Unstimmigkeit bei Transaktion, was würdet ihr tun?

  • an was für einen spezi biste denn da geraten? :wacko:


    fernabsatzgesetz gilt nur zwischen Verbraucher und Unternehmen - in deinem Fall also nicht anwendbar


    gewährleistung bezieht sich auf die erfüllung der abgemachten vereinbarung z.B. den Zustand der Ware, liegen Mängel vor darf der Verkäufer Rechte geltent machen, da aber keine Mängel vorliegen, die vorher nicht beschrieben wurde, also Bestandteil des Kaufvertrags sind, kann der käufer sich auch nicht auf die gewährleistung berufen.


    garantie haste dem käufer mit sicherheit nicht eingeräumt ;)


    rechtlich sollte die sache also klar für dich stehen - bin jedoch kein anwalt



    für mich wäre der deal durch. das problem liegt in meinen augen eindeutig an der entscheidungsfreudigkeit am verkäufer. er hätte sich vor dem kauf überlegen sollen, ob ihm die münzen gefallen, oder nicht (Bilder lagen vor). es ist schade, dass die erwartungen nicht erfüllt wurden, jedoch stand die beschreibung des zustands doch klar im angebotstext "nicht stempelglanz" und zusätzlich durch bilder untermauert.


    dennoch sollte das ziel sein, dass beide parteien zufrieden bei dem deal herausgehen. das dir keine mehrkosten anfallen sollen für andere leuts leseschwäche sollte klar sein. je nach verhalten (wenn freundlich) würde ich eventuell eine rücknahme akzeptieren, aber nur wenn der käufer für die versandkosten der abwicklung gerade steht und zuerst die münzen schickt und nach erhalt seine kohle überwiesen bekommt. wenn er dabei schiss hat, das er seine kohle nicht bekommt und erwartet, dass du zuerst überweist, dann lass ihn eben, darauf würde ich mich nich einlassen. optional würde ich ihm eine persönliche übergabe bei dir versteht sich anbieten, wo er sich sogar die versandkosten spart und das risiko das du nicht zahlen könntest :thumbup:

  • ja genau, der anwalt wird bei diesem streitwert und den zu erwartenden gebühren bei durchführung eines außergerichtlichen streites mit anschließendem prozess von ÜBER 75,- € sicher himmel und hölle in bewegung setzen. jeder anwalt schreit juhuu, wenn solche mandanten die kanzlei betreten. wenn man die rechtslage berücksichtigt, hätte ich als verkäufer also wirklich ordentlich angst.


    Okay, wenn der Anwalt ablehnt, dann kann der Käufer immer noch selbst z.B. beim zuständigen Finanzamt um Klärung des Sachverhaltes (Verkäufer gewerblich oder nicht) bitten. Stelle ich mir für hansimglueck nicht angenehm vor.


    Zusätzlich könnte der Käufer eine negative Bewertung im entsprechenden Forum oder auch hier hinterlassen. Auch wenn hansimglueck die Vorwürfe entkräften kann, irgendetwas bleibt von einer negativen Bewertung immer "hängen".


    Von daher würde ich die Münzen ohne wenn und aber zurück nehmen und im Zweifel auch noch das Porto erstatten. Die Risiken bei Verweigerung der Rücknahme (s.o.) wären mir zu hoch.


  • Peanuts ? - Bei den paar Silberlingen macht das schon was aus !


    Was willst Du mit dem Taschengeldparagraphen ? - War der Käufer minderjährig ?


    Auch eine Rechtsschutzversicherung prüft vorab auf Plausibilität und Erfolgschancen. Und die gibt es hier nicht.
    Außerdem nützt sie Dir nicht viel. Suche Dir doch mal `nen Anwalt, der bei dem Streitwert tätig wird . Klar, kann man schon machen. Aber jeder halbwegs vernünftige Anwalt, der nicht gut mit Dir befreundet ist, wird als erstes Mal das Papier mit der Stundenhonorarvereinbarung aus dem Schrank holen :P


    Wieso soll es nicht im Sinne des Verkäufers sein, wenn der Anwalt prüft, ob er gewerblich tätig ist ? Entweder issers oder nicht. Und in beiden Fällen ist die Lage klar.


