ich denke das einzige was man ihm vorwerden kann, war die Überschrift.
Im Übrigen: wenn ich es mir anders überlege, und vom Kauf zurücktrete, ob mit oder ohne grund
ob gewerbich oder unterstellt gewerblich oder privat, dann zahle ich eben nicht, bekomme von Ebay
eine böse Mail .. und der Verkäufer kann mich ja verklagen ... wird abver niemals jemand machen,
wenn es nicht um 5 stellige Beträge geht, (ich glaube bei einem Luxuswagen hats mal ein Urteil gegeben),
in der Realität bestehen aber kaum Möglichkeiten, sein Recht mit Vertretbarem Kostenrisiko durchzusetzen,
als Verkäufer wenn Käufer nicht zahlt, aber auch als Käufer, wenn Garantieleistungen für 20 Euro Artikel
verweigert werden, oder wenn man Fläschungen kauft. Man suche nur einen Anwalt, der zum Normaltarif
einen Fall mit 100 Euro Streitsumme übernimmt.