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Nie Wieder EdiPost !!!
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Wie ich heute im Tagesspiegel lesen kann, geht seit vier Wochen nichts mehr:
Zitat:" „Die Firma Direkt-Express hatte eine Ausschreibung gewonnen, konnte aber den Auftrag nicht ausführen.“
Die Firma Direkt-Express habe dem Gericht am Donnerstag außerdem rund zehntausend Briefe zurückgebracht. Bei der Firma, die in Ulm sitzt, geht niemand ans Telefon, auch auf Mails reagiert die Firma nicht. Nur im Callcenter bestätigt ein Mitarbeiter, dass kürzlich für einen Teil der Holdinggesellschaft Insolvenz angemeldet worden sei."
Quelle Tagesspiegel:
Der ganze Text -
Zitat
Bei der Firma, die in Ulm sitzt, geht niemand ans Telefon, auch auf Mails reagiert die Firma nicht. Nur im Callcenter bestätigt ein Mitarbeiter, dass kürzlich für einen Teil der Holdinggesellschaft Insolvenz angemeldet worden sei.
Na, dann werden sich ja alle, die über Direkt Express, EdiPost, DWL oder wie auch immer die jetzt firmieren, versandt haben, total wohl fühlen... jetzt , da man weiß, daß die so sorgsam mit den Sachen umgehen...
Auch doof, wenn das Werttransportunternehmen haftet, aber kein Haftungskapital mehr hat
Wer noch Forderungen gegen die Gesellschaft hat, z.B. aus verloren gegangenen Sendungen, die nicht oder noch nicht erstattet wurden, sollte sich etwas beeilen, die Forderungen auch beim Verwalter anzumelden, siehe:
ZitatAmtsgericht Ulm
20.04.2011
InsolvenzgerichtGeschäfts-Nr.: 3 IN 189/11
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s sIn dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der
DIREKTexpress Holding AG, - Antragstellerin -
Riedweg 48, 89081 Ulm (AG Ulm, HRB 720199),
vertreten durch:
1. Uwe Stelzig,
Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, (Vorstand)
2. Johannes Meerloo,
Ostlandstraße 6, 50858 Köln, (Vorstand)
wird heute am 20.04.2011 um 16:30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO) :
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Michael Winterhoff,
c/o Kanzlei Jaeger Breig Winterhoff,
Pfarrer-Weiss-Weg 12, 89077 Ulm,
Tel.: 07 31/8 50 77 20, Fax: 07 31/85 07 72 77,
E-Mail: ulm@jbw-law.de, Internet: http://www.jbw-law.de
Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin . Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Antragstellerin ihr Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen, sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Antragstellerin oder die organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorladen, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Antragstellerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Er hat ferner zu prüfen, ob die künftige, freie Insolvenzmasse ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Antragstellerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
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So ein Mist.....dann ist mein Guthaben von 25 EUR ja quasi auch im Orcus.
Ich nehm mir nen Strick.Sanfte Grüße
Misan -
Das sind ja tolle Neuigkeiten!
Auf der Website von direktexpess kann man keine Wertesendungen mehr tätigen, tauchen nicht mehr auf!
Die letzte Sendung habe ich im Juni 2010 aufgegeben, da kann ich ja froh sein, das es funktioniert hat.Mit was für einem Wertelogistiker ist man als Privatman am Besten dran?
Ist bestimmt wieder eine Verschwörung von Schäuble, der uns das Geschäft mit dem echten Geld verderben will!
Grüße argentum99
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Auf der Website von direktexpess kann man keine Wertesendungen mehr tätigen, tauchen nicht mehr auf!
Wenn Du schon DWL Kunde bist,mußt Du dich auf der DWL Seite nochmal neu registrieren,
dann sollte es funktionieren oder DWL/ Fr. Zywitz anrufen Tel. 07311-4065120.DWL hat die Wertlogistik an UPS ausgegliedert .
Es besteht immer eine Valorenversicherung in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Habe letzte Woche vier Sendungen verschickt, ist alles ohne Probleme angekommen.
Selbst die neuen UPS Versandtüten waren am nächsten Tag da.
Sendung anmelden -der Frachtbrief kommt dann immer am selben Tag -Sendung wird am nächsten Tag abgeholt.
Alles prima gelaufen.Gruss xive
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Wenn Du schon DWL Kunde bist,mußt Du dich auf der DWL Seite nochmal neu registrieren,
dann sollte es funktionieren oder DWL/ Fr. Zywitz anrufen Tel. 07311-4065120.DWL hat die Wertlogistik an UPS ausgegliedert .
Es besteht immer eine Valorenversicherung in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Habe letzte Woche vier Sendungen verschickt, ist alles ohne Probleme angekommen.
Selbst die neuen UPS Versandtüten waren am nächsten Tag da.
Sendung anmelden -der Frachtbrief kommt dann immer am selben Tag -Sendung wird am nächsten Tag abgeholt.
Alles prima gelaufen.Gruss xive
Gut zu wissen, auf der Internet Seite von DWL steht davon leider nichts.
UPS hört sich schon mal gut an. Kommen die dann mit dem großen Braunen? -
ut zu wissen, auf der Internet Seite von DWL steht davon leider nichts.
UPS hört sich schon mal gut an. Kommen die dann mit dem großen Braunen?Ja
Gruss xive
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Ja
Gruss xive
Schade, das man als Kunde diese Informationen von einem anderen bekommt.Mein Chef sagt immer "Alle Mann in Deckung, Kunde droht mit Auftrag"
Grüße argentum99
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Meine als (ehemaliger!) Stammkunde bei DWL zuletzt per Email angemeldete Sendung wurde nicht abgeholt, auch auf Nachfrage kam keine Reaktion. Nach einigen Differenzen in diesem Jahr, die aufgrund extrem zäher bis gar keiner Bearbeitung durch DWL immer noch nicht geklärt sind, habe ich inzwischen zu Intex und Galle Logistik gewechselt.