    Und Hans im Glück kann abwarten und braucht noch nicht mal selbst einen Anwalt, da das Ganze ein Amtsgerichtsprozess wäre und hier kein Anwaltszwang besteht.


    Kurzum - Wieso sollte er auf sein Porto verzichten :hae:


    Gruß,
    Goldelefant

  • Okay, wenn der Anwalt ablehnt, dann kann der Käufer immer noch selbst z.B. beim zuständigen Finanzamt um Klärung des Sachverhaltes (Verkäufer gewerblich oder nicht) bitten. Stelle ich mir für hansimglueck nicht angenehm vor.


    Zusätzlich könnte der Käufer eine negative Bewertung im entsprechenden Forum oder auch hier hinterlassen. Auch wenn hansimglueck die Vorwürfe entkräften kann, irgendetwas bleibt von einer negativen Bewertung immer "hängen".


    Von daher würde ich die Münzen ohne wenn und aber zurück nehmen und im Zweifel auch noch das Porto erstatten. Die Risiken bei Verweigerung der Rücknahme (s.o.) wären mir zu hoch.

    wenn du das nicht sofort zurücknimmst, verklage ich dich, bewerte ich dich negativ und überhaupt schicke ich dir das finanzamt auf den hals.


    das ganze kannst du abwenden durch zahlung von 100,- € auf mein konto.....


    wer wird sich deshalb streiten wollen, nicht wahr. ich kann doch mit dem geld rechnen, oder? :wall:

  • bei solchen leuten musst du auch immer damit rechnen nicht die selben münzen zurück zu bekommen.
    schick ihm mal den link zu diesem tread. mal sehen ob er dann kleinlauterer wird!?

    Wer Rechtschreibefehler findet darf diese natürlich behalten. Aber dennoch, meine hochachtungsvolle Anerkennung sei Euch sicher. [smilie_blume]



    Ausserdem erfolgreich gehandelt mit: Goldblume, Nadichri, Patchi, silvermike,

  • wenn du das nicht sofort zurücknimmst, verklage ich dich, bewerte ich dich negativ und überhaupt schicke ich dir das finanzamt auf den hals.


    das ganze kannst du abwenden durch zahlung von 100,- € auf mein konto.....


    wer wird sich deshalb streiten wollen, nicht wahr. ich kann doch mit dem geld rechnen, oder? :wall:


    Ich halte das Szenario nicht für völlig abwegig.


    Man muss dabei bedenken, dass der Käufer ist ein "spezieller" Typ ist:
    - Er braucht mehrere Tage, um sich zu der "Investition" durchzuringen.
    - Er glaubt, dass bei den 5 DM / 10 DM der Erhaltungszustand von Bedeutung sei.
    - Er feilscht um ein paar Euro Porto.


    Dem Käufer würde ich dementsprechend auch zuzutrauen, wie oben beschrieben vorzugehen.


    Vor ein paar Tagen gab es hier ja auch einen Thread, wo ein unzufriedener Kunde eine Händler wegen ein paar Euro Porto an den Pranger gestellt hat.


    Von daher bleibe ich dabei: die paar Euro zahlen, abhaken und vergessen.

  • das szenario ist total real, wenn du nicht sofort zahlst, mach ich dich fertig. [smilie_happy]


    wer sich einmal erpressen lässt, ist es immer wieder. und wer noch bevor er erpresst wird, im internet erklärt, dass es sinnvoll sei, sich erpressen zu lassen, ist das nächste opfer.


  • ...
    Vor ein paar Tagen gab es hier ja auch einen Thread, wo ein unzufriedener Kunde eine Händler wegen ein paar Euro Porto an den Pranger gestellt hat.


