Sowas Schei@@e

  • ich denke das einzige was man ihm vorwerden kann, war die Überschrift.


    Im Übrigen: wenn ich es mir anders überlege, und vom Kauf zurücktrete, ob mit oder ohne grund
    ob gewerbich oder unterstellt gewerblich oder privat, dann zahle ich eben nicht, bekomme von Ebay
    eine böse Mail .. und der Verkäufer kann mich ja verklagen ... wird abver niemals jemand machen,
    wenn es nicht um 5 stellige Beträge geht, (ich glaube bei einem Luxuswagen hats mal ein Urteil gegeben),
    in der Realität bestehen aber kaum Möglichkeiten, sein Recht mit Vertretbarem Kostenrisiko durchzusetzen,
    als Verkäufer wenn Käufer nicht zahlt, aber auch als Käufer, wenn Garantieleistungen für 20 Euro Artikel
    verweigert werden, oder wenn man Fläschungen kauft. Man suche nur einen Anwalt, der zum Normaltarif
    einen Fall mit 100 Euro Streitsumme übernimmt.

  • Ihr schießt ja wiedermal gewaltig übers Ziel hinaus!
    Im Angebotstext steht eindeutig "Das Kernmaterial ist Kupfer und mit
    Platin veredelt" und "
    Gewicht: 8,5g (mit Plastikkapsel)".


    Es gibt bei diesem Angebot also keinerlei Täuschungsversuch oder Irreführung. Wie hätte man das als Verkäufer denn noch deutlicher schreiben sollen? Man sollte von Käufern schon erwarten, dass sie lesen können. Bei Leuten wie euch traut man sich ja fast gar nicht mehr, etwas zu verkaufen - aus Angst vor den Kadi gezogen zu werden!


    Unnötigerweise hat der Verkäufer ja sogar am 15.09.11 die Sachlage nochmal als Ergänzung wiederholt und gewährt sogar Rücktritt vom Kauf.


    Also was wollt ihr eigentlich? :wall:

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