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@ schleifi und andere
könnt ihr euch mal zu
"...inzwischen zu Intex und Galle Logistik gewechselt. "
äußern?
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kleiner Nachtrag:
bei UPS konnte mir die Mitarbeiterin am Telefon nur sagen, daß man Valorensendungen nicht bearbeitet. Über Edipost/DWL konnte /wollte sie keine Angaben machen.
Sehr unschöne Sache
MfG
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klingt ja alles ein wenig dubios...
Eine "Firma" DWL gibt es ja gar nicht.
"DWL" ist nicht im Handelsregister eingetragen. "DWL" ist nur die Bezeichnung einer Dienstleistung (Werttransport) der Firma EDIPOST GmbH http://www.edipost.de , die sich mit der Bundesflagge auf der Homepage einen offiziellenj Touch geben wollen, aber "nur" eine private GmbH sind.... im Impressum findet man eine Ulmer Adresse , wo ein "MARIO VALDERRAMA" Geschäftsführer ist.
Ulm ist - wie es der Zufall will - auch die Adresse der Direkt Express gewesen, die früher unter dem Fähnchen "DWL" diese Dienstleistung abgewickelt hat...und wo es zu zahlreichen "Ablaufstörungen" kam...
Wenn jetzt jemand angibt, daß "DWL" über UPS versendet, dann würde mich das irritieren, da DWL für den Valorenversand nicht ausgelegt ist... es dürfte schwierig sein, die Werbeaussagen von der DWL-Homepage http://www.dwl-online.de/produkte zu erfüllen...
Dort steht "...Transport in sicherheitsüberwachten Fahrzeugen" , "Umladung nur in überwachten Sicherheitswerträumen"
Beides ist bei UPS m.E. nicht gewährleistet...
Natürlich könnte DWL die Pakete ganz normal in den UPS-Kreislauf einbringen und dafür eine separate Valorenversicherung abschließen. Da müssten die von der Kalkulation dann auch sehr gut hinkommen.... allerdings dürfte UPS das kaum wollen, weil es das Transportrisiko signifikant erhöht... aber warten wir ab... undurchsichtige Informationspolitik sind wir ja von der früheren DWL schon gewohnt.. Mein UPS-Bote hat auf jeden Fall kein "sicherheitsüberwachtes Transportfahrzeug", sondern ein großes braunes Auto. Ohne GPS-Sender. Ohne Kamera. Ohne Panzerung. Ohne Sicherheitsglas. Ohne Funk.
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Wenn Du schon DWL Kunde bist,mußt Du dich auf der DWL Seite nochmal neu registrieren,
dann sollte es funktionieren oder DWL/ Fr. Zywitz anrufen Tel. 07311-4065120.DWL hat die Wertlogistik an UPS ausgegliedert .
Es besteht immer eine Valorenversicherung in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Habe letzte Woche vier Sendungen verschickt, ist alles ohne Probleme angekommen.
Selbst die neuen UPS Versandtüten waren am nächsten Tag da.
Sendung anmelden -der Frachtbrief kommt dann immer am selben Tag -Sendung wird am nächsten Tag abgeholt.
Alles prima gelaufen.Gruss xive
Habe mich neu registriert, Rückmeldung gab es noch keine!
Werde mal abwarten.Mir geht es da wie Silbini, ich finde es dubios.
Gruß argentum99
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Weiterführende Informationen zu direkt express, dwl und edipost und mögliche Zusammenhänge gibts auf
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Wenn es in Ulm nicht mehrere solcher Wert-Transport-Kurierdienste gibt, hat ein Unternehmer / Fahrer von denen wohl extrem lange Finger und steht jetzt vor Gericht in München:
http://www.bullion-investor.ne…goldbarren-geklaut-haben/
Scheint aber im Wesentlichen Banken getroffen zu haben, dann triffts ja keinen Armen
Drum prüfe, mit wem man was verschickt
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Dem Geschäftsführer scheint zumindestens das GRINSEN noch nicht vergangen zu sein. Dafür wird er sicher in der Ruhe seiner Zelle bald viel Zeit haben:
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...findet man hier:
http://zustellerin.org/news/direktexpress.html
... der werte Leser möge daraus die Erkenntnis ziehen, daß es nicht unerheblich ist, welchen Werttransporteur man mit dem Transport beauftragt. Der Preis des Transports sollte nicht der einzig ausschlaggebende Faktor sein......
wobei nunmehr auch die EDIPOST betroffen zu sein scheint:
ZitatAmtsgericht Ulm
28.07.2011
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 3 IN 324/11
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der
edipost gmbh, - Antragstellerin -
Riedweg 48, 89081 Ulm
(AG Ulm, HRB 721616),
vertreten durch:
Mario Valderrama,
Sportweg 1, 89278 Nersingen,
(Geschäftsführer)
wird in Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Ulm vom 25.07.2011 heute am 28.07.2011 um 08:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO) :
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Markus Fröhlich,
c/o Kanzlei Fröhlich,
Radgasse 2, 89073 Ulm,
Tel.: 0731/2055993-0, Fax: 0731/2055993-90,
E-Mail: Willkommen@froehlich-rae.de,
Internet: http://www.froehlich-rae.de
Der Antragstellerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2, 1 Alt. InsO); die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis über das Vermögen
der Antragstellerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Antragstellerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen. -
der Name kam mir gleich verdächtig vor
wer vertraut schon Ede Wolf seine Schätze an?
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