    Von daher bleibe ich dabei: die paar Euro zahlen, abhaken und vergessen.


    ich glaube du beziehst dich auf mich. ja, ich war unzufrieden. der feine unterschied ist jedoch, das die ware mängel aufwies und auch anlass gab unzufrieden zu sein, was hier nicht ersichtlich ist ;)

  • Selbst wenn er Händler wäre, die Edelmetall-Münzen dürften vom Rückgaberecht ausgeschlossen sein, oder wie war das ?! :hae:

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“



  • ich glaube du beziehst dich auf mich. ja, ich war unzufrieden. der feine unterschied ist jedoch, das die ware mängel aufwies und auch anlass gab unzufrieden zu sein, was hier nicht ersichtlich ist ;)


    Wir kennen ja hier die "Argumente" des Käufers nicht. Vielleicht hat er ja sogar welche (auf den Bildern nicht erkennbare Flecken o.ä.). Vermutlich sieht er die Sache einfach anders als der Verkäufer. Wer nun recht hat, können wir hier aufgrund der zwangsläufig einseitigen Schilderung einfach nicht zweifelsfrei entscheiden.


    Käufer, die sich ungerecht behandelt fühlen, kommen evtl. auf die komischsten Ideen...


    Man sollte natürlich als Verkäufer nicht jedem Streit um jeden Preis aus dem Weg gehen. Aber: In diesem Fall gibt es für den Verkäufer einfach nicht viel zu gewinnen (ich wiederhole mich: was sind schon 4,50 Euro Porto).


  • Wir kennen ja hier die "Argumente" des Käufers nicht. Vielleicht hat er ja sogar welche (auf den Bildern nicht erkennbare Flecken o.ä.). Vermutlich sieht er die Sache einfach anders als der Verkäufer. Wer nun recht hat, können wir hier aufgrund der zwangsläufig einseitigen Schilderung einfach nicht zweifelsfrei entscheiden.


    Käufer, die sich ungerecht behandelt fühlen, kommen evtl. auf die komischsten Ideen...


    Man sollte natürlich als Verkäufer nicht jedem Streit um jeden Preis aus dem Weg gehen. Aber: In diesem Fall gibt es für den Verkäufer einfach nicht viel zu gewinnen (ich wiederhole mich: was sind schon 4,50 Euro Porto).


    ich glaube vordergründig handelt es sich auch um die frage, wie ist allgemein mit so einem verhalten umzugehen. stell dir vor jeder würde so nach einem kauf argumentieren, "die münze gefällt mir nicht, ich will umtauuschen".
    wegen 4-5,- versandkosten würde ich in diesem fall auch nicht lange rumstreiten, evtl. einfachste lösung, wir teilen uns die versandkosten vorschlagen. aber dennoch finde ich handelt es sich auch um eine grundsatzfrage bezüglich umtausch von münzen. für mich heißt es ein wort ist ein wort. sollten sich berechtigte mängel vorfinden, finde ich es nicht verwerflich zu reklammieren, aber nur weil die münze nicht gefällt... :wacko:


  • beim nächsten Mal schickst Du einfach mir ne PN ...
    bei Rundbarren definierten Gewichts (sprich: Kilomünzen), die ich zum Spot bekomme, ist mir der Zustand egal ;)


    Mir ist der Zustand nicht egal.


    Ich habe mal so ein sehr schönes Teil gekauft. Erhalten habe ich einen Rundbarren mit einem tiefen Kratzer auf dem Motiv. Ich habe nach etwas rüdem Schriftwechsel das Teil wieder umgetauscht bekommen.


    Ich gehe jedenfalls davon aus das etwa 99% der Käufer hier einwandfreie Ware wünschen. Münzen die als solche nicht mehr zu gebrauchen sind sind Schmelzware. Selbst wenn man die im Handel oder bei einer Bank wieder flüssig machen will gibt es Probleme. Überall wird einwandfreie handelsfähige Ware verlangt.

    :thumbup: Risikohinweis: :thumbup:
    Edelmetalle sind volatil. Deshalb kommen diese Strukturierten Produkte :hae: nur für Anleger in Frage, die das Risiko :wall: verstehen ?) und auch tragen [smilie_love] können.
    [smilie_blume] Eine laufende Überwachung (Goldbad) ist empfehlenswert. :love:

  • Zitat

    und die Moral von der Geschicht: außerhalb des GS-Forums handele besser nicht -


    naja auch bei silber.de kann man gut handeln/kaufen/tauschen wie ach imme. egal wo mann sollte sich von neulingen immer fern halten, denn häufig besteht dr 1 post aus inem gesuch oder angebot. ansonsten muss man wohl sagen dumm gelaufen, finde es jedoch wichtig das du ieses thema auch bei silber.de angibst, um andere zu warnen!

  • Hallo zusammen,


    da kommt man von der Arbeit heim und muss feststellen, dass die Angelegenheit doch den Nerv einiger hier trifft.
    Ich bin sehr dankbar für die „rechtlichen“ Einschätzungen, aber ich habe dann doch die Einstellung, dass man solch eine „Kleinigkeit“ privat klären können muss ohne das Rechtsystem damit zu behelligen.
    Ich würde es auch mit großer Sorge sehen wenn man in privaten Foren wie hier im GSF oder silber.de-Forum nicht mehr vernünftig miteinander reden kann, um solche Probleme zu klären.
    Darum habe ich auch meine Frage hier im Forum gepostet, um zu erfahren wie IHR solche Angelegenheiten regeln würdet oder bereits geregelt habt („Ich habe nach etwas rüdem Schriftwechsel das Teil wieder umgetauscht bekommen.“, „ich hab mal eine Kilomünze, Zustand Sehr Schön, siehe Bild zum Spotpreis verkauft, und die zurückgenommen, weil der Käufer gedacht hat, sehr schön wäre besonders schön erhalten“)


    Man bzw. in diesem Fall ich stehe zwischen den Möglichkeiten des rüden Abwehrblockverhaltens, des kleinlauten Nachgebens oder des von mir angestrebten friedlichen Konsens.
    Natürlich ist es immer „gefährlicher“ mit Neulingen zu handeln, jedoch habe ich hier auch vor knapp 2 Jahren als Neuling angefangen und wurde mit Vertrauen und Toleranz empfangen und dieses Verhalten will ich natürlich auch an die jetzigen Neuankömmlinge weitergeben. Bislang war dies auch problemlos möglich. Einmal wollte hier im GSF ein Neuling etwas von mir kaufen und hat die Bankdaten von mir angefordert, diese habe ich ihm übersandt und seitdem auch auf Nachfrage nichts mehr von ihm gehört. Natürlich war das eine negative Erfahrung, aber es entstand kein Schaden dabei.


    Auch habe ich den Thread hier eröffnet, da ich im silber.de-Forum ein ½ Unzen Mitglied bin und auch erst seit Mai 2010 dabei bin. Es hätte wohl so ausgehen, dass sich zwei unerfahrene Neulinge uneinig sind und es hätte wohl eher Spott als hilfreiche Beiträge nach sich gezogen. Ich will auch niemanden voreilig öffentlich bloßstellen, sondern hoffe, dass diese Transaktion nun ein glückliches Ende findet.
    Eine negative Bewertung über ihn würde ich als „sinnlos“ ansehen. Was hat ein 0-Beiträge Mitglied zu verlieren? 5 Minuten später hat er einen neuen, reinen Nick. Eine negative Bewertung über mich würde mir da schon mehr schaden und „wehtun“.


    Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, aber lieber eine gut überlegte Antwort, als eine übereilte.


    Viele Grüße
    Hans

  • Mir ist der Zustand nicht egal.


    Ich habe mal so ein sehr schönes Teil gekauft. Erhalten habe ich einen Rundbarren mit einem tiefen Kratzer auf dem Motiv. Ich habe nach etwas rüdem Schriftwechsel das Teil wieder umgetauscht bekommen.

    ich glaube da liegt ein Irrtum vor, ob Du makelose oder sehr schöne bevorzugts, ist Geschmackssache (bzw Preisfrage)
    ... es geht und ging darum, dass "sehr schön" oder "very fine" in der Numismatik
    eindeutig einen Zustand mit Kratzern und Fehlern bedeutet. Makellos heisst Polierte Platte oder stempelglanz (Proof, unc)
    ein bisschen darunter heisst Vorzüglich oder XF /extra fine ...

  • PROBLEM:
    Seit meiner Schilderung in Post 1 kamen nun folgende Mails hinzu:


    13.8.2010 Er pocht auf das Rückgaberecht bei Privatverkäufen und will die Portokosten inkl. Kaufpreis erstattet haben.


    14.8.2010 Ich berufe mich auf das BGB, dass dort Fernabsatzverträge nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern einem Widerrufs- und Rückgaberecht unterliegen. Ich erwähne auch, dass bei Waren, deren Preise den Finanzmärkten unterliegen kein Widerruf möglich ist. Ich betone jedoch, dass ich aus Kulanz weiterhin bereit bin die Münzen zurück zunehmen, sofern er die Kosten der Hinsendung trägt und bei der Rücksendung den Großbrief zahlt, das Einschreiben zahle ich. Ich verweise auf seinen Status als Neuling und wünsche daher, dass er mir erst die Münzen zuschickt und ich ihm dann das Geld überweise.


    16.8.2010 Er schreibt, ich gehe ihm auf den Wecker. Er beruft sich darauf das bei meinem Angebot keine Information stand, das ich als Privatmann verkaufe und mich erst als solchen zu erkennen gegeben habe, als er zurück treten wollte um mich auf die Vorzüge des Privatkaufes zu berufen. Er beruft sich auf die "3-Objekte-Regel", ab der man gewerblicher Verkäufer ist. Auch wirft er mir Betrug vor, da ich die DDR-Münzen zu viel zu hohen Preisen angeboten habe.


    16.8.2010: Ich verweise auf den silber.de-Thread "Regeln, empfehlen und bewerten", hier steht in FETT, dass es ein "Marktplatz für private Kleinanzeigen" ist. Von "privat zu privat", die Rubrik heißt ja auch " Private Kleinanzeigen wie Angebote, Gesuche u. Tauschobjekte"
    Zu den überteurten Preisen kommentiere ich, das er ohne Druck oder Zwänge gehandelt hat und er genügen Zeit hatte über mein Angebot nachzudenken. Ich biete weiterhin die Rücknahme an, wie oben beschrieben.


    20.8.2010 um 1:24: Er gibt mir 2 Möglichkeiten an: Nummer 1: Ich soll bis Freitag, 20.8.2010 24h 69,05€ auf sein Konto überweisen. Damit würde ich die Kosten für Hin- und Rücksendung als Einwurfeinschreiben vollkommen bezahlen. Nach Erhalt des Geldes verschickt er dann die Münzen an mich ODER Wenn die Frist verstreicht wird er prüfen lassen ob ich anderswo auch noch Verkäufe als "Privatmann" getätigt habe, oder ob ich nach der "3-Objekte-Regel" gewerblicher Verkäufer bin. Dann wäre ich zu " Verzugszinsen und Schadenersatz gemäß §§ 280 ff. BGB, insbesondere § 288 BGB (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) verpflichtet"


    Zitat Mail: "Sie haben nun die Wahl. "



    Meine Frage nun, was soll ich tun? Ich bitte nur um hilfreiche und ernste Antworten, gerne auch per PN.


    Ich danke euch allen schon im Vorfeld!


    Viele Grüße
    Hans

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