landesbank einheitlich abstimmen.
    [...]
    Wenngleich Gerlach davon spricht, dass seine Mitgliedssparkassen mit der gefundenen Lösung "voll zufrieden" seien, werden von anderer Seite Bedenken angemeldet, ist die Vereinbarung doch in keiner Form einklagbar. [...] Offiziell heißt es natürlich, "dass die gefundenen Regelungen einen weitreichenden Schutz vor Lasten aus einem Stützungsfall von Landesbanken gewähren".

  • FAZ: Briefe von den Banken - So wird die Einlagensicherung umgebaut

    Banken informieren ihre Kunden gerade über neue Regeln der Einlagensicherung. Sie wollen Ängste nehmen. Dabei wird schon über viel mehr diskutiert.
    Millionen von Bankkunden erhalten dieser Tage Post von ihrer Bank: Die Banken klären in den sehr formell gehaltenen, beruhigend verfassten Briefen darüber auf, welche Auswirkungen die Neuregelung der Einlagensicherung in Europa für die Sparer hat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben nämlich eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, die zum Ziel hat, den Einlegerschutz in Europa zu vereinheitlichen.
    [...]

  • Auf, auf in die unsichtbare Transferunion. Noch ein Schritt, und es wird dann schon viel besser ...… Anmelden oder registrieren

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